Mittwoch, 16. Juli 2008

Der BGH und die SS-Schutzhaft

Bundesrepublik Deutschland:

Justiz stärker als das Recht!

---Ursprüngliche Nachricht---

Von: "ClausPlantiko "
Betreff: Jung
Datum: 31. Jul 2008 00:54


Herr Jung hat jetzt Freigang, steht aber unter Betreuung (= Entmündigung) und muß sein Psychogift Zyprexa weiter einnehmen. Er soll sich so wieder an die Freiheit gewöhnen und Arbeit suchen. Das System hat sich durchgesetzt. Die letzten Worte des Richters waren:
"Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker."
Mein anhängender Vorschlag zur Austauschunterbringung wurde nicht bearbeitet.
MfG CP.

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"Schutzhaft" nannte die SS es
, wenn sie Leute wegsperrte, ohne es begründen zu müssen. Konnten sie im Prinzip mit jedem machen, außer mit Adolf Hitler, Heinrich Himmler und ein paar anderen.

Das ist natürlich praktisch für einen Staat, der sich Kritiker vom Halse halten will, dabei aber ohne die Macht der Kirche in früheren Tagen auskommen muss: Die bezichtigte unliebsame Kritiker einfach der Ketzerei, dann konnten sie auch ohne besondere Gründe abserviert werden.

Da hat es ein angeblicher Rechtsstaat wie die BRD schon etwas schwerer. Aber Dank der Psychiatrie natürlich auch wieder nicht. Vor allem dann nicht, wenn der BGH, wie es der Fall ist, das Ganze noch mit unglaublichem Rechtsbruch unterstützt!

Heil Himml.. ähem... es lebe die Heilige Inquisit... ach, Quatsch: Wir haben einen Rechtsstaat!!!


Soweit sind wir bereits in der BRD: Rüdiger Jung sitzt seit über einem Jahr in der geschlossenen Psychiatrie. Der BGH als letzte Instanz stellte fest, dass das Einweisungsurteil NICHT haltbar sei. Aber er verzichtete darauf, die Freilassung Rüdiger Jungs anzuordnen, weil es ja sein könne, dass sich noch nachträglich eine Begründung finden lasse!

Nun, mit der selben Begründung könnte man auch die BGH Richter in die geschlossene Psychiatrie sperren, allesamt.Das ist praktizierte Schutzhaft nach SS-Maßstäben - Wegsperren von Menschen ohne Nennung eines wahren Grundes. Rüdiger Jung soll wieder von vorn anfangen - in der ersten Instanz. Kommt er wieder bis zum BGH, so kann der BGH es wieder so machen. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit wirklich gar nichts mehr zu tun, das ist die schiere Willkür.

Bzeichnend, dass der BGH dem energisch für die Gesetzeswahrung eintretenden Claus Plantiko die Zulassung entzogen hat. So geht es allen Rechtsanwälten in der BRD über kurz oder lang, die sich mit der herrschenden Unrechtsjustiz nicht abfinden wollen.

Wenn Sie die Scans größer sehen wollen, klicken Sie bitte die LINKS an!

Der erste Scan zeigt eine handschriftliche Erklärung des Claus Plantiko, der zweite die letzte Seite des BGH-Urteiles, das dem Recht Hohn spricht.

http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/bgh-sc10.jpg







http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/bgh-sc11.jpg

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Im November jährt sich meine Misshandlung in Graz zum fünften Mal: Zuerst wurden meine Sozialhilfeansprüche nachweislich widerrechtlich auf NULL gesetzt, was einer existentiellen Vernichtung gleichkam und von der Volksanwaltschaft als "Missstand in der Verwaltung" bezeichnet wurde. Die Folge waren Depressionen.

Aber ich suchte freiwillig "professionelle Hilfe" in der 'Sigmund Freud'-Klinik, was zu meiner Misshandlung im November 2005 führte.

In meinem Bericht beschreibe ich ausführlich den Umgang der Justiz mit meinem Fall. Jedes Grundrecht (Akteneinsicht, Verfahrenshilfe, Opferschutz) wurde mir verweigert. Die Grazer Justiz ließ nichts unversucht mit katastrophalen Fehlurteilen die 5 Täter zu beschützen. Der Richter, der die Täter mit seinem Fehlurteil beschützte, ist sowohl Rechtsberater im LSF und Vereinsvorstand in der "Wohnplattform", wo einer der Täter ein Zimmer bewohnt. Details:

http://www.schubertm.de/austria/