Dienstag, 1. Juli 2008

Psychiatrie = Scharlatanerie!!!

Tatsächlich: Die Psychiatrie ist KEINE Wissenschaft, sondern eine reine Scharlatanerie! Ihre Funktion ist, bestimmte Sorten von Menschen gesellschaftlich lahm zu legen, nicht zuletzt Kritiker.

Weshalb die Psychiatrie keine Wissenschaft ist, erkläre ich in folgendem Brief, den ich als FAX an mehrere Psychiater geschickt hatte - vor Monaten schon, eine Antwort kommt nicht...

Weiterhin wird in diesem Blog über diverse Einzelfälle berichtet werden, an denen in besonderer Weise deutlich wird, so oder so, dass die Psychiatrie nichts anderes als ein Feld der Willkür ist.

Wurden früher Systemkritiker, denen nichts Wahres vorzuwerfen war, als "Ketzer" bezeichnet oder dem Bunde mit dem Teufel bezichtigt, um sie öffentlich akzeptabel ausschalten zu können, so hat tatsächlich die Psychiatrie diese Rolle übernommen und ist um nichts besser als die, die "Ketzer" benannten und unter Folter Geständnisse der "vom Teufel Besessenen" erpressten!

Hier der LINK zu dem Faxschreiben, das Psychiater sich nicht zu beantworten
trauen:

FAX an diverse Psychiater

Vorab hinweisen möchte ich auch auf Informationen betreffend den Mann Rainer Hackmann (ich verwende das Wort "Herr" nicht mehr, weil es den Mann über die Frau stellt - sonst müsste es auch "Herrin Schultze" heißen), die vorab nachlesbar sind unter:

www.odem.org/informationsfreiheit/forum-view_53375-53375.html


17 Kommentare:

Rainer Hackmann hat gesagt…

http://www.irresein.de/millett.html Folgender Aufsatz wurde durch Anmerkungen ergänzt

Kate Millett

Psychische Krankheit ein Phantom
Wie kann es soweit kommen, dass ein menschliches Wesen mit Ledermanschetten auf einem Tisch festgeschnallt wird und diese Qual und Demütigung stundenlang ertragen muss? Welches Gesetz kann das jemals rechtfertigen? Wo gibt es in unserem hoch entwickelten System von bürgerlichen Rechten und Freiheiten etwas, das einen solchen Vorgang jemals zulassen würde? Wie ist es möglich, dass Menschen durch ein Unterbringungsverfahren all ihre Rechte verlieren? Wieso werden sie bei den Anhörungen zur Einweisung unter Drogen gesetzt, wo für sie doch alles auf dem Spiel steht, sogar ihre Freiheit? Irgendwo hat die Gesetzgebung kläglich versagt, irgendwie verraten die AnwälteInnen ihre Klientel (Anmerkung: Nicht nur Rechtsanwälte, insbesondere auch Juristen der Verwaltungsgerichte; unausgesprochen gilt das Standesrecht der Juristen, siehe teredo.de). PflichtverteidigerInnen sind es; sie arbeiten zumindest in den USA für einen Hungerlohn, kennen ihre KlientInnen nicht und geleiten sie durch ein Scheinverfahren, in dem alles gegen das Opfer gerichtet ist. In solchen Anhörungen geben die JuristInnen den MedizinerInnen gegenüber klein bei (Anmerkung: den Juristen droht anderenfalls der Verlust der Zulassung); all das, wofür Rechtsprechung steht ­ verfassungsmäßige Garantien, Anzweiflung bloßer Behauptungen, Forderung nach Fakten und Beweisen, wird den Ansprüchen der psychiatrischen Medizin preisgegeben. AnwältInnen beugen sich (Anmerkung: auch und insbesondere die Verwaltungsrichter! Über den Zwischenschritt der unbegründet erfolgten amtsärztlichen Vermutung eines psychiatrischen Krankheitsbildes und danach erfolgter Anordnung des Amtsarztes zur psychiatrischen Untersuchung; ein dienstlicher Ermittlungsführer als dienstlicher Richter und sechs!! Verwaltungsrichter verweigern sich meiner Frist setzender Forderung, die Nennung dieser Anordnungsgründe durch Amtsarzt und Bez.reg. zu veranlassen. Feststellungsklage zur Grundnennung und Unterlassungsklage gegen psychiatrische Untersuchung bei fehlender Grundnennung werden vom Verwaltungsrichter als unzulässig abgelehnt.) den PsychiaterInnen, die Individuen als 'wahnsinnig' bezeichnen. Der Verzicht (Anmerkung: Nicht Verzicht, sondern die verwaltungsgerichtliche Verhinderung) auf die traditionelle gesetzliche Verpflichtung zur Verteidigung (Anmerkung: NBG§54(5,12) sieht explizit die gerichtliche Überprüfung der Anordnungsgründe (dienstliche Feststellungen) vor. Das setzt die Grundnennung voraus) ist vollständig.

Bedenken Sie, wie lange Strafverfahren dauern, wie konkret und ausführlich dort Beweismaterial eingebracht wird, denken Sie an die Schwurgerichtsbarkeit, daran, wie lange es gedauert hat, das Prinzip der zwei widerstreitenden Parteien hervorzubringen, wie langsam und schrittweise verfassungsmäßige Garantien und Bürgerrechte im 18. und 19. Jahrhundert errungen wurden, die sich im 20. Jahrhundert über die ganze Welt verbreiteten. Alles hinweggefegt in den wenigen, unkontrollierten Augenblicken eines Unterbringungsverfahrens. (Anmerkung: hinweggefegt bereits in den beiden Augenblicken wo:
1.- (a) auf der Basis der dem Betroffenen vorenthaltenen Anordnungsbegründung sowie (b) durch amtsärztliche Falschbezeugung dem Betroffenen abgeluchstes Einverständnis in eine derartige Untersuchung
2. in der ¾ stündigen psychiatrischen Untersuchung, der vorbestimmte professorale Gutachter eines Landeskrankenhauses ein psychiatrisches Krankheitsbild konstatiert.)

Wie kommt es, dass der Staat über bestimmte Individuen eine solch außergewöhnliche Macht besitzt? Wo und weshalb hat unser Schutzsystem versagt? Es heißt, diese Personen seien von einer seltsamen, schrecklichen Krankheit befallen, weshalb sie gewaltsam zu behandeln seien. Daher müsse das Gesetz denen zur Dienerin werden, die sich mit dieser Krankheit auskennen. Gesetzliche Bestimmungen seien erforderlich, um Zwang ausüben zu können, doch die Notwendigkeit, diese Bestimmungen umzusetzen, liege nicht beim Gesetz oder bei den JuristInnen, sondern bei einer ganz anderen Expertengruppe, der das Gesetz nun dienen müsse. Diese ausführenden Organe müssten ihre PatientInnen einsperren und sie ihrer Entscheidungsfreiheit berauben, was den ersten Schritt zu ihrer Heilung darstelle.

Lassen Sie uns den Begriff der Zwangsbehandlung einmal näher betrachten. Warum wird behandelt? Wegen merkwürdiger Handlungsweisen, zu lauten Redens, wegen Wut, Stress oder irrationalen Verhaltens, wegen Anstößigkeiten? Selbstverständlich beziehen wir uns hier auf das Gesetz, nicht auf die Medizin. Hat diese Person einer anderen etwas zuleide getan, den Frieden gestört, sich irgendeinen Übergriff erlaubt? Zuständig hierfür ist die Justiz. Wie kam die Medizin ins Spiel? Man sagt uns dann, es wurde zwar gegen kein Gesetz verstoßen, aber die Nachbarn (Anmerkung: bei der partiellen, auf das berufliche Umfeld bezogen Psychiatrisierung sind es z.B die Betriebe (Plural!!)) beschwerten sich (Anmerkung: Die Beschwerde ist das Ergebnis von Verhaltensmanipulation; die Verursacher bewirken durch Eindruckslenkung von Eindrucksentscheidern (Zuweisung von psychischen Störung als Kausalattribution; Schütz UNI Chemnitz, Laux UNI Bamberg), das ein Verantwortlicher dieses Betriebes diese Eindrücke attribuiert. Eine vom Manipulierten geäußerte Beschwerde z.B „die Schülern lernen bei dem Hackmann nichts“ ist daher nicht das Ergebnis eigener Erkenntnis, sondern von Eindrucksmanipulation. Lediglich eine derartige Beschwerde wird pauschalisiert und auf eine unbestimmte Vielzahl ausgeweitet. ), die Familie sei aufgebracht. (Anmerkung: bei der partiellen, auf das berufliche Umfeld bezogenen Psychiatrisierung ist auch das „Aufgebrachtsein“ von den Verursachern konstruiert. Jedem der ahnungslosen Arbeitskollegen wurde seitens der Eindrucksmanipulatoren ein von jedem einzelnen Kollegen selbst initiertes „Aufgebrachtsein“ unterstellt, ohne das diese von ihrer „Initiative“ wussten, ohne diese von der unzutreffenden Zuweisung in Kenntnis zu setzen. Diese kollegiale manipulative Eindrucksentscheidung zur späteren optionalen Nutzung durch den Psychiater ist rechtsverbindliche Personalakteneintrag in der PA!! Nur: die Kollegen und insbesondere der Betroffene wissen nichts davon!! Die arglistige Täuschung/Perfidie dabei: PA-Einträge können ohne Einwilligung des Betroffenen dem Arzt als Entscheidungsträger ausgehändigt werden.) Es könnte ein Verbrechen (Anmerkung: Die Stoffvermittlung ist unzureichend (a) bzw. der Erziehungsauftrag und/oder die berufliche Sozialisation der Schüler erfolgt nicht im Sinn der Bez.reg./Betriebe (b), oder ist falsch (c) (statt zum Funktionieren erfolgt die Erziehung zu Selb- und Eigenständigkeit)) geschehen. Unsere Gesetze erlauben es nicht, jemand vorsorglich zu verhaften oder einzusperren. Es könnte ein Verbrechen geschehen... aber tatsächlich wurde keines begangen. Stattdessen geht es um anstößiges Verhalten (Anmerkung: anstößiges Verhalten als „psychische Störung bedingtes Konstrukt von Verhaltensauffälligkeit“ durch Eindrucksmanipulatoren: optionale Zuweisung von Kausalattributionen als „psychisch krank“ in Personalakten, vor dem Betroffenen geheim gehalten. „Nichtzurücknahme“ wird als Akzeptanz umgedeutet. Der Manipulator antizipiert die Eindrucksentscheidung des Psychiaters als „psychisch krank“) lediglich allgemein beschrieben, nicht einmal mit eigenen Augen gesehen. Die Person ist nicht kriminell, sondern Opfer einer seltsamen Krankheit, die nur gegen ihren eigenen Willen geheilt werden kann. Welche Krankheit könnte es je mit sich bringen, dass die betroffene Person nicht selbst den Wunsch hat, behandelt zu werden? Im Bereich der physischen Medizin ist Zwangsbehandlung nicht zulässig; das ideale Verhältnis zwischen Arzt und Patient beinhaltet Einverständnis, Zusammenarbeit, Suche nach Unterstützung und Trost. Wesentliches Merkmal einer solchen Behandlung ist Freiwilligkeit. Die Idee der Zwangsbehandlung ist derart absurd, ist medizinisch, juristisch und moralisch derart schwer zu rechtfertigen, dass man sich auf geheimnisvolle Umstände berufen muss.(Anmerkung: Durch Falschbezeugung des Amtsarztes unter Einbeziehung seiner unwissenden Sekretärin sollte meine Akzeptanz der vorgegebenen Begründung einer psychiatrischen Untersuchung und damit die psychiatrische Untersuchung selbst erreicht werden. Über amtsärztliche Falschbezeugung erreichte Akzeptanz sollte der Anschein einer an sich unzulässigen medizinischen Zwangsbehandlung aufgehoben werden)

Aber es gibt die Aufforderung, dem Übeltäter bzw. der Übeltäterin einen Heilplan aufzuzwingen (Anmerkung: Zunächst dem `Übertäter`die eigene Einsicht in die psychische Krankheit aufzuzwingen/aufzuoktroieren). Es gibt 'interessierte Parteien' (Anmerkung: Schulaufsicht Schulleitung, einige karrieregeile Kollegen,) und Angehörige (Anmerkung: einige karrieregeile Kollegen,), die ein persönliches Verlangen nach Kontrolle haben und soziale Zustimmung, Unterstützung und Billigung anstreben für ihre Feindseligkeit gegen den einzelnen auffälligen Menschen. Sie brauchen nur zum Telefon zu greifen. Die Gesellschaft ist dafür gerüstet, einen Menschen zu ergreifen und einzusperren, zu bestrafen und ohne jede Einschränkung all seiner Rechte (Anmerkung: partielle Dienstunfähigkeit: partielle Einschränkung der Rechts- und Handlungsfähigkeit) zu berauben. Trotzdem bedarf es einer 'vernünftigen' Erklärung, eines Etiketts, eines Mittels zur Überzeugung, einer schwerwiegenden Anklage. Verrücktheit genügt all diesen Anforderungen, ebenso wie Ketzerei oder politische Subversion.
Gedankenverbrechen. (Anmerkung: Gleichzusetzen mit Mindfuck (engl., wörtl. Hirnfick). (http://mindfuck.adlexikon.de/Mindfuck.shtml Mindfuck ist eine Aktion die den Geist derer verwirrt, die ihm ausgesetzt sind. Der Begriff wurde vor allem von Robert Anton Wilson mit seiner Trilogie Illuminatus! geprägt. Das Ziel eines Mindfuck ist in der Regel, der Zielperson zu der Erleuchtung zu verhelfen, bis diese wenig oder gar nichts mehr darüber weiß, was Realität ist. Wenn die Verursacher den Eindruck gewonnen haben, dass dieser angestrebte Realitätsverlust eingetreten ist, erfolgt die psychiatrische Untersuchung).

Zuständig hierfür ist heutzutage die Psychiatrie; sie ist der ausführende Arm sozialer Gewalt, ausgestattet mit staatlichen und polizeilichen Machtmitteln, mit Schloss und Riegel, mit Psychodrogen und Folterinstrumenten. Sie verkörpert aber auch eine bestimmte Vorstellung, die Annahme nämlich, das Individuum sei Träger einer unsichtbaren Krankheit oder erblichen Belastung, die zwar pathologisch nicht nachweisbar sei, aber von ExpertInnen aufgespürt und unter Anwendung von Zwang geheilt werden könne. Durch allgemeine Zustimmung, durch Werbung und Propaganda gewinnt diese Vorstellung Oberhand; das Ansehen der Wissenschaft lässt sie glaubwürdig erscheinen und die Staatsgewalt mit der überwältigenden Fülle ihrer physischen Zwangsmittel legitimiert sie.

Die Psychiatrie, die sich selbst als Teilbereich der Medizin bezeichnet, ist zwangsläufig eine Art außergesetzlicher sozialer Kontrolle und staatlicher Macht, jenseits der Gesetze und mit Befugnissen, die das Recht und all seine Garantien für das Individuum übergehen, außer Kraft setzen und für null und nichtig erklären, vielleicht sogar dem Gesetz widersprechen. Die garantierten Rechte, Ergebnis einer Jahrhunderte währenden Entwicklung, werden in bestimmten Fällen aufgehoben. Der Staat erlaubt der Familie (Anmerkung: der Behörde Bez.reg.), ihr Objekt der Unterdrückung selbst zu wählen. Die Familie (Anmerkung: die Behörde Bez.reg.) wiederum, als Bevollmächtigte des Staates, bedient sich der Psychiatrie, denn das letzte Wort hat der Psychiater. Wenn sie eine(n) Verwandte(n) (Anmerkung: im beruflichen Umfeld einen Kollegen) einsperren wollen, müssen Sie immer noch einen willfährigen Arzt (Anmerkung: das sind die vom Staat/Land besoldeten Ärzte wie Amtsarzt, Psychiater eines Landeskrankenhauses) finden, letztlich entscheidet er. Die Tatsache jedoch, dass Familien (Anmerkung: der Behörde Bez.reg.) ein Opfer präsentieren können, ist für sich genommen schon erstaunlich, eine informelle soziale Kontrolle.

Wir alle glauben doch an diese geheimnisvolle Macht, diese Krankheit, dieses psychische Leiden. Es kann passieren, dass Ihr Verstand einfach aufgibt, Ihre Nerven zusammenbrechen, einer konstitutionellen Schwäche unterliegen (Anmerkung: Als Folge erzeugter erlernter Hilflosigkeit. Die Symptomatik ist alleiniger Beweis, mit dem diese Ärzte dem Betroffenen ursächlich eine psychische Störung zuweisen; gleichzeitig schließen diese Ärzte vorsätzlich die einzige von außen erzeugte psychische Störung aus: PTSD als Ergebnis des jahrelangen zermürbenden Mobbings und mindfucks. Diese vorsätzliche/bewusste Umdeutung von Tatsachen ist gängige Praxis der politischen Verhaltenspsychologie (Schütz, Laux). Es ist daher von Vorsatz auszugehen, da Amtsärzte und Landespsychiater um diese nicht dem Betroffenen zuweisbare psychische Störung wissen, die einzig wahre/zutreffende Diagnosemöglichkeit aus Systemschutzgründen (Vermeidung von Schadensersatzansprüchen, Imagebewahrung) nicht stellen dürfen). Unsichtbare Kräfte zwingen Sie in die Knie (Anmerkung: das ist die Unkenntnis des Betroffenen über soziale Verhaltensmanipulation). Und der Glaube ist alles. Glaube versetzt Berge. Man muss ihn nur ausweiten und propagieren, institutionalisieren, finanzieren, bürokratisieren, in einen blühenden Industriezweig verwandeln Spender von Hunderttausenden und später Millionen von Arbeitsplätzen und 'Diensten'.

Das System würde ohne Zwang nicht funktionieren. Letztlich basiert es auf roher Gewalt, wie jedes System sozialer Kontrolle. Es gründet auch auf einer Ideologie. Hier ist die Ideologie das medizinische Modell psychischer Krankheit, eine Perversion von Vernunft und Wissenschaft. Viele PsychologInnen und PsychoanalytikerInnen stimmen vermutlich der Auffassung zu, dass es sich beim medizinischen Krankheitsmodell um eine irreführende Analogie handelt, denn sie gehen davon aus, dass psychisches Leiden von Konflikten des Individuums mit seinem Umfeld herrührt, ob sie nun durch die persönliche Geschichte oder die gesellschaftlichen Verhältnisse bedingt sind. Mit anderen Worten, das Leben ist nicht leicht. Der Tod ist nur schwer zu verkraften, ebenso wie Trauerfälle, das Ende einer Liebe, vergebliche Liebesmüh', schwere wirtschaftliche Zeiten, Verlust des Arbeitsplatzes, verpasste Chancen, die verbitternde Häufigkeit von Enttäuschungen aller Art. Dies ist ein Wirklichkeitsmodell, welches von Tatsachen ausgeht.

Das medizinische Modell dagegen hat keinerlei Bezug zu irgendeiner Realität, es ist nicht einmal medizinisch, obwohl es vom Ansehen der Körpermedizin profitiert und die Existenz physischen Leidens nutzt, um uns an der Nase herumzuführen und einen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens zu erzwingen, legal oder am Gesetz vorbei. Letzten Endes handelt es sich um einen gesellschaftlichen Mythos, der mittels des Unterbringungsverfahrens sowohl dem Staat als auch der Psychiatrie eine enorme Macht überträgt.

Es gibt kaum Länder, in denen nicht formell oder informell, öffentlich oder privat die Vorstellung von der Existenz psychischer Krankheit Baustein des Glaubenssystems geworden ist. Psychische Krankheit ist ein wichtiges Handlungsfeld der Regierung, eines Ministeriums, einer Verwaltungsabteilung, einer Unterabteilung jeder Bürokratie auf bundesstaatlicher, Landes-, Kreis-, kommunaler und lokaler Ebene.

Einige Menschen stellen sich vor, dass psychische Krankheit
(Anmerkung: Posttraumatische Belastungsstörung ist zwar auch eine, aber nicht vom Betroffenen ursächlich zu verantwortende, sondern von außen erzeugte/konstruierte psychische Krankheit als Folge des Mobbings. Der Amtsarzt als medizinisch verlängerter Arm der Behörde/Bez.reg. schließt im Vorfeld durch Nichtthematisierung des Mobbings in seinem Gutachten die Diagnosemöglichkeit PTSD des Entscheidungsträgers Psychiaters konsequent aus. Ein der Behörde willfähriger Psychiater (Landeskrankenhaus) weist auf der Basis der PTSD-Symptomatik nach vorherigem Ausschluss von PTSD in seiner Diagnose dem Betroffenen eine ganz andere psychische Störung zu – aber, und das ist entscheidend „ ursächlich“. Auf Grund der Symptomüberschneidungen bei psychischen Störungen ist eine einmal erstellte Fehldiagnose durch einen professoralen Gutachter für Psychiatrie nahezu unumkehrbar. Wenngleich nach NBG §54(12) eigene Vorschläge bei der Psychiaterauswahl zu berücksichtigen sind, verhindert die Bez.reg./Behörde generell die Berücksichtigung solcher professoralen Psychiater, die eine Berücksichtigung der gutachterlich aufgearbeiteten Mobbingproblematik (siehe hierzu http://www.cesnur.org/testi/endber/KA5_1.HTM Enquete-Kommission 14.04.1997 nimmt Stellung zur Frage der seelischen Manipulation des Menschen. Formen sozialer Kontrolle und psychischer Destabilisierung (Fragen zur seelischen soziale Manipulation)) als Voraussetzung für die Differentialdiagnose der PTSD(Mobbing) als psychische Störung erwarten lassen)
wie eine Lungenentzündung diagnostiziert werden kann, epidemisch wie AIDS auftritt und so erkennbar und möglicherweise heilbar ist wie Krebs. Unsere gemeinsame Überzeugung von der Existenz psychischer Krankheit ist in gewisser Hinsicht mysteriös und wunderlich. Am Ende des 20. Jahrhunderts und nach mehreren Jahrhunderten wissenschaftlicher Entdeckungen und dem Triumph wissenschaftlicher Erkenntnisse ist sie durch und durch glaubensbedingt und unwissenschaftlich. Wir glauben einfach daran, ohne jeglichen Beweis für das, was wissenschaftlich unter Krankheit zu verstehen ist. Damit meine ich die Pathologie. In der Medizin gibt es keine Störung oder Erkrankung ohne Pathologie, und pathologische Veränderungen sind etwas, was beobachtet und nachgewiesen werden kann. Körpermedizin und Wissenschaft überhaupt beruhen größtenteils auf Beweisen, wirklichen Beweisen für eine Krankheit. Es gibt Erreger, es gibt Bluttests, es gibt Antikörper, es gibt Schwellungen und Körperflüssigkeit, es gibt Ödeme und Zelldeformation. Es gibt Erkrankungen des Gehirns und des Nervensystems, deren Existenz nachgewiesen werden kann: Tumore, Lähmungen, Alzheimersche Erkrankung, Chorea Huntington. Dies sind wirkliche Krankheiten, tatsächlich nachweisbar.

Wenn wir jedoch von psychischer Krankheit sprechen, meinen wir eine Vielzahl so genannter Krankheiten, für die keine pathologischen Vorgänge nachgewiesen sind, auch wenn man schon über ein Jahrhundert an sie glaubt. (Anmerkung: Konstrukt durch Kausalattributionen des Dienstvorgesetzten in PA)

Schizophrenie ist die bedeutendste psychische Krankheit, gefolgt von manisch- depressivem Irresein und Paranoia; üblicherweise werden diese drei miteinander kombiniert. Gleichzeitig ist man sich selbst unter Psychiatern über ihre eigentliche Existenz nicht immer einig. Innerhalb der klassischen Psychologie fällt der Beweis psychischer Krankheit auch nicht leichter, denn es gibt keinen Psycho- Katalog des Pathologischen. Es gibt nur das Verhalten.

Jemanden für psychisch krank zu erklären, weil er bzw. sie auf eine bestimmte Art handelt oder sich verhält, ist etwas völlig anderes, als eine Krankheit festzustellen, für die es physiologische Anhaltspunkte gibt. Verhalten als Indiz für eine Krankheit ist kein objektiver Tatbestand. Dieser ist darüber hinaus auch deswegen subjektiv, weil Verhalten eine Sache der Beobachtung und Deutung ist. Kurz gesagt, was in den Augen des einen Menschen verrückt ist, ist für den anderen völlig erklärbar, ja sogar vernünftig. Was dem einen abscheulich ist, hält der andere lediglich für schlechte Manieren, und ein Dritter wiederum mag das Verhalten sogar witzig finden. Die Einschätzung hängt weniger vom Verhalten selber ab als von der Einstellung, die der Beobachtung zugrunde liegt: Eigeninteressen, Gehässigkeit, Zwang, Wut, Missbilligung, der Wunsch zu kontrollieren, zu strafen, zu erniedrigen. (Anmerkung: Der Dienstvorgesetzte (Schulleiter, Schulaufsichtsbeamte) erzeugte/konstruierte durch Kausalattributation eine Zuweisung von durch „psychischen Störungen bedingte Verhaltensauffälligkeiten“. Diese wurden dem Betroffenen in Form eines Personalakteneintrags zwar zugewiesen, aber absichtlich deshalb vorenthalten, um eine Stellungnahme bzw. eine Zurücknahme zu verhindern. Unter Verweis auf die Zugangsmöglichkeit zur PA wird die nicht vorgenommene Entkräftung bzw. nicht veranlasster Zurücknahme als vom Betroffenen vorgenommene rechtsverbindliche Zustimmung/Bestätigung zu diesem Konstrukt gewertet. Der Dienstvorgesetzte antizipiert, das die von ihm mit „psychisch krank“ kausalattribuierten Verhaltensauffälligkeiten von den amtlichen Ärzten gutachterlich übernommen werden. Soziale und medizinische Verhaltensmanipulation. )

Mit der Lungenentzündung ist es ganz anders: Wir haben sie oder wir haben sie nicht. Und wenn wir sie haben, wollen wir eine Behandlung. Wenn wir beschuldigt werden, psychisch krank zu sein, stehen wir unter Anklage, sind wir Opfer einer Verleumdung, sind wir in Verteidigungsposition und unfähig, uns selbst zu verteidigen gegen einen Vorwurf, dessen Existenz selbst der Beweis für die Schuld ist. Anders bei der Lungenentzündung: niemand wird vorgeladen, um die Erkrankten vor Gericht anzuklagen, einen Richter davon zu überzeugen, dass die Patientinnen und Patienten schuldig sind, da sie von Keimen befallen wurden. Wir werden nicht isoliert und vor Freundinnen und Freunden (Anmerkung: vor den Kollegen des Arbeitsumfeldes) gedemütigt, verlieren nicht die Arbeit und das Sorgerecht für die Kinder. Lungenentzündung tut keinem Menschen so etwas an.

Die Vorstellung von psychischer Krankheit ist einfach: Man nehme psychisches Leid als Beweis für eine Krankheit, auf die nur eine hochspezialisierte, hochqualifizierte und hochbezahlte Gruppe von Heilern, fast schon eine Priesterschaft, überhaupt einwirken kann. (Anmerkung: In der Regel erfolgt keine jahrelange Dokumentation des Mobbings und der Nachweis der Verhaltensmanipulationstechniken (Kausalattribition), in der Regel ist zum Zeitpunkt der amtsärztlichen „Entdeckung“ einer psychischen Krankheit keine Erkenntnis/Nachweismöglichkeit über deren Konstruiertheit vorhanden, und das dieses Leid durch Mobbing und durch Kausalatribution vorsätzlich erzeugt wurde. In der Regel wird eine längere Krankheit zum Anlass für eine amtsärztliche Untersuchung genommen, um in diesem Rahmen durch eine amtsärztliche Vermutung eines psychiatrischen Krankheitsbildes auf eine psychiatrische Untersuchung auszudehnen) Und man sei nicht sparsam mit drastischen Maßnahmen gegen diese mysteriöse Krankheit. Man benutze Psychopharmaka, Grausamkeit und Schrecken, Einkerkerung und elektrischen Strom für das Gehirn. (Anmerkung: Die harmlose Variante ist der Rausschmiss aus dem Dienst, wenn der Betroffene ursächlich an sich diese psychiatrische Krankheit akzeptiert. Fehlt die „Einsicht“ in diese Krankheit, erfolgt die amtsärztliche Einweisung in einer Psychiatrie zur Beobachtung und Verabreichung von Psychopharmaka). Bloße Gesprächstherapie ist zu einfach, so wie auch Gespräche, Freundschaft oder Ratschläge zu billig sind. Dafür braucht man weder Rezepte noch Genehmigung, keinen akademischer Grad, keine Fachausbildung.

Menschliches Elend, Ungewissheit, Lebenskrisen, die schmerzhaften Trennungsprozesse, durch die wir wachsen, Neues schaffen, uns verändern oder Entscheidungen treffen.... all das sind Zeiten der Verwundbarkeit. Von Seiten unserer Umwelt oder aus unserem Inneren regt sich mit Sicherheit Widerstand. Wir sind uns unserer selbst unsicher, als Mann oder als Frau, als Liebende, Bruder oder Schwester, Kinder oder Eltern; wir können verwirrt sein, überwältigt, beschämt, eingeschüchtert, geschwächt oder erniedrigt. Ganz besonders dann, wenn wir davon überzeugt wurden, die eigenen Gefühle, Reaktionen und Beweggründe nicht zu kennen, die eigene Urteilskraft unzuverlässig und unsere psychischen Prozesse falsch zu finden. Dann erkläre man das Menschsein an sich zum medizinischen Problem, definiere die Psyche als eine Abfolge von mysteriösen Unwägbarkeiten und behaupte, es handle sich um ein chemisches Konstrukt von unsicherem Gleichgewicht, um ein Rätsel, dem wir ausgeliefert sind. Nur die Psychiatrie kann an dieser multiplen Mixtur herumpfuschen, kann sie in Ordnung bringen mit Psychopharmaka, deren Wirkungsweise nicht einmal die Doktoren vollständig verstehen, von denen sie aber behaupten, dass sie uns nicht schaden.

Wir haben es hier mit Stigmatisierung und Zwang zu tun, mit Staatsgewalt und Kontrolle der Bürger und mit riesigen multinationalen Pharmakonzernen, die bereit stehen, ihre Profite aus der verordneten Zwangsverabreichung psychiatrischer Drogen an die Opfer dieser mysteriösen Krankheiten zu ziehen, und zwar sowohl wenn die Menschen gegen ihren Willen eingesperrt sind, als auch nach ihrer Entlassung, die in Wahrheit nur vorübergehend und auf Probe ist. Freiheit, Leben, Nahrung, Obdach und Beschäftigung hängen allesamt davon ab, ob sich ein Mensch unterwirft und die Psychopharmaka nimmt, die ihn brandmarken und schwächen.

Mit diesen Drogen ist weniger Medizin gemeint, eher »Medis« oder Medikation. Diese stellt ruhig, stumpft ab, macht träge oder hektisch, vermindert oder erzeugt Stress, stört die Konzentrationsfähigkeit und verzerrt die Wahrnehmung, verhindert in der Tat vernünftiges Denken. Medis sind Drogen, und sie tun das, was Drogen eben tun: sie entstellen, aber sie heilen nicht, wie auch, wenn gar keine Krankheit vorliegt. Psychische und emotionale Belastungen und Beschwerden sind nun mal natürliche Bestandteile des menschlichen Lebens und keine Krankheitssymptome.

Peter Breggin hat eine umfassende Besprechung von Forschungsarbeiten herausgegeben, die sich mit Neuroleptikabedingten Schädigungen beschäftigen (Breggin 1990). Neuroleptika sind so genannte antipsychotische Präparate wie z.B. Haloperidol (Duraperidol, Eulabat, Haldol, Sigaperidol), Chlorpromazin (Clorazin, Largactil, Megaphen, Propaphenin), Thioridazin (Melleril, Sonapax) oder Fluphenazin (Dapotum, Lyogen, Lyorodin, Omca). (PatientInnen, die mit Neuroleptika behandelt werden, dürfen diese entweder 'freiwillig' nehmen, oder sie verlieren ihre Vergünstigungen.) Breggin beschäftigte sich mit den Auswirkungen solcher Psychopharmaka auf höhere Funktionen des menschlichen Gehirns; außerdem fasste er szintigraphische (durch nuklearmedizinische zweidimensionale und intensitätsproportionale Darstellung erfolgte) Hirnuntersuchungen sowie Tierstudien zusammen. Er fand heraus, dass die Neuroleptikabedingten Hirnschäden häufig durch die Eigenwirkung der Psychopharmaka kaschiert werden und daher erst während des Entzugs zum Vorschein kommen, wenn sie bereits irreversibel (unumkehrbar) sind. Das führt dann häufig zu lebenslanger Einnahme von Neuroleptika. Breggin beschreibt auch, wie psychiatrische Psychopharmaka das Gehirn gewissermaßen 'schrumpfen' lassen und über die kurzfristige Ruhigstellung und Behinderung intellektueller Prozesse hinaus bleibende kognitive (die Erkenntnisfähigkeit betreffende) Defizite verursachen. Er nennt die seuchenartige Ausbreitung der neuroleptikabedingten tardiven Dyskinesien (oft irreversible veitstanzartige Muskelstörungen) eine (physisch bedingte) »iatrogene (vom Arzt verursachte) Tragödie« und appelliert an die Ärzteschaft, die Verantwortung für die Schädigungen zu übernehmen, die Millionen von Menschen in der ganzen Welt erfahren mussten.

Im Gegensatz zum medizinischen beinhaltet das humanistische psychologische Modell die Respektierung der Menschenrechte besonders im Hinblick auf Einweisung und Zwangsbehandlung. Aber dieses Modell ist in unserer Gesellschaft nicht gebräuchlich. All die Übergriffe im Zusammenhang mit Zwangsbehandlung und Zwangsunterbringung, all die Verletzungen von Menschen und bürgerlichen Rechten durch Schockbehandlungen und qualvolle Fixierung, bei der jemand an Händen und Füßen gefesselt und mit Psychopharmaka abgefüllt oder niedergespritzt wird, all dies wird durch das medizinische Krankheitsmodell gerechtfertigt, denn es unterstellt, dass die Opfer erkrankt und diese Barbareien Therapiemethoden einer mysteriösen und unsichtbaren Krankheit sind.

So gesehen wirkt das medizinische Modell sowohl niederträchtig als auch töricht. Es ist eine laizistische Religion, aber auch eine massive Bedrohung unserer Menschen und Staatsbürgerrechte ebenso wie unsere Fähigkeit, mit Logik und Verstand solch komplizierte Dinge wie Medizin und Krankheit zu betrachten. Das medizinische Modell lehrt die ursächliche Vorbestimmtheit allen Geschehens: Freiheit und Verantwortung, gut und böse, Wahlmöglichkeit und Vernunft werden von ihm ausgelöscht. Das alles hat enorme politische Auswirkungen. Wir werden geführt und kontrolliert. Wir werden auf Linie gebracht, korrigiert und geleitet von sozialen Institutionen, diesen gewaltigen Kreaturen der Regierung, bestehend aus Landeskrankenhäusern und staatlichen gemeindepsychiatrischen Einrichtungen oder Kliniken unter privater Trägerschaft.

Hinter den Vorstellungen von 'psychischer Gesundheit' und 'psychischer Krankheit' steckt eine gigantische Industrie mit Hunderttausenden von Jobs, Gehältern und Posten, mit Zuschüssen und Ausgaben, Doktoren, Krankenschwestern und Pflegern, ein totales Überwachungssystem mit geschlossenen Abteilungen und entsprechenden Hilfsmitteln, Sicherheitspersonal und technischen Vorrichtungen, Herstellerfirmen von Gerätschaften für Fixierung und Überwachung und von Elektroschock- Apparaten; schließlich ist da noch die riesige Pharmaindustrie selbst, zusammen mit der Rüstungsindustrie weltweit der größte und ertragreichste Industriezweig. Im Umfeld gibt es Tausende von Beschaffungs- und Zulieferfirmen, Zeitschriften und Bildungseinrichtungen, die Anerkennungs- und Beglaubigungsbürokratie, Aktenverwalter und andere Büroangestellte, Tagungsstätten und Ausbildungszentren, Bauunternehmer und Wartungspersonal, die ganzen Ausstattungsfirmen und die Geldgeber, die Versicherer und schließlich noch die RechtsberaterInnen und BuchhalterInnen.

Ständig ertönt der Ruf nach mehr Geld, nach mehr Forschung zu psychiatrischen Krankheiten, nach mehr Einrichtungen zur Unterbringung und Absonderung, nach größerem Spielraum bei Einweisung und geschlossener Unterbringung. Gleichzeitig wird mit erbärmlicher Heuchelei immer wieder die salbungsvolle Bitte vorgetragen, doch mehr Toleranz und Verständnis zu zeigen, wobei sogar noch weitergehende Krankheitsvorstellungen gezimmert werden, ein noch perfekteres Verständnis dahingehend, dass wir alle mehr oder weniger Keime psychischer Krankheit in uns tragen und einer immer mehr auszuweitenden, immer umfassenderen Behandlung bedürfen.

In all dem stecken so viel Geld, so viel Macht, so viele Arbeitsplätze und Karrieren, dass dadurch die Kirche mit ihren sozialen Normen als mächtigste Einrichtung zur Kontrolle der Gesellschaft bereits in den Schatten gestellt wurde. Darüber hinaus sind die psychiatrischen Kriterien gesetzlich abgesichert und juristisch durchsetzbar; d.h. es handelt sich in der Anhörung des Unterbringungsverfahrens im buchstäblichen Sinn um eine Frage von Freiheit und Gefangenschaft. Dies gilt auch für die Psychiatriegesetze und die Vormundschaft, die einem Individuum die Fähigkeit abspricht, selbständig persönliche Entscheidungen zu treffen. Alles, was sein weiteres Schicksal betrifft, wird von Dritten entschieden. Eine Person, die der psychischen Krankheit überführt wurde, existiert rechtlich nicht mehr, ihr selbständiger Status und die persönliche Identität sind ausgelöscht, und das betrifft alle Bereiche der Lebensgestaltung und des Selbst. (Anmerkung: Im Mittelalter wurden Menschen mit Aussatz aus der bürgerlichen Lebensgemeinschaft ausgestoßen. Zwar physisch noch am Leben, hing ihr Überleben von der Mildtätigkeit der Mitbürger ab. Das war der mittelalterliche bürgerliche Tod. Nach “Einsicht“ in eine psychische Krankheit führt eine danach erfolgte gutachterliche professorale Konstatierung bei einem deutschen Beamten zu dessen bürgerlichen Tod der Neuzeit: die gutachterlich konstatierte „psychische Störung“ impliziert eine auf den Beruf bezogenen partiellen Handlungs- und Rechtsunfähigkeit, damit den Ausstoß aus dem Beruf (partiellen Existenzvernichtung) und der bürgerlichen Lebensgemeinschaft. Die erreichte Pensionsberechtigung als vom Verursacher zugestandene zugestandene Mildtätigkeit sichert das notdürftige Überleben.)

Der Glaube an eine eingebildete, trügerische Krankheit ist fest. Die sozialen Kontrollmöglichkeiten sind zufällig oder absichtlich derart überwältigend, dass wir langsam erkennen, dass ihr Missbrauch nicht etwa ungewollt ist, sondern bewusster Bestandteil des Konzepts (Staatssystems). Ergebnis und tatsächlicher Zweck ist die Schaffung zwanghafter sozialer Konformität. Sünde und Religion sind grobe Parallelen und haben es nicht verdient, zu einem ernsthaften Vergleich herangezogen zu werden. Sogar die Inquisition verblasst neben solchen Erfindungen. Es ist nicht leicht, an den Terror heranzureichen, der von durch Elektroschock bedingten Krampfanfällen, von Vierpunkt- Fixierungen und massiven Spritzen den Verstand tötender Drogen ausgeht. Dieses System ermöglicht die Anwendung totalen Zwangs gegenüber vollständiger Hilflosigkeit.

Aber natürlich handeln soziale Institutionen im Allgemeinen nicht ungeschützt. Normalerweise sind sie in das Alltagsleben integriert, als gegeben hingenommen, akzeptiert als unvermeidbar, als nützlich, Teil des allgemeinen Zivilisationsziels oder als Rettung. Bedenken Sie die Macht und die Struktur der staatlichen Psychiatrie, einer Einrichtung, deren Geltungsbereich, Größe und Komplexität, Ausweitung und Effizienz von internationalem Zuschnitt ist. Bedenken Sie den Einfluss der Psychiatrie in Schulen und Universitäten, in unserem gesamten Beschäftigungssystem, ihren Einfluss auf alle Fragen unserer Gesundheitsversorgung, auf das Wohlfahrtssystem, auf öffentliche Hilfe, staatliche Subventionen, auf das private Miteinander. Vor allem aber bedenken Sie die kulturelle Akzeptanz und die gesellschaftliche Anerkennung der Psychiatrie, die hehren Ziele der 'helfenden Berufe', laut sozialem Konsens höchst ehrenwerte und von größter Nächstenliebe geprägte Ziele. Ist die Mission nicht göttlich, nicht heilig, dann aber wenigstens vornehm und edel, eine Offenbarung wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit, unsere moderne und weltliche Religion. Wenn es sich auch um eine Pseudowissenschaft handelt: der Wunsch, daran zu glauben, hat die Suche nach Fakten und Beweisen ersetzt. Behauptungen werden als Tatsachen akzeptiert.

Wie kann eine Illusion die Macht des Faktischen erlangen? Dadurch, dass die Beherrschten an sie glauben und sie billigen. (Anmerkung: Nicht glauben und billigen! Dem Betroffenen wird mit Sanktionierung z.B. „Gehaltskürzung auf den Ruhegehaltssatz“ gedroht (Nötigung), um ihm damit die „Einsicht in seine psychische Krankheit“ abzuzwingen/abzuverlangen, z.B. selber einen Termin mit dem Psychiater zu vereinbaren. Durch Androhung eines derartig großen Übels (Nötigung) soll der Betroffene „die Illusion selber zum Fakt machen“, wobei nach gezeigter Einsicht der Betroffene selbst diesen Fakt schaffen würde; diese Einsicht/Akzeptanz ist Voraussetzung und Legitimierung zugleich, die Umsetzung der ihm angekündigten Sanktionierung erst rech vorzunehmen. ) Wie jeder Aberglaube hat auch dieses System aus Gedankenkonstrukten eine enorme Macht. Aber da es auf Panzerglas, Schlüsseln und Polizeigewalt beruht, wäre diese Macht auch existent, wenn wir nicht an sie glaubten. Trotzdem bekommt sie durch unseren Glauben noch größeren Einfluss, gottgleiche Machtfülle. Diese Macht hat sie über uns gehabt, die wir physisch und psychisch ihre Gefangenen waren.

Die Psychiatrie mag unsere Körper eingesperrt haben oder nicht, durch die Diagnose hielt sie unsere Seelen immer gefangen. Man verurteilt uns, indem man so tut, als bestimme man eine Krankheit, indem man vorgibt, Symptome zu identifizieren und einen medizinischen Nachweis zu erbringen. (Anmerkung: politische Verhaltenspsychologie: Umdeutung. Siehe Schütz Uni Chemnitz, Laux, Uni Bamberg) So sicher, als wenn man uns sagen würde, dass wir unheilbar an Krebs erkrankt wären oder AIDS hätten, sind wir dazu verurteilt, uns als oftmals hilflose Opfer von Entkräftung und lebenslanger Krankheit zu sehen, verkümmert und chronisch. Unser Leben verdunkelt sich, hört dadurch fast auf, die Hoffnung erlischt. All dies geschieht durch die Diagnose, das Instrument, durch das wir nicht nur unsere Freiheit (mittels Einkerkerung) verloren haben, sondern auch unseren eigenen Sinn für Integrität und unser Selbst, unseren Sinn dafür, vollständig, gesund und mit Fähigkeiten ausgestattet zu sein. Aufgrund der Diagnose passierte uns etwas noch Schlimmeres als Freiheitsberaubung: wir sind ohne Selbstvertrauen; ob frei oder eingesperrt, können wir uns selbst nicht länger glauben, unseren eigenen Wahrnehmungen, Gedanken und Einsichten. Nach üblicher Definition versteht man unter 'gesundem Menschenverstand' die Fähigkeit, den eigenen Wahrnehmungen zu trauen; diese Fähigkeit ist uns genommen worden. Wir sind uns unserer selbst nicht mehr sicher, nichts ist uns mehr sicher. Unser Selbstbewusstsein ist eingegangen, es ist jeden Augenblick trügerisch wie ein Schatten. Die ständige Sorge um unser verlorenes Selbstvertrauen steigert sich bis zur Panik und ähnelt bald dem, was wir uns unter körperlichen Krankheitssymptomen vorstellen. Unser Kummer gleicht einer Depression; wir überführen uns selbst des Wahnsinns. Wenn nicht schon geschehen, dann lauert er in der Zukunft auf uns. Sogar für uns selbst sind wir unberechenbar, rätselhaft, wir sind wie ein geladenes Gewehr, wie Dynamit, explosiv, außer Kontrolle.

Deshalb müssen wir uns ergeben und erniedrigen. Die Feindseligkeit der Menschen um uns herum, meistens der Verwandten (Anmerkung: der Kollegen des Arbeitsumfeldes), hat unser Selbstwertgefühl bereits ausgehöhlt. Über das Stigma der Diagnose hinaus, die selbst eine Strafe ist, unmenschlich, zerstörerisch und ein Verbrechen, setzte man uns außer Gefecht, machte man uns unsicher und wankelmütig. Unorganisiert und ohne MitstreiterInnen sind wir leicht zu zerstören, könnten lebenslänglich PatientInnen sein, Krüppel, groteske Gestalten. Einige von uns stolperten, weil wir die Dinge gemäß unserer Natur als RebellInnen und existentielle FragenstellerInnen problematisierten. Wir waren anderer Meinung und durchschauten die Show. Wir sind in der Hölle gewesen und zurückgekehrt.

Wir sind auch die Überlebenden eines der übelsten Unterdrückungsapparate, die je entwickelt wurden, seine Opfer ebenso wie seine KritikerInnen. Wir sind diejenigen, die die Wahrheit erzählen müssen, die klarmachen müssen, dass psychische Krankheit ein Phantom ist, sowohl intellektuell als auch wissenschaftlich, aber auch ein System zur sozialen Kontrolle von noch nie da gewesener Gründlichkeit und Allgegenwart. Es ist unsere Aufgabe, dieses Phantom als solches bloßzustellen und uns alle zu befreien, denn wir alle stehen unter Zwang, wir alle werden von diesem Phantom psychische Krankheit eingeschüchtert, eingeschränkt und unterdrückt. Wir setzen Vernunft gegen Irrtum und Aberglauben, wir setzen Phantasie gegen Anpassung und Unterdrückung. Was für ein Glück, an einem solchen Kampf für Freiheit und Menschenrechte teilzuhaben.

Kate Millet

Aus dem Amerikanischen von Ulrike Stamp und Rainer Kolenda

Anmerkung d.H.

(1) Dieser Artikel basiert auf einer Vorlesung zum Thema Justiz und Medizin, die Kate Millett am 5. März 1992 an der Juristischen Fakultät der Law of Queen's University of Kingston, Ontario/Kanada, hielt. Kate Millett überarbeitete ihre Vorlesung und veröffentlichte sie original unter dem Titel: »Legal Rights and the Mental Health System« im Queen's Law Journal, Vol. 17 (1992), Nr. 1, S. 215 — 223.

Rainer Hackmann hat gesagt…

27.06.08 Heute in "Neues Deutschland" auf Seite 11, eine sehr gute inhaltliche Begründung von Prof. Rohrmann, warum Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung endlich endgültig abgeschafft werden müssen:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/
131026.die-probleme-bewaeltigen-nicht-
wegschliessen.html

Die Probleme bewältigen – nicht wegschließen
Von Eckhard Rohrmann
Psychische Krankheiten im Sinne der Unterbringungsgesetze der Länder werden verstanden als Merkmale, die den Betroffenen gewissermaßen wesenshaft anhaften oder innewohnen und durch entsprechende Fachkräfte mehr oder weniger zweifelsfrei diagnostiziert werden können. Gegenüber diesem Verständnis sind Zweifel angebracht. Kein geringerer als Manfred Bleuler schrieb 1979 in der 14. Auflage des von seinem Vater und Vorgänger als Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich Eugen Bleuler begründetem Psychiatrielehrbuch: »Der Begriff der Geisteskrankheit lässt sich nicht naturwissenschaftlich erfassen. Er ist an die persönliche Erfahrung des gesunden Menschen mit sich selbst und seinen gesunden Mitmenschen gebildet. Wen man von dieser Erfahrung aus nicht mehr begreifen, nicht mehr nachfühlen, nicht mehr dem eigenen Wesen verwandt empfinden kann, empfindet man als ›fremd‹, als aus dem Bereich der menschlichen Gemeinschaft entrückt und in anderen Bereichen festgerückt (›verrückt‹), als geisteskrank oder psychotisch«.
Bleuler beklagt das Bedürfnis von »Volk und Jurisprudenz« »nach einfachen Leitsätzen für den Umgang mit schwierigen und unverstehbaren Menschen. Man will eigentlich gar nicht wissen, ob jemand gesund oder krank sei, sondern man will wissen, ob man ihn ernst nehmen soll, ob man ihn in die psychiatrische Anstalt einweisen müsse«.
Angehörige helfender Berufe sind tatsächlich immer wieder auch mit Menschen konfrontiert, deren Verhalten ihnen unverständlich vorkommt und sie ratlos macht. Eine Möglichkeit, die Ratlosigkeit zu überwinden, besteht darin, das Unverstandene zu erklären, z. B. als Ausdruck einer Krankheit oder Störung und entsprechend zu diagnostizieren. Doch auch ein Verhalten, das uns sinnlos vorkommt, kann für die Betroffenen sehr sinnvoll sein. Der Sinn solchen Verhaltens erschließt sich allerdings nicht aus unserem Sinn, den wir uns im Laufe unseres Lebens angeeignet haben und häufig, aber fälschlicherweise, zu einem »Sinn an sich« zu verallgemeinern geneigt sind, sondern aus dem von den Betroffenen im Rahmen ihrer Lebensgeschichte unter gegebenen oder auch nicht gegebenen Bedingungen angeeigneten »Sinn für sich«. Dieser Sinn lässt sich nicht auf der bloßen Erscheinungsebene diagnostizieren, sondern nur entschlüsseln durch die Rekonstruktion der individuellen Biografie der Betroffenen, um ihn subjektlogisch aus ihrer Lebensgeschichte heraus zu verstehen.
Manchmal treffen Menschen auch Entscheidungen oder sie tun Dinge, die ihren Angehörigen und damit konfrontierten Fachleuten nicht nur unsinnig, sondern auch hinsichtlich der möglichen Konsequenzen für sich und andere nicht verantwortbar erscheinen und die ihnen deswegen unter Umständen erhebliche Probleme bereiten. Solche Probleme müssen verantwortlich bewältigt werden. Entsprechende Bewältigungsstrategien müssen, aber sie können auch nur, im jeweiligen Einzelfall gefunden werden. Die zwangsweise Unterbringung der Betroffenen durch einen gegen ihren erklärten Willen bestellten Betreuer oder nach den Landesunterbringungsgesetzen in einer Psychatrie erscheint dabei in keinem Fall als Lösung. Sie führt im Gegenteil dazu, dass adäquate Lösungen gerade nicht gesucht, folglich auch nicht gefunden, sondern die Betroffenen weggeschlossen und ihre Probleme institutionell entsorgt werden.
Die Konsequenzen zeigt u. a. das Beispiel einer Frau, die ihre Lebensgeschichte unter dem Pseudonym Vera Stein veröffentlicht hat. Sie litt als Heranwachsende unter dem autoritären Erziehungsstil ihrer Eltern, lehnte sich auf, wurde geschlagen, hatte Ängste. Ihre Eltern verstanden sie nicht, konsultierten 1974 eine Psychologin und schilderten die Probleme mit ihrer damals 14-jährigen Tochter. Die Psychologin verstand das Mädchen auch nicht. »Nach einigen Tests überwies sie uns mit dem Verdacht auf Hebephrenie [eine Form der Schizophrenie, d. R.] in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie«, schreibt Vera Stein. Sie war verzweifelt. »Ich hatte in der Psychologin den letzten Halt erhofft, doch sie schickte mich kurzerhand weg. (…) Nun war ich wieder allein, allein mit meinem Problemberg und den eingeredeten Ängsten vom Vater. Alles wurde schlimmer, da nutzten selbst meine Fantasietiere nichts mehr. Schließlich ritzte ich mir mit einer Büroklammer Schrammen in Handrücken und Arme, nie tief und nie gefährlich, auch nie die Pulsadern«. Das verstanden die Eltern erst recht nicht und ebenso wenig der Professor in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in die Vera Stein überwiesen wurde. Er diagnostizierte »Schizophrenie« und verfügte gegen ihren Willen die stationäre Einweisung.
In der Tat erscheint Vera Steins Verhalten für Außenstehende unverständlich, verrückt, sinnlos. Für sie hatte es jedoch Sinn: »Der Schmerz half die großen Ängste durchzustehen. Ich spürte mich wieder«. Frau Stein hätte dringend Verständnis und Hilfen gebraucht, um ihre Ängste durchstehen und sich auch ohne Selbstverletzungen spüren zu können. Doch statt Verständnis bekam sie die Diagnose, die ihr unverstandenes Verhalten scheinbar erklärte, und statt Hilfe zu erhalten, wurde sie zwangsweise untergebracht, psychiatrisch behandelt und dabei so schwer geschädigt, dass sie heute schwerbehindert ist.
Am 16. Juni 2005 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGHM) die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadensersatzzahlung, weil sie Vera Stein nicht vor Menschenrechtsverletzungen geschützt hat. Zwangsunterbringung und -behandlung wurden nämlich ohne richterliche Genehmigung fortgesetzt, auch als Frau Stein schon volljährig war. Vermutlich ein Formfehler, denn angesichts der vorliegenden Diagnose wäre die Genehmigung mit hoher Wahrscheinlichkeit erteilt worden. Der EGHM urteilt nur gegen Staaten, nicht gegen Personen, dafür sind nationale Gerichte zuständig. Die hatten Frau Stein bereits höchstrichterlich abblitzen lassen. Die Täter jener Menschenrechtsverletzungen bleiben damit straf- und zivilrechtlich unbehelligt.

Prof. Dr. Eckhard Rohrmann, 1956 geboren, ist seit 1995 Professor im Bereich Sozial- und Rehabilitationspädagogik an der Universität Marburg. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen soziale Konstruktionen von Anderssein und Normalität, institutionelle Rahmenbedingungen sozialer Arbeit sowie Lebenslagen und -bedingungen behinderter Menschen. Als letztes Buch veröffentlichte er »Mythen und Realitäten des Anders-Seins. Gesellschaftliche Konstruktionen seit der frühen Neuzeit« im VS-Verlag für Sozialwissenschaften.

Rainer Hackmann hat gesagt…

14.05.08 Seite 3 in "Neues Deutschland":
http://www.neues-deutschland.de/artikel/
128642.die-freiheit-haengt-an-einem-
einzigen-wort.html

Die Freiheit hängt an einem einzigen Wort

Kritische Juristen prangern Zwangsbetreuung an und fordern Umsetzung der UN-Konvention
Von Susanne Härpfer

Zwangsbetreuung müsste in Deutschland eigentlich der Vergangenheit angehören. Denn seit dem 3.Mai ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen international in Kraft. 20 Länder haben sie ratifiziert; nicht so Deutschland. Wäre dies der Fall, müssten Betreuungsgesetze geändert werden. Das Thema betrifft mehr als 1,2 Millionen Menschen.
»Betreten Sie nie ein Krankenhaus ohne Ihren Anwalt.« Dies ist kein Satz aus einer Seifenoper im Fernsehen, sondern ein Ratschlag des Juristen Alexander Paetow. Eindringlich warnt er: Sprechen Sie nicht mit Psychiatern. Sagen Sie nichts ohne einen Anwalt. Alles kann gegen Sie verwendet werden.« Diese Regeln sind keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsexperten, sondern können den Unterschied ausmachen zwischen einem Leben mit und ohne Menschenrechte.
Dies belegt der Fall von Stefan F. (Name geändert). Der Teeladenbesitzer kam nach einem Schlaganfall ins Krankenhaus. Als er sich nach der Reha wieder um seinen Laden kümmern wollte, hatte die Klinik über das Amtsgericht eine »Betreuung« erwirkt. Früher hieß die Entrechtung von Menschen noch Entmündigung. Heute klingt es harmloser, ist es aber nicht. Der Betreuer warnte Lieferanten, Stefan F. stehe unter Betreuung und sei quasi insolvent. F. begann einen verzweifelten Kampf, schaltete einen Anwalt ein und informierte das Fernsehen. Erst kürzlich konnte er den Betreuer loswerden und den Teeladen retten.
Kein Einzelfall: Missliebige Nachbarn, Kollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte oder die Bank, bei der man das Konto überzogen hat – alle können beim Amtsgericht Betreuung »anregen«. Treffen kann es jeden. Wer nicht sofort einen kundigen Anwalt einschaltet, kann entmündigt werden und alles verlieren.
Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat in einem kürzlich erschienenen Gutachten belegt: Das gängige Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Das Gutachten könnte helfen, die Willkür bei der Zwangsbetreuung zu beenden. Voraussetzung wäre die Umsetzung der UN-Konvention, die von Deutschland paraphiert, aber noch nicht unterschrieben worden ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, deutsche Gesetze entsprechend anzupassen – dann darf es »keine Zwangsbehandlung gegen den bekundeten Willen mehr geben«, lautet die Expertise von Kaleck.
Post vorenthalten, Konten gesperrt

Prof. Volker Thieler, Anwalt aus München, kämpft seit Jahren gegen Zwangsbetreuungen. Selbst der Schutz der Familie könne außer Kraft gesetzt werden. »Der Richter kann behaupten, die Angehörigen seien zu weit weg, es ginge ihnen nur ums Geld, sie seien zu alt, oder er schiebt ihnen Alkoholismus unter. Nicht einmal der Ehepartner hat ein Recht auf Akteneinsicht«, erklärt Thieler. Und es sei sehr schwierig, das anzufechten. Ein Betreuer könne alles entscheiden: ob der Schutzbefohlene telefonieren, Post entgegennehmen oder aus dem Haus gehen darf. Er kann erwirken, dass der Betreute seine Wohnung verliert und in eine geschlossene Anstalt kommt. Der Jurist weiß sogar von Fällen, bei denen die Bank dem Vormundschaftsgericht einen Hinweis gab, weil jemand weniger Geld als früher hatte. Selbst Pflegepersonal habe schon versucht, auf diese Weise unliebsame, störrische Angehörige auszuschießen.
Dann geht alles schnell. Es entscheidet ein Richter, der tausende Anträge auf den Tisch bekommt. Gibt es z. B. Anzeichen dafür, dass »jemand nicht mit Geld umgehen kann«, was in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit jeden treffen kann, werden ihm die Konten gesperrt. Und der Richter kann einen Gutachter zum Betroffenen schicken.
»Reagieren Sie dann sofort. Kontaktieren Sie einen Anwalt, der nicht selber vom Gericht Betreuung vermittelt bekommt«, rät auch René Talbot, Sprecher der Bundesgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, dringlich. Er weiß, wie rasch Gutachter Menschen sogar für psychisch krank erklären. Und mit der Begründung kann jeder entmündigt werden.
In Bayreuth spielt sich ein Fall ab, der zeigt, wie fragwürdig das ganze Verfahren generell ist. Dort versuchen Nachbarn einen Richter unter Zwangsbetreuung stellen zu lassen, der diese selbst anordnen kann. Streitbarer Jurist klingt positiv, streitsüchtiger Psychopath klingt anders – und schwups, kam das Betreuungsverfahren gegen Richter Karl Wegerer in Gang. Sollten sich die Nachbarn vor Gericht durchsetzen, kann der 60-Jährige nicht mehr über sich selbst bestimmen. Und alles wegen eines Streits um einen Hartriegelbusch mit zirka 20 Einzelstämmen unterschiedlicher Dicke und Höhe. Kollegen spielten offenbar mit, die dem einstigen Verkehrsrichter wegen vermeintlicher Milde gegen Raser Rechtsbeugung vorwerfen. Hierfür hätte Wegerer die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust aller Pensionsansprüche hinnehmen müssen. Wegerer legte Revision ein, und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gab dem statt. Der Fall beschäftigt inzwischen das bayerische Justizministerium.
René Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener berichtet: »Es kann ausreichen, dass Sie einen Angehörigen ins Krankenhaus begleiten. Dann sollen auch Sie im Krankenhaus bleiben.« Immerhin gebe es »Fangprämien«, die den Verteilungskampf der Kliniken in städtischen Großräumen kennzeichnen.
Talbot schildert ein Beispiel: »Sie weigern sich zu bleiben. Das Pflegepersonal erklärt Sie für aufgeregt und fordert Sie auf, ein Beruhigungsmittel zu nehmen. Sie weigern sich wieder. Das Pflegepersonal provoziert Sie, Sie wehren sich. Schon liegt Eigen- und Fremdgefährdung vor. Das Personal wird sich immer decken. Schon werfen sich die Pfleger auf Sie, fixieren Sie und geben Ihnen eine Spritze. Am nächsten Morgen finden Sie sich ans Bett gefesselt in der geschlossenen Psychiatrie wieder. Die Stationsleiterin erpresst Sie: Nur wenn Sie Psychopharmaka schlucken, kommen Sie frei. Ein Richter erscheint für fünf Minuten und findet Sie völlig verstört vor – kein Wunder bei diesen kafkaesken Ereignissen. Nur: Wem wird er wohl glauben – Ihnen oder der Oberärztin? So bleiben Sie eingesperrt für mindestens zwei Wochen. Es kommt noch schlimmer. Dieselbe Oberärztin hat die Zwangsbetreuung beantragt. Wenn eine Chefärztin jemanden im Eilverfahren entmündigen will, glauben Sie, der Amtsrichter stellt dies in Frage? Eigentlich sollte er es. In dem konkreten Fall hat ein Anwalt das Unglück abwenden können. Aber so etwas ist kein Einzelfall«, sagt Talbot.
»Man verliert den Glauben an den Rechtsstaat, wenn man wie ich über Jahre die Betreuungsmaschinerie erlebt«, stellt auch Prof. Thieler fest. »Keiner will es gewesen sein. Der Richter schiebt es auf den Arzt, und der schiebt es auf den Gutachter.« Dabei gäbe es eine Möglichkeit, die Freiheit jedes einzelnen zu sichern. Dann nämlich, wenn Patientenverfügungen nicht erst kurz vor dem Tod gelten würden, sondern ohne zeitliche Beschränkung. Einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf haben die Bundestagsabgeordneten Michael Kauch (FDP) und Joachim Stüncker (SPD) eingebracht. Dagegen machen Unionspolitiker um ihren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder gerade Stimmung.
Freier oder natürlicher Wille?

Dabei müssten sie nur ein einziges Wort ändern. Derzeit gilt: Gegen seinen freien Willen darf niemand unter Betreuung gestellt werden. Doch es genügt, dass behauptet wird, man könne eine Maßnahme nicht richtig beurteilen – schon darf sich ein Richter darüber hinwegsetzen. Was der sogenannte »freie Wille« ist, bestimmen immer noch Psychiater, andere Gutachter, Richter. Deshalb fordern Betreuungskritiker, per Gesetz zu verankern, dass nichts gegen den »erklärten, natürlichen Willen« eines Menschen getan werden darf. Was für Laien identisch klingt, markiert einen wichtigen Unterschied. Denn gegen den »natürlichen, erklärten Willen«, so haben es Juristen definiert, dürfte dann niemand etwas tun – auch nicht Psychiater oder Richter.

Rainer Hackmann hat gesagt…

Dies ist eine Weiterleitung des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Ein SUPER guter Artikel
Telepolis Artikel-URL:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/
27/27399/1.html

Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Susanne Härpfer 29.02.2008

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht
als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal,
Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein
Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können
beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann
es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und
einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche
Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld
verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen
nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr
Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman
"Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich.
Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht
dies möglich.

Aus diesem Grund hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck gerade ein
Gutachten geschrieben. Darin kommt er zu dem Schluss: Das gängige
Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die
Rechte nicht nur behinderter Menschen. Wolfgang Kaleck ist berühmt
geworden durch seine Strafanzeigen gegen US-Verteidigungsminister Donald
Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen und gegen DaimlerChrysler wegen Beihilfe
zur Ermordung eines argentinischen Gewerkschafters.

Jetzt könnte sein Gutachten dazu führen, dass mit der Willkür Schluss
gemacht wird. Denn ein wichtiger Schritt zum Schutz des Bürgers vor der
Zwangsbetreuung ist die Umsetzung der UN-Konvention. Diese wurde zwar von
Deutschland paraphiert, aber noch nicht unterschrieben. Der Gesetzgeber
ist aber verpflichtet, der Konvention zu folgen und deutschen Gesetzen
anzupassen. Dann aber darf es keine Zwangsbehandlung "gegen den bekundeten
Willen mehr geben", lautet die Expertise von Wolfgang Kaleck.

Jeder kann in Deutschland unter sogenannte Betreuung gestellt werden

"Betreten Sie nie ein Krankenhaus ohne Ihren Anwalt." Dies ist kein Satz
aus Dallas, sondern der Ratschlag, den der Jurist Alexander Paetow jedem
gibt. Eindringlich warnt er: "Sprechen Sie nicht mit Psychiatern. Sagen
Sie nichts ohne einen Anwalt. Ihre Gutgläubigkeit wird nur ausgenutzt.
Alles kann gegen Sie verwendet werden." Diese Regeln sind keine
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtskundige, sondern können den
Unterschied bedeuten zwischen einem freien Leben und einem Leben ohne
Menschenrechte, und das mitten in Deutschland. Denn jeden kann es treffen,
jeder kann in Deutschland unter sogenannte Betreuung gestellt werden.
Jeder.

Stefan F. (Name der Redaktion bekannt) hat es erlebt. Der Teeladenbesitzer
kam in ein Krankenhaus. Er hatte einen Schlaganfall. Den überlebte er,
doch was dann folgte, brachte ihn beinahe um seine Existenz. Während
seines Krankenhausaufenthalts gab es niemanden, der sich hätte um sein
Geschäft kümmern können. Ein Laden, der geschlossen bleibt, weil der
Besitzer im Hospital liegt, hat keine Einnahmen. Aber laufende Kosten. Tag
für Tag. Woche für Woche.

Stefan F. hatte Glück. Er machte eine Reha, erholte sich wieder. Eifrig
wollte er sich wieder um sein Geschäft kümmern. Doch da war das
Krankenhaus vor. Es hatte über das Amtsgericht eine sogenannte Betreuung
beantragt – und genehmigt bekommen. Früher hieß Betreuung noch
Entmündigung. Heute klingt die Entrechtung von Menschen harmlos, halt nach
"Betreuung", ist es aber nicht. Der Betreuer ruinierte Stefan F.´s Leben.
Statt alles zu tun, um die verlorene Zeit und damit Einnahmen wieder
reinzuholen, schrieb der "Betreuer" Lieferanten an und warnte sie, Stefan
F. stünde unter Betreuung, könne seine Geschäfte nicht mehr wahrnehmen und
sei quasi insolvent. Ein Todesurteil für jeden Selbständigen.

Stefan F. begann einen verzweifelten Kampf. Er schaltete einen Anwalt ein,
auch wenn dies seine Schulden vergrößerte, und er informierte das
bayrische Fernsehen. Nur so gelang es ihm, vor kurzem den Betreuer wieder
loszuwerden. Ach ja, und den Teeladen, den hat er retten können.

Was Stefan F. erlebte, ist kein Einzelfall, weiß Prof. Volker Thieler aus
Erfahrung. Der Münchner Anwalt kämpft seit Jahren gegen Betreuungen. "Der
Mensch verliert im Betreuungsrecht seine Menschenwürde", kritisiert er.
"Im Betreuungsrecht ist der Schutz der Familie außer Kraft gesetzt. Der
Richter kann machen, was er will", warnt Thieler.

Der Richter kann behaupten, die Angehörigen seien zu weit weg, es
ginge ihnen nur um´s Geld, sie seien zu alt, oder er schiebt ihnen
Alkoholismus unter. Noch nicht einmal der Ehepartner erfährt etwas, er hat
kein Recht, die Akten einzusehen. Irgendeinen Grund gibt es immer.

Thieler schildert die Willkür, die es gibt, mitten in Deutschland. Er
prangert den juristischen Missstand an:

Es ist sehr schwierig, das anzufechten. Die Macht ist unglaublich. Ein
Betreuer kann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass
der Betreute nicht mehr telefonieren kann, nicht mehr Post
entgegen nehmen darf, nicht mehr aus dem Haus gehen, dass er seine Wohnung
verliert, er kann ihn in geschlossene Anstalten einweisen. Sogenannte
Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die
Menschenrechte. Der Betreute verliert eigentlich sämtliche Rechte.
Prof. Volker Thieler


Die Zahl der Betreuungen hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt

Die Betreuungsmaschinerie wird schnell in Gang gesetzt. Er weiß von
Fällen, bei denen die Bank dem Vormundschaftsgericht einen Hinweis auf
Betreuung gegeben hat, weil Menschen nicht mehr so viel Geld auf dem Konto
hatten wie früher. Auch der Pflegedienst sei gefährlich. Durch die
Anregung einer Betreuung versucht das Pflegepersonal immer wieder,
unliebsame, störrische Angehörige rauszuschießen, so der Juraprofessor:
Heime arbeiten mit den Betreuern zusammen, "die wollen keine rebellischen
Angehörigen, die wollen Betreuer, die alles möglichst diskret abwickeln".
Thieler kennt Fälle, bei denen haben Männer beim Gericht eine Betreuung
angeregt, um so ihre Frau loszuwerden.

Seit 1995 ist die Zahl der Betreuungen von 624.695 auf 1.198.373 im Jahr
2005 angestiegen, heißt es in einer Erhebung des Bundesjustizministeriums
aus dem vergangenen Jahr.

Nach Angaben Volker Thielers seien es Arbeitskollegen, die mobben,
manchmal missliebige Nachbarn, manchmal Verwandte, die an die Erbschaft
wollen und "anregen" jemanden unter Betreuung stellen. Nach deutschem
Recht darf das nämlich jeder: Ihr Briefträger, Ihr Nachbar, jeder, mit dem
Sie z.B. im Streit sind.

Und dann geht alles ganz schnell. Es entscheidet ein Richter, der tausende
Anträge auf den Tisch bekommt. Gibt es z.B. vermeintliche Anzeichen dafür,
dass "jemand nicht mit Geld umgehen kann", was in Zeiten hoher
Arbeitslosigkeit und Hartz IV jeden treffen kann, werden ihm die Konten
gesperrt. - er hat keine Verfügung mehr über sein eigenes Geld. Der
Richter kann einen sogenannten Gutachter zum Betroffenen schicken.
"Reagieren Sie sofort. Reden Sie auf keinen Fall mit dem, sondern
kontaktieren Sie sofort einen Anwalt", rät der Berliner Betreuungskritiker
René Talbot dringlich. "Und zwar nur einen Anwalt, der nicht selber vom
Gericht Fälle von Betreuungen vermittelt bekommt. Wer sein Geld mit der
Entrechtung verdient, wird Ihnen im Zweifel nicht gegen das Gericht
helfen." Er weiß, wie rasch Gutachter Menschen sogar für psychisch krank
erklären. Und mit der Begründung einer psychischen Krankheit kann jeder
entmündigt werden.

In Bayreuth spielt sich bei Gericht gerade ein Fall ab, der zeigt, wie
fragwürdig das ganze Verfahren generell ist. Dort versuchen Nachbarn einen
veritablen Richter unter Zwangsbetreuung stellen zu lassen, der selbst
solche anordnen kann.

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht
als angeblichen Betreuungsfall anzeigen. Dann wird das Verfahren
eingeleitet. Die Nachbarn des 60-jährigen Richters Karl Wegerer haben das
getan. Streitbarer Jurist klingt positiv, streitsüchtiger Psychopath
klingt anders, und schwups, kam das Betreuungsverfahren in Gang. Sollten
sich die Nachbarn im Gerichtsverfahren durchsetzen, dürfte der Richter
nicht mehr über sich selbst bestimmen. Ein Betreuer dürfte ihm sein Haus
wegnehmen und ihn einsperren lassen. Alles legal. Und alles, wegen eines
Hartriegelbusch mit zirka 20 Einzelstämmen unterschiedlicher Dicke und
Höhe, die über Wegerers Grundstück hinausragten und von der Nachbarin
beschnitten worden waren.

Kollegen am Gericht machen mit, denn Wegerer war zuvor Verkehrsrichter und
hatte als solcher Milde gegen Raser walten lassen. Er verhängte nur
geringe Geldstrafen. Seine Kollegen und Vorgesetzten warfen ihm
Rechtsbeugung vor. Wäre es bei diesem Urteil geblieben, so hätte der
damals 50-jährige Wegerer die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und den
Verlust sämtlicher Pensionsansprüche hinnehmen müssen. Wegerer legte
Revision ein, und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe
gab der Revision des Richters statt. Jetzt versucht man offenbar, ihn mit
anderen Mitteln loszuwerden. Der Fall beschäftigt inzwischen auch das
bayrische Justizministerium.

Betreuungs-Kritiker René Talbot weiß:

Es reicht aus, dass Sie einen Angehörigen in´s Krankenhaus begleiten.
Dann sollen auch Sie im Krankenhaus bleiben. Immerhin gibt´s die
sogenannte "Fangprämie" für die Belegung von Betten. Sie weigern sich. Das
Pflegepersonal erklärt Sie für aufgeregt und fordert Sie auf, ein
Beruhigungsmittel zu nehmen. Sie weigern sich wieder. Das
Pflegepersonal provoziert Sie, Sie wehren sich. Schon liegt Eigen- und
Fremdgefährdung vor. Das Personal wird sich immer gegenseitig decken, und
drei Zeugen finden sich immer. Schon werfen sich die Pfleger auf Sie,
fixieren Sie gegen Ihren Willen und geben Ihnen eine Spritze.

Am nächsten Morgen finden Sie sich an´s Bett gefesselt auf der
geschlossenen Station der Psychiatrie wieder. Die Stationsleiterin
erpresst Sie: Nur wenn Sie Psychopharmaka schlucken, kommen Sie wieder
frei. Ein Richter erscheint für fünf Minuten und findet Sie völlig
verstört vor – kein Wunder bei diesen kafkaesken Ereignissen. Nur: wem
glaubt er: Ihnen oder der Oberärztin? Und so bleiben Sie eingesperrt: für
mindestens zwei Wochen. Es kommt noch schlimmer. Dieselbe
Oberärztin hat die Zwangsbetreuung beantragt. Wenn eine veritable
Chefärztin beantragt, jemanden im Eilverfahren entmündigen zu lassen,
glauben Sie, der Amtsrichter stellt dies in Frage? Eigentlich sollte er
dies tun. In diesem Fall hat ein Anwalt das Unglück noch abwenden können.
Dieser Fall ist tatsächlich passiert. Und er ist kein
Einzelfall, im Gegenteil.


Sie können es nie richtig machen, alles wird gegen Sie verwendet

"Man verliert den Glauben an den Rechtsstaat, wenn man wie ich über Jahre
die Betreuungsmaschinerie erlebt", stellt Prof. Thieler fest. "Keiner will
es gewesen sein. Der Richter schiebt es auf den Arzt, und der schiebt es
auf den Gutachter."

Diese sogenannten Gutachten schwanken zwischen Belanglosigkeiten, die auch
über die Ärzte verfasst werden könnten, die sie erstellen und einem
Stasi-Jargon. So heißt es z.B. in dem "Gutachten" einer Berliner Ärztin:
"Herr B. war im Gespräch freundlich, jedoch leicht misstrauisch und
reserviert." – Ja, was denn wohl, was würde die Ärztin sagen, die dieses
schrieb, wenn man sie heimsuchen und "begutachten" würde, um die
Entscheidung darüber zu treffen, ob Herr B. seine Post öffnen darf oder
nicht. "Äußerlich war Herr B. sauber und gepflegt, die Wohnung war jedoch
nicht besonders ordentlich." Die Ärztin sollte mal eine normale deutsche
Redaktion besuchen bzw. vielleicht einmal mit einer Psychiaterin reden, es
könnte ja sein, dass sie unter Putzfimmel oder Ordnungswahn leidet.
Aufgeräumter jedenfalls als die Wohnung des B. geht´s nicht.

René Talbot kennt den Fall und warnt:

Sie können es nie richtig machen, alles wird gegen Sie verwendet. Wer
aufgeschlossen ist, wird als aufgekratzt abgewertet. Wer reserviert ist,
gilt auch als krank. Rechtsprofessoren haben einmal bei der
Anhörung zum Thema gesagt: wir könnten mit Fachbegriffen 2/3 aller hier
anwesenden Politiker und Gutachter selbst als schwer gestört und psychisch
krank unter Zwangsbetreuung stellen.

Im Grunde ist also das, was man gern dem Persönlichkeitstest von
Scientology vorwirft, in Wahrheit gängige Praxis im deutschen
Gutachterunwesen: es steht stets im Vorhinein fest, dass Sie einen Knacks
haben.

Wer sich dagegen wehrt, wird abgestempelt: dann heißt es, Sie seien "nicht
krankheitseinsichtig". Vor Gericht ist das quasi das "Todesurteil". Denn
dann gilt man als schwer gestört. "Sie haben keine Chance", warnt auch
Rechtsanwalt Paetow:

Entweder Sie betonen Ihren Willen. Dann gelten Sie als unsichtig und
somit krank. Oder Sie wehren sich nicht, dann aber erkennen Sie ja formal
an, dass Sie krank sind und liefern auch noch den Grund für die
Entmündigung."

Dies hält deutsche Richter aber nicht davon ab, über dieselben Menschen,
die sie entmündigen wollen, weil sie angeblich ihre Angelegenheiten nicht
selbst regeln können, einen Anwalt zu verwehren mit der Begründung: "da
der Betroffene trotz seiner Erkrankung und der bei ihm durchgeführten
Behandlungsmaßnahmen in der Lage ist, seine Rechte in dem Verfahren
selbständig wahrzunehmen." Der eigentliche Grund: Der Betroffene soll sich
nicht wehren können gegen das Unrecht, das geschieht.

Perfide ist bereits der Euphemismus des Namens. Betreuung. Das klingt so
nett, so harmlos, nach Service. In Wirklichkeit ist es nach wie vor eine
Entmündigung. So mancher ist bereits auf den schönen Namen hereingefallen.
"Ich kenne Fälle, die dachten, sie bekämen eine Haushaltshilfe.
Stattdessen verloren sie ihr Leben", erzählt Thieler.

* Manfred R. (Name geändert) ist so ein Fall. Er hat Schulden, aber statt
ihn zur Schuldnerberatung oder zu einem Anwalt zu schicken, wurde ihm eine
Betreuung aufgeschwatzt. Was das bedeutet, das wusste er gar nicht. Gerade
noch rechtzeitig erfuhr er, dass er entmündigt werden sollte, nahm sich
einen Anwalt, der kämpfte und verhinderte Manfred R.s Zwangsbetreuung. *
Daniela M. (Name geändert) hatte nicht so viel Glück. Erst jetzt wurde
sie dank ihres Anwalts die Zwangsbetreuung wieder los. Der alten Dame sind
nur noch ihre Erinnerungen geblieben. Da ist sie sehr zuverlässig. Ruft
an, wenn sie noch etwas belegen möchte, was ihr wichtig ist. "Ich hab´s
doch versprochen", sagt sie dann.

Inzwischen hat sie auch wieder eine Wohnung. Mit der Wohnung, da begann
ihr Unglück. Zu DDR-Zeiten galt die Diplomkauffrau als "feindliche Person"
und wurde eingesperrt. Ausgerechnet Hardliner des Regimes wurden nach der
Wende dann ihre Nachbarn. Das Prinzip des Mobbing, Bespitzelns, vor allem
aber der Denunziation ging weiter. Es begann ein Nachbarschaftsstreit, der
eskalierte. Die Stasi-Seilschaft, sie funktionierte. Ihre Nachbarn, die
ehemaligen Bonzen, zeigten sie beim Gesundheitsamt an, die gingen zum
Amtsgericht, und schon lief das Betreuungsverfahren. Sie wehrte sich, doch
das verschlimmerte alles nur. "Nicht einsichtig", heißt dann so etwas in
den Akten. Sie hatte eine Patientenverfügung. Die wurde ignoriert.

Sie wurde aus der Wohnung gegen ihren Willen entführt und eingesperrt. Sie
kam in die psychiatrische Klinik und wurde mit Medikamenten vollgepumpt.
In der Zwischenzeit löste der sogenannte Betreuer ihren Hausstand auf und
vernichtete ihre Existenz. Sie steht vor einem Scherbenhaufen. Aber
immerhin hat ihr neuer Anwalt es in diesem Jahr geschafft, sie frei zu
bekommen und die Betreuung loszuwerden. Daniela M., sie ist am Leben.
Immerhin.
* Andere haben nicht so viel Glück im Unglück. Helena Zentner war nach
jahrelangem Kampf gegen die Zwangsbetreuung zermürbt und brachte sich im
Januar dieses Jahr um. Ihren Fall hatte sie vor das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebracht, doch die Entscheidung
wartete sie nicht mehr ab.
* Regina P. (Name geändert) hingegen bekam inzwischen Recht; zumindest
teilweise. Das Landgericht Celle erkannte an, dass sie im Krankenhaus erst
krank gemacht wurde. Sie war in eine psychosomatische Klinik gegangen,
wurde mit Psychopharmaka vollgepumpt. Die schädigten sie so, bestätigte
das Landgericht in einem Urteil, dass sie zum Wrack wurde. Jetzt läuft das
Verfahren wegen Schadensersatz.

Unter Betreuung ist sie allerdings noch immer – wegen "Schädigung durch
Rauchen, nicht akzeptables Essen", heißt es in ihrer Akte. Und das bei
einer Frau, die durch Psychopharmaka vergiftet wurde, wie gerichtlich
bekundet wurde. "Können die denn wieder kommen und mich einsperren", fragt
sie alle fünf Minuten. Die traurige Wahrheit: ja. Jeder Zeit kann der
psychiatrische Dienst oder die Polizei kommen und sie aus ihrer Wohnung in
Handschellen entführen und einsperren lassen. Denn sie steht ja noch unter
Betreuung, und ein Betreuer darf jederzeit komplett über wildfremde
Menschen verfügen. Und das mitten in Deutschland.

Deshalb verhalten sich Menschen, die unter Betreuung stehen, standen oder
in Gefahr sind, gestellt zu werden, irgendwann so, wie man es ihnen
vorwirft. Sie haben Angst, an´s Telefon zu gehen, verständigen sich nur
noch über Postkarten, schotten sich von der Außenwelt ab.

Vorsorgevollmacht und Beitritt zur UN-Konvention

Manche wollen nur ihr Eigentum schützen. Denn wer unter Betreuung gestellt
wird, der verliert alles. Nichts ist sicher vor einem gerichtlich
eingesetzten Betreuer. Nicht Ihr Geld, nicht Ihr Haus. "Ich kenne
Unternehmer, die komplett enteignet wurden, deren Betrieb in den Bankrott
getrieben wurde", berichtet Prof. Thieler. Er kritisiert:

Jeder kann Betreuer werden. Und so kommt es, dass ein Manager eines
Küchenstudios in den Ruin getrieben wurde, durch einen Betreuer, der
Taxifahrer war, aber noch nie im Leben ein Unternehmen geführt hat. Der
Manager hatte einen Schlaganfall, in der Zwischenzeit war die
Zwangsbetreuung verhängt worden, die Firma wurde erst ruiniert und dann
verkauft.

Er rät daher jedem:

Schließen Sie eine Vorsorgevollmacht ab, und zwar eine, die sofort
wirksam ist. Legen Sie darin genau fest, was Sie wollen, und was
nicht, welche Behandlung Sie akzeptieren und welche nicht; vor allem aber,
wer in Ihrem Namen handeln darf. Wer glaubt, der Ehepartner
würde automatisch die Vollmacht haben, der irrt. Im Gegenteil: Es kann
passieren, dass ein Amtsgericht den Ehepartner einfach ausschließt. Ich
kenne Fälle, da sehen sich Eheleute im Leben nie wieder, weil die
sogenannten Betreuer die Frau in eine Klinik haben einweisen ließen und
dann ihrem Mann Besuchsverbot erteilten.

Die sogenannte Vorsorgevollmacht ist zur Zeit das einzige Mittel, das den,
der sie aufgesetzt hat, vor der Willkür des Staats schützt. Doch selbst
dies wird immer wieder außer Kraft gesetzt. Der Kniff, mit dem immer
wieder bundesweit versucht wird, den Schutz einer Vorsorgevollmacht
auszuhebeln, ist das Gutachter(un)wesen. Personen, die an einer Betreuung
verdienen, wie Gutachter oder Juristen, die sich für Zwangsbetreuungen
hergeben, behaupten einfach, der Betreffende sei halt verrückt gewesen,
als er die Vorsorgevollmacht aufgesetzt hat und habe gar nicht abschätzen
können, was er da aufsetze. Und dann gelte eine Vorsorgevollmacht nicht.
"Nicht geschäftsfähig", heißt das im Amtsdeutsch. Oder derjenige, der als
Bevollmächtigter eingesetzt wurde, wird vom Gericht nicht anerkannt, weil
er das tut, was er eigentlich tun soll, nämlich den Willen des
Unterzeichnenden auch tatsächlich umsetzen. Regelmäßig kommt es zur
Nagelprobe, wenn ein Bevollmächtigter gemäß der Vollmacht handelt, und die
Einweisung in die Psychiatrie verhindern will, ein Gutachter aber den
Willen des Betreffenden brechen will.

Der Unterschied, ob jemand frei lebt oder eingesperrt wird, oder zwar
formal weiterhin "draußen" ist, aber dennoch jegliche bürgerliche Rechte
verliert und unter Betreuung gestellt wird, hängt an einem einzigen Wort.
Im Augenblick gilt, gegen den freien Willen darf niemand unter Betreuung
gestellt werden. "Doch es reicht aus, dass behauptet wird, Sie könnten
eine Maßnahme nicht richtig beurteilen, und schon darf sich zur Zeit ein
Richter über Sie hinwegsetzen", empört sich René Talbot. Deshalb fordert
er die Politiker dazu auf, das Betreuungsrecht zu ändern, die
Vorsorgevollmacht zu stärken und ohne Einschränkung gelten zu lassen; vor
allem aber, per Gesetz zu verankern, dass nichts gegen den erklärten,
natürlichen Willen eines Menschen getan werden darf. Gegen den "freien
Willen" dürfen nämlich Menschen entmündigt werden, gegen den "natürlichen,
erklärten Willen" hingegen nicht.

Eine weitere Stärkung der Freiheit eines jeden Einzelnen wäre es, wenn die
Patientenverfügung nicht mehr nur in der Phase gelten würde, in der ein
Mensch im Sterben liegt, sondern in jeder Lebenssituation. Außerdem soll
in diesen Tagen der Gesetzentwurf von Michael Kauch, Stüncker und anderen
zur Patientenverfügung eingebracht werden. Sie fordern die Gültigkeit von
Patientenverfügungen ohne sogenannte Reichweite, also ohne zeitliche
Beschränkung. Patientenverfügungen sollen nach ihrer Auffassung nicht nur
in Fällen des nahen Tods gelten, sondern für alle Arten medizinischer
Behandlung.

Der dritte Schritt zum wirklichen Schutz des Bürgers vor der Betreuung ist
die Umsetzung der UN-Konvention, die von Deutschland zwar paraphiert, aber
noch nicht unterschrieben wurde.

Ansonsten gilt eigentlich der Gleichheitsgrundsatz vor deutschen
Gerichten. Wenn Menschen unter Zwangsbetreuung gestellt werden mit der
Begründung, sie könnten nicht mit Geld umgehen, müsste ein Großteil der
deutschen Konzern- und Bankenvorstände auch unter Betreuung gestellt
werden – denn angesichts der vernichteten Millionen sei doch wohl
ersichtlich, dass diese Manager nicht mit Geld umgehen können, meinen
schmunzelnd die Betreuungskritiker.

Rainer Hackmann hat gesagt…

26.02.08 erschien im "Neues Deutschland" auf Seite 16 ein Bericht über die Präsentation des Gutachtens, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in Auftrag gegeben worden war:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/
124628.html


Psychiatrie kritisiert

Gutachten moniertZwangseinweisungen

Das Berliner Psychiatriegesetz muss demnächst reformiert werden, weil es gegen eine schon unterschriebene, aber noch nicht umgesetzte UN-Konvention verstößt. Das zumindest ist das Fazit eines Gutachte...
Der vollständige Bericht kann über das oben angebene Link im Internet bezogen werden.

Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Rainer Hackmann hat gesagt…

Der am Donnerstag 17.1.2008 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf Seite 9 erschienene Bericht über Waltraud Storck, alias "Vera Stein" und deren Fortsetzung des Prozesses, nachdem Sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen hat,wurde inzwischen von der FAZ
vollständig hier veröffentlicht:
http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396
F422B869A49268EE3F15C/Doc~EEC4A6ED5
06504567B210DA48C31C1ADC~ATpl~
Ecommon~Scontent.html

Siehe auch folgende Berichte:
http://www.giessener-anzeiger.de/
sixcms/detail.php?id=3369576&template=
d_artikel_import&_adtag=localnews&_
zeitungstitel=1133842&_dpa=

und:
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_
hessen/nachrichten/hessen/?sid=27623141
cd9961284b7b03d4b235826f&em_cnt=1272405

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/
0,1518,528786,00.html

Eine Mitteilung des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Rainer Hackmann hat gesagt…

07.01.08
Kinder-Gulag zur psychiatrischen Zwangsbehandlung in Texas

Der vom "Spiegel" in einem 5 minütigen Video gezeigte Kinder-Gulag zur
psychiatrischen Zwangsbehandlung kann nur noch als offene Faschisierung
bezeichnet werden: http://www.spiegel.de/video/video-25548.html

Wenn Koch mit diesem psychiatrischen Abrichtungs-Lager als Vorbild auch
noch seine Wahl gewinnen sollte, was steht uns dann hier bevor?

Rainer Hackmann hat gesagt…

Vorab:
Siehe taz-Bericht http://www.taz.de/pt/2007/02/01/a0001.1/
text.
Taz: Pro Jahr In NRW 18 Mill Einwohner 20‘000 Zwangseinweisungen
Hochrechnung: Deutschland 82,37 Millionen Menschen 91’522
Europa 450 Millionen Menschen 500‘000

Bezogen auf die Zahl der Zwangseingewiesenen ist die Dunkelziffer der für psychisch krank erklärten erheblich höher.
Aus den hochgerechneten Zahlen und der erheblich darüber liegenden Dunkelziffer der für psychisch krank erklärten ist Psychiatrisierung als behördliche Methode und Willkür ableitbar, als Herrschaftsreflex und Ordnungsmacht zur Kontrolle unerwünschten Verhaltens:
Siehe auch Staatsmobbing unter http://anti-mobbing-blog.blogspot.
com/2007/11/beispiel-eines-
typischen.html

Danach liegt die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten im Amtsmissbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten »Gutachten« amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstress auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird

Einer von jährlich 500‘000 Europäer, der mit Staatsgewalt zwangseingewiesen und zwangsmedikamentiert wurde.
Einer mit dem unglaublichen Glück, offenbar keine irreversible Gehirnschädigung oder körperliche Funktionsbeeinträchtigung erlitten zu haben.
Einer, der den Glauben an den Rechtsstaat verloren hat.
Ein Beispiel für medizinisch getarnte Menschenverachtung

http://anti-mobbing-blog.blogspot.com/
2007/11/beispiel-eines-typischen.html

Psychiatrie aus der Sicht eines Betroffenen
5.4.2008 07:57
Aus eigener leidvoller Erfahrung musste ich die Psychiatrie auf eine äußerst unangenehme Art und Weise kennenlernen. Bevor ich konkreter werde, möchte ich in einer übersichtlichen Form darstellen, was ich zu kritisieren habe.
Wer in die Fänge der Psychiatrie kommt, ist ein Leben lang aktenkundig und stigmatisiert
Da die Psychiatrie dem ZGB (Zivilgesetz) unterliegt, erhält ein Psychiatriepatient auch keinen Anwalt, der seine Interessen vertritt, ganz im Gegensatz zu Kriminellen, die automatisch ein Recht auf einen Anwalt haben, egal wie scheußlich Ihre Tat auch war.
Die Unschuldsvermutung ist eines Rechtsstaates würdig und muss unter allen Umständen geschützt werden, es sei denn, man wünscht sich Staatsterror und Willkür herbei: Mit Hilfe der Psychiatrie setzt man aber gerade diese Unschuldsvermutung außer Kraft. Das nennt sich dann »Fürsorge«.
Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik ist gleichbedeutend mit einer Verurteilung. Die Ver- urteilung geschieht durch die Einweisungsdiagnose, die jeder praktizierende Arzt im Kanton Bern innert Minuten vornehmen kann, egal ob »er« den Patienten vorher je gesehen hat oder nicht. Eine Einweisungsdiagnose wird nach dem »Kollegialitätsprinzip kaum in Frage gestellt, höchstens ergänzt. Ob der einweisende Arzt den angeblichen Patienten befragt, ist alleine ihm und seinem "Fachwissen« überlassen.
Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik, besonders wenn durch die nicht immer zimperliche Polizei durchgeführt, ist die die nächste Demütigung.
In der Klinik angekommen, bedeutet jeder Neueintritt für das arbeitende Personal »Stress«. Wird dann der Neueintritt auch noch mit Handschellen, in Begleitung der Polizei vorgeführt, kann man tatsächlich nicht gerade von einer guten Referenz sprechen. Dass die Polizei die Handschellen aber vielleicht nur einsetzt, um präventiv jeden möglichen Ärger auszuschließen und um sich so selber psychisch zu entlasten, übersteigt die Vorstellungskraft des normalen Psychiatrie Mitarbeiter/Mitarbeiterin.
Klar ist auch, dass der Neueintritt mittels Medikamenten ruhig gestellt wird, da eben in erster Linie und völlig menschlisch, als Gefahr oder sicher als Unruheherd wahrgenommen wird. Eine Medikamentenverweigerung kommt einer Tabuverletzung gleich und wird mittels Erpressung und wenn diese noch nicht nützt mit roher Gewalt durchgesetzt. Bei der Meisten reicht wahrscheinlich schon das Angebot, bei der anderen Mehrheit das Drohen von Gewalt.
Wer wie ich meint, dass mein Körper immer noch mir gehöre und der Einzige sein darf, der darüber zu bestimmen hat, mit welchen Drogen dieser abzufüllen sei, lernt dann auf schmerzliche Art die Macht der Psychiatrie kennen, die ein Nichtkollaborieren auf Ihre Art zu regeln weiß.
Dann stürzt sich halt ein Rudel Pfleger auf einen, da wird man niedergerungen, egal ob man sich wehrt oder nicht, damit man diesem Vieh endlich die Spritze verabreichen kann. Falls man mit der Wirkung, respektive Nebenwirkung nicht klar kommt, ist das nicht deren Problem. Man wird nämlich noch zusätzlich isoliert, ähm von äußeren Reizen abgeschirmt. Wenn man Glück hat, wird man nicht an ein Bett fixiert. So oder so wird man alleine gelassen. Zwei Türen schließen sich und man kann sich die Lunge aus dem Leib schreien, es wird niemand kommen. Falls man stirbt, ist das halt Pech.
Wenn man dann von diesen Psychopharmaka völlig plemplem ist und die Station langsam das Gefühl bekommt, dass sie jetzt sicher seien, wird die Isolationshaft, die sich natürlich nicht so nennt gelockert.
Dreimal täglich kriegt man dann Bewusstseinsverändernde/trübende/
stabilisierende Medikamente und falls man brav ist, darf man dann mit der Zeit auch nach draußen. Zuerst nur eine halbe Stunde in Begleitung, dann alleine, dann länger und schon wird man wieder entlassen, nicht ohne auch ein bisschen gebastelt zu haben und ja sogar mit einem Arzt spricht.
Wer nach diesem Trauma rauskommt, kommt sich ganz schön beduselt und durchgeschüttelt vor. Die Medikamente abzusetzen ist praktisch gleichbedeutend mit einem psychotischen Schub, was nicht heißt, dass die Medikamenteneinnahme eine Garantie bedeutet nicht mehr »rückfällig« zu werden. So oder so, man ist wieder im »realen Leben« und muss selber fertig werden, mit was immer einem widerfahren ist. Der Grund der Einweisung ist nämlich in der Klinik kein Thema. Auch die Diagnose nicht. Auch werden einem keine Tips gegeben, damit man nicht wieder in die Lage kommt, wieder so auffällig zu werden. Das ganze beschränkt sich auf »Nehmen Sie brav Ihre Medikamente und melden Sie sich bei Ihrem Arzt, um die "Behandlung« ambulant weiter zu führen.
Falls man in der Zwischenzeit die Wohnung oder gar den Job verloren hat, helfen sie einem sogar . Das braucht dann natürlich viel mehr Zeit und die Wahrscheinlichkeit, dass man je wieder einen normalen Job bekommt, sind praktisch gleich null. Wahrscheinlicher ist, dass man sich in einer geschützten Werkstätte wieder findet, wo man für Fr. 2.- die Stunde stumpfsinnige Arbeit machen darf. Der Weg in die IV ist so praktisch vorgezeichnet. Rückfälle eher die Regel, denn die Ausnahme.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass diese Akutstationen nicht einmal nach Einweisungsdiagnosen unterteilt sind. Depressive müssen Maniker erdulden. Überforderte Scheidungsfrauen mit aggressiven Zeitgenossen fertig werden. Einzelzimmer sind auch nicht die Regel. Die Möglichkeit sich zurückziehen zu können kann man als fast unmöglich bezeichnen. Währen da nicht die sedierenden Medikamente, es wäre tatsächlich zum verrückt werden.
Das Therapieangebot entspricht eher einem Kindergarten, den einer Universitätsklinik. Wer meint, er finde jemanden, wo er seine Probleme bereden könne, hat sich getäuscht. Das Pflegepersonal ist mangels Personal notorisch überfordert. Psychologen oder gar Psychotherapeuten, die eine Ewigkeit studieren müssen, damit sie sich so nennen dürfen, fristen im Schatten der allwissenden Mediziner (Psychiater) ein scheues Schattendasein. Die Psychiater sind eigentlich nur für die Medikamentenbestimmung und Diagnoserechtfertigung nötig und entsprechen Ihrer Therapielogik eher Drogendealern, denn tatsächlich dem, was sich Otto Normalverbraucher so unter Sigmund Freud vorstellt. Wo in der Klinik eine Couch, da ein Psychiater ganz sicher nicht in der Nähe. (Papierkram muss schließlich auch erledigt werden) Psychologen hat es so wenige, weil irgendwo muss man ja schließlich sparen. Und bekanntlich wird bei den Ärzten am wenigsten schnell gespart, obwohl wahrscheinlich einer allein genügen würde um die gleich lausige Arbeit zu machen, die tatsächlich eben gemacht wird. (Falsche Diagnose, falsche Medikamentenwahl und falsche Dosierungen gehören bei dieser Form der Medizin zum normalen Tagesgeschäft. Patienten werden eher wegen Platzmangel entlassen, denn durch diagnostischer Notwendigkeit.
Ob das stimmt was ich sage oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, weil das nämlich niemand kontrolliert, falls es stimmen würde, was wiederum zeigt, wie mächtig diese Kaste ist. Sie kann nämlich einem Laien gegenüber jeden Furz als medizinische Notwendigkeit verkaufen, ohne dass man dagegen etwas einwenden könnte. Die Ärzte wiederum durch Ärzte kontrollieren zu lassen, betrachte ich wiederum als widersinnig. Oder welche Krähe sticht schon einer andern ein Auge aus?
An der 150 Jahr Feier zeigte sich die UPD öffentlich und versuchte sich ein humanes Image zu geben. Bei einem Schizophrenievortrag wurde beklagt, das eine deutliche Mehrheit der Bürger mit einem Psychiatriepatienten nichts zu tun haben wolle. Man werde alles in Ihrer Macht versuchen, diese Stigmatisierung zu mindern. Tatsächlich ist es aber so, dass die Psychiatrie selber genau die Institution ist, die als erste die Menschen stigmatisiert. (brandmarkt)
Sie arbeitet im Schutze des Arztgeheimnisses einerseits und dem medizinischen Privatslang anderseits. Dann kommt noch der Korruptionsfördernde medizinische Ehrenkodex dazu, der es verbietet seinen Kollegen öffentlich zu kritisieren oder gar die Institution als Ganzes in Frage zu stellen.
Die durch Steuergelder finanzierte Forschung ist auch so eine diffuse Angelegenheit. Wer sich als Steuerzahler ein bisschen genauer informieren möchte, scheitert am fehlenden Benutzernamen und dem fehlenden Passwort, welches nur an das unter einem dementsprechend stehenden Vertrag stehenden Personal abgeben wird, welcher dieses natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Falls ein Patient, wie ich zum Beispiel doch noch heil aus dem ganzen Scherbenhaufen hervorkommt, wird sträflich ignoriert. Keine Nachkontrollen, kein Nachfragen. Kein Staunen, kein Interesse, keine Wissenschaftlichkeit.
Wieso auch. Mit der Wissenschaftlichkeit hält sich die als Medizin anerkannte Psychiatrie sowieso nicht, da man Schizophrenie, Depression, Manie halt schaurig schlecht mittels Bluttest wissenschaftlich belegen kann. Falls man es doch könnte, zum Beispiel mittels Hirnscan, macht man es schlicht nicht, weil man nicht gezwungen wird, seine Diagnose beweisen zu müssen. Begründen reicht da völlig.
Ein Rekursrecht hat der Patient schon, nur scheint mir das eine völlige Farce zu sein. Das zuständige »Gericht« nämlich ist sich nicht zu schade, sich der »fachmännischen« Meinung des behandelnden Arztes anzuschließen, obwohl der Patient gerade wegen dessen ihm ungerechtfertigt scheinende Behandlung rekurriert. Ein medizinisch ungebildeter Anwalt könnte da auch nicht viel ausrichten. Das Killerargument, »wer von uns beiden ist wohl in der Lage beurteilen zu können, welche medizinische Maßnahme für den Patienten von Nöten sei«. Dass ein typischer Jurist eher eine Scheidung zu managen weiß, den sich um irgendwelche Menschenrechte zu informieren, zementiert die Macht der Medizin umso mehr.
Tatsächlich aber wäre es höchst aufschlussreich mal herauszufinden, wie viele Selbstmorde die Psychiatrie durch ihre Existenz verhindern konnte, oder eben nicht vielleicht gerade wegen ihr, nach der Behandlung vermehrt Selbstmorde vollzogen werden.
Ebenfalls interessant wäre mal eine Sterblichkeitsstatistik. Ich gehe davon aus, dass psychiatrisierte Menschen im Durchschnitt um einiges früher sterben. Auch gehe ich davon aus, dass generell der Gesundheitszustand der Patienten und Expatienten um einiges schlechter ist, als bei der restlichen Bevölkerung. Ich denke da zum Beispiel an die Zähne. Es ist nämlich bekannt, dass Psychopharmaka schädlich für die Zähne sind. Ebenfalls ist bekannt, dass viele Patienten wegen dieser Medikamente enorm an Gewicht zulegen und somit zu Diabetes/Herzinfarkt Kandidaten werden! Vertreter der Psychiatriezunft mögen hier vielleicht einwerfen, dass sie sich schließlich auch mit den schlimmsten Fällen herumzuschlagen hätten. Da kann ich wiederum nur sagen, wer mit dem Argument der Diagnosehoheit es nicht für nötig befindet, mit dem Patienten zu Kooperieren und stattdessen, weil eben dazu in der Lage, alles von oben herab diktiert, sollte sich an seiner Besserwisserei auch messen lassen. Schließlich haben Sie ja diesen Beruf gelernt und somit einen Wissensvorsprung, der genau dazu dienen sollte, seelisch Verstörte so auf die Beine zu helfen, dass diese nach der Klinik eben kompetenter duch das Leben schreiten können, denn dies vorher möglich war. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Aus einer normalen Krise wird eine Krankheit konstruiert, deren Namen alles in die Flucht schlägt, was sich nicht infiszieren will.
Den fürsorgerischen Freiheitsentzug, der vielleicht noch ein Relikt aus der Hitlerzeit sein mag, halte ich für Demokratie feindlich und extrem teuer. Wer Hilfe sucht, soll Hilfe bekommen. Wer kriminell wird, ist kein Spitalfall. Soviel sollte doch klar sein. Wer sich umbringen will, soll, falls möglich , von den Menschen daran gehindert werden, die sich gerade in der Nähe befinden. Aber sicher ist es ein gefährlicher Witz, jemandem schon einen FFE anzudrehen, nur weil er davon spricht. Da gäbe es dann noch andere Möglichkeiten, um auf Augenhöhe die dahinterliegenden Probleme zu ergründen versuchen. Es ist doch widersinnig jemanden zu verhaften und wegzusperren einem Verbrecher gleich, nur weil ein Mensch in seinem Unglück meint, bis zum Äußersten gehen zu müssen. Aber eben. Verhaften ist halt einfacher als reden....
Dass jetzt auch noch eine sogenannt forensische Mini Abteilung für teures Geld in die Psychiatrie installiert werden soll, übertrifft meiner Meinung nach nun völlig jeglichen gesunden Menschenverstand. Stigmatisieren sei schlecht, aber es ist kein Problem, der Allgemeinheit zu suggerieren, dass wer in Zukunft in der Psychiatrie landet, möglicherweise ein krimineller Wahnsinniger sei.
Ich finde es unabdingbar und fordere vehement, dass endlich Schluss ist mit diesem ungesunden Jekami und dieser Vermischung von Kriminellen und Nichtkriminellen. Es ist doch logisch, dass man Kriminellen mit psychischen Problemen, in den Gefängnissen ein dementsprechendes Angebot zu machen. Man kann ja auch dort nach guter alter psychiatrischen Tradition, gefährliche Gewaltverbrecher damit drohen, dass wenn sie sich nicht endlich bessern würden, sie in die psychiatrische Abteilung versetzt würden. Das wäre ersten für das Renommee dieses Verbrechers nicht sehr vorteilhaft vor den Augen seiner »Kollegen« und zweitens würden dann diese Gefangene vielleicht merken, dass man als Gefangener, der mit medikamentöser Folter konfrontiert wird, so wie das für sich an die Gesetzte haltenden Psychiatriepatenten Tradition hat, merken, dass es doch Vorteile hat, nicht in diese Abteilung versetzt zu werden.
Ob es aus demokratisch-menschrechtlicher Sicht legitim ist, Verbrecher medizinisch fragwürdigen Experimenten auszusetzten, ist eine andere Frage. Tatsache ist aber, dass jede Gabe von Psychopharmaka eine Art Experiment mit ungewissem Ausgang ist. Auch ist es klar, dass was das Personal gut findet, (ein ruhiger Patient), noch lange nicht gut sein muss, für den Patienten selber.
Ich halte aus obigen Gründen, die Psychiatrie als ein Fass ohne Boden, mit dem Freibrief, so viele Patienten zu erschaffen, wie es Ihnen gefällt. Von den Ärzten erwarte ich, dass sie sich endlich ehrlich bemühen, das Wohl des Patienten vor Augen zu haben und nicht in Ihrer geschützten Werkstätte wichtigtuerisch herumzuwursteln und dies auf Kosten der Steuerzahler, der IV Versicherung wie den Patienten!
Falls Sie meinen sich brüsten zu können, dass immerhin 1/3 der Patienten nach nur einmaligem Aufenthalt nicht mehr »rückfällig« würden, dann muss ich doch fragen, ob wirklich dank der ärztlichen Kunst der Fall ist, oder ob einfach unheimlich viel Glück dahinter steckt... Aber natürlich wird auch über dieses Phänomen keine brauchbare Statistik geführt. Prost nägeli und rauchen gefährdet Ihre Gesundheit. Die Psychiatrie auch.
Es ist an der Zeit mittels Initiative/Referendum endlich die geheime und todgeschwiegene Psychiatrie ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren. Für die 14 Millionen Franken für die forensische Abteilung könnte man nämlich 200 Mitarbeiter zu 75'000 Fr. Jahreslohn anstellen. Für die 5 Mio Fr. Jahreskosten folglich 66 Vollzeitstellen. Wenn man schon eine »forensische « Abteilung machen will, ist doch niemandem verboten, eine der 4 Akutstationen in eine solche zu transformieren. Aber das wäre eben viel zu einfach und vor allem viel zu günstig...
Dass diese pseudo-forensische Abteilung ein schlechter Witz ist, zeigt schon nur, wie im großen Rat von den Befürwortern argumentiert wurde. Es geht nämlich in erster Linie um gewaltbereite FFE's und viel weniger, wie in der Waldau verbreitet, um Gefängnisinsassen mit psychischen Problemen. Im übrigen ist die Akut heute schon »ausbruchsicher«.
Der Steuerzahler finanziert heute schon mittels Zwangsabgaben die Upd mit über 100 Millionen Franken pro Jahr! Wer aber meint, dass die über Fr. 600 pro Tag und Patient dem Standard eines 5 Sterne Hotels entsprechen würde, hat sich gewaltig getäuscht. Egal ob es sich um die Schlafmöglichkeit, das Essen oder das eher einfältige Therapieangebot handelt. Und es wäre mir noch zu beweisen, ob diese Institution den Notleidenden nicht eher zusätzlich schadet, denn von Nutzen ist. Von den Folgekosten möchte ich hier gar nicht erst anfangen. Die müsste man nämlich auch einbeziehen.
Wer schon einmal in der Waldau war und zwar als Besucher wie als Patient, wird immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass man Ärzte, wie Pfleger mit Patienten verwechselt. Warum dem so ist, kann sich wohl jeder selber vorstellen....
Die Psychiatrie hat auf jeden Fall kein einziges meiner früheren Probleme auch nur ansatzweise lösen können, auch wenn dies möglich gewesen wäre. Dafür hat sie mir zusätzliche Traumatas verpasst, die ich bis an mein Lebensende nie vergessen werde. Ich bin der Psychiatrie aber dankbar, denn sie hat mir gezeigt, wie inkompetent Studierte sein können und wie empathielos Menschen sein können, die glauben von Berufs wegen im Recht zu sein und wie sehr diese Schat
tengesellschaft grausam sein kann, ohne sich dessen selber bewusst zu sein.

Rainer Hackmann hat gesagt…

In einer Zeit des Universalbetrugs ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat. (George Orwell)

http://anti-mobbing-blog.blogspot.
com/2007/11/beispiel-eines-
typischen.html


Psychiatrie und Faschismus
Notizen über den Psychiatrischen Faschismus
von Don Weitz, Toronto, Ontario

Fast 150 Jahre lang hat sich die Psychiatrie als eine medizinische Wissenschaft verkleidet, und als einen Zweig der Medizin. Das ist sie nicht, und sie war nie eine Wissenschaft oder eine Form der Heilbehandlung. Die moderne Psychiatrie basiert auf unbewiesenen empirischen Annahmen, medizinischen Vorurteilen und pseudo-wissenschaftlichen Meinungen. Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten, unabhängig nachgewiesenen Fakten in der Psychiatrie. Tatsächlich hat die Psychiatrie keine Gesetze oder nachprüfbare Hypothesen und keine zusammenhängende und in sich schlüssige Theorie. Es ist kaum zu übersehen, daß es der Psychiatrie an einem wissenschaftlichen Beweis oder einem Beleg fehlt, der ihre von den News-Medien nachgeplapperten Behauptungen von der Existenz "geistiger Krankheiten" oder "Störungen" stützen würde.

Nach siebzig Jahren psychiatrischer Praxis und Forschung gibt es immer noch keinen diagnostischen Test für Schizophrenie oder irgendeine der anderen dreihundert sogenannten geistigen Störungen, die in der aktuellen Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM), aufgelistet sind. Es handelt sich dabei im Grunde um eine Liste von klassifizierten moralischen Urteilen über angeblich unnormale Verhaltensweisen, die die American Psychiatric Association veröffentlicht hat und für die sie Propaganda macht. Das DSM ist die offizielle Bibel der organisierten Psychiatrie. Das DSM ist das Ebenbild des mittelalterlichen Malleus Maleficarum, das spanische Inquisitoren benutzten, um Hexen und Ketzer zu identifizieren, zur Zielscheibe zu machen, zu stigmatisieren und zu verbrennen. Die Hexen und Ketzer und Sündenböcke unserer Tage werden mit dem Etikett geisteskrank oder schizophren versehen.

Die klinische Psychiatrie kümmert sich in erster Linie um die Kontrolle des Verhaltens ihrer Insassen mit Hilfe von Änderungsprogrammen, die hohe Risiken bergen, biologischen "Behandlungen", körperliche und mechanische Fesselung, geschlossene Türen und Stationen, und Absonderungs- / Isolier-Räume, haben immer einige faschistische Elemente sichtbar werden lassen. Ich möchte drei davon besonders hervorheben:
Angst, Gewalt und Irreführung.

Dies sind die üblichen Prinzipien und Strategien, um Bürger und Bevölkerungsgruppen zu kontrollieren, die in den Augen von Staatsführern, anderen Autoritäten und der sogenannten Fachleute für geistige Gesundheit, als dissident, problematisch oder schwierig zu kontrollieren beurteilt werden. Die Klinische Psychiatrie ist dem Gefängnissystem sehr ähnlich. Im Gefängnis oder im System zur Verhaltenskorrektur wurden Psychiater als Beratungspersonen eingesetzt, um gefährliche, unethische Verhaltensänderungsprogramme zu entwerfen und um an den Häftlingen hochriskante Medikamentenversuche durchzuführen. Sowohl das psychiatrische System als auch das Gefängnissystem benutzen systematisch Angst, Gewalt und Irreführung zum Zwecke der sozialen Kontrolle und zur Bestrafung - nicht zu Zwecken der Behandlung oder Rehabilitation, was beides ein Euphemismus (Schönfärberei) ist. So gut wie alle Behandlungen in psychiatrischen Einrichtungen werden erzwungen oder sie werden ohne die erforderliche informierte Einwilligung durchgeführt. Sie werden gegen den Willen des "Patienten" (des Gefangenen) durchgeführt, oder mit einem Einverständnis, das dadurch erreicht wird, daß dem "Patienten" mit negativen Konsequenzen gedroht wird, oder mit einem Einverständnis, wo dem "Patienten" wichtige Informationen über ernste Risiken und über Alternativen vorenthalten wurden. Informierte Einwilligung in der Psychiatrie ist eine grausame Farce. Es gibt sie nicht.

Angst/Terror - "Terror hat große Wirkung auf den Körper durch das Medium des Geistes und sollte angewendet werden, um die Verrücktheit zu heilen. Angst in Begleitung von Schmerzen und einem Gefühl von Scham hat manchmal die Krankheit geheilt". Das wurde vor fast 2 Jahrhunderten, im Jahr 1818 von Dr. Benjamin Rush geschrieben, dem Vater der amerikanischen Psychiatrie, und dem ersten Präsidenten der APA, dessen Gesicht immer noch auf dem offiziellen Siegel der Americam Psychiatric Association erscheint. Dr. Rush befürwortete und praktizierte Terror, indem er die Zwangsjacke erfand und anwendete, ebenso wie den Beruhigungsstuhl und "Todesangst" bei zahlreichen Insassen von Irrenanstalten des 19.Jahrhunderts. Schließlich hat Rush seinen Sohn in einer Irrenanstalt eingeschlossen - was für ein Vater!

Angst ist ein mächtiges Erziehungsmittel, um Anpassung und Gehorsam zu erzwingen, um die Leute dazu zu bringen, daß sie sich Autoritäten unterwerfen. In der Geschichte war das Auslösen und Manipulieren mit Angst oder verstecktem Terror stets eine Schlüssel-Strategie und -Praxis aller faschistischen Regime, in Italien unter Mussolini ebenso wie in Nazi-Deutschland unter Hitler, der Sowjetunion unter Stalin - faktisch in jeder Diktatur. Die Androhung von Strafe, Folter und die Drohung, man werde getötet, reicht aus, um Angst, Schrecken und Panik in den meisten von uns auszulösen. Wir tun, was man uns sagt, andernfalls.

Die in der Psychiatrie angewandten Formen von Angst und Terror sind spezieller, aber sie sind weitverbreitet und effektiv. Die Institution Psychiatrie nimmt häufig Zuflucht zu erpresserischen Mitteln, um den sehr "unkontrollierbaren" und schwierigen Patienten, also den Patienten mit geringer "Compliance", unter Kontrolle zu bekommen. Psychiater und andere Therapeuten drohen ihren Patienten mit verlängerter Haftdauer, höheren Dosen der zwangsverabreichten Neuroleptika oder "Antidepressiva", und/oder mit der gefürchteten Verlegung in noch schlimmere Hochsicherheitsabteilungen, falls diese nicht tun, was man von ihnen verlangt, wenn sie ihre "Medikamente" nicht nehmen, wenn sie sich nicht an die Anstaltsregeln halten, oder wenn sie ihre Wärter (Pfleger) in anderer Weise ärgern.
Auch die Bedrohung von Patienten mit körperlicher Fesselung oder Einzelhaft ist außerordentlich effektiv, um Angst oder Panik bei den Patienten auszulösen. In so gut wie jeder psychiatrischen Station oder Abteilung gibt es einen Ort, den man euphemistisch den "Ruheraum" nennt, einen kargen, verbotenen, Zellen-ähnlichen Raum, mit einer Matratze oder Waschbecken, gewöhnlich gibt es keine Toilette und keine Bettdecke. Während sie im Ruheraum dahinsiechen, sind die Patienten oft noch zusätzlich gefesselt mit Ledermanschetten, Zweipunkt- und Vierpunkt-Fesseln, stramm um ihre Handgelenke und/oder Fußgelenke gespannt, so daß sie sich kaum bewegen können, so liegen sie da mehrere Stunden lang. Die pure Androhung von Freiheitsentzug, unfreiwilliger Inhaftierung oder daß man in einer psychiatrischen Station oder Anstalt gegen seinen Willen eingeschlossen wird, ohne ein Gerichtsverfahren oder eine öffentliche Anhörung, genügt, um die meisten von uns Furcht und Schrecken einzujagen. In so gut wie jeder Provinz und Gegend von Kanada sind dies die hauptsächlichen Kriterien oder Gründe, um in einer psychiatrischen Anstalt eingeschlossen oder inhaftiert zu werden: die Ansicht, jemand hätte eine geistige Krankheit oder Störung, die Ansicht, daß man befürchten müsse, daß jemand sich selbst oder eine andere Person schädigen könnte, die Ansicht, daß jemand nicht in der Lage sei, für sich selbst zu sorgen. Beachten Sie, daß es sich bei diesen Kriterien um subjektive moralische Urteile über ein unangepasstes Verhalten handelt, nicht um medizinische oder wissenschaftliche Fakten. Trotz der Tatsache, daß geistige Krankheit oder geistige Störung, welche in meinen Augen eine Metapher sind für unangepasstes Verhalten, das noch niemals offiziell als medizinische Krankheit oder Leiden klassifiziert worden ist, haben nur Mediziner die gesetzliche Erlaubnis, solche nicht-medizinischen und schicksalsbestimmenden Urteile zu fällen.

In Ontario kann jeder Arzt ein Einlieferungsformular ausstellen, das eine Person dazu zwingt, für die ersten 72 Stunden zu Überwachungs- und Bewertungszwecken in einer psychiatrischen Anstalt eingeschlossen zu werden. Zwei weitere Ärzte können ein Formular ausstellen, das dazu berechtigt, die Person weitere 2-4 Wochen gefangenzuhalten. Während der letzten Jahre wurden von den Tausenden von Menschen, die in den 9 psychiatrischen Kliniken behandelt wurden, ca. 50% gegen ihren Willen zwangsbehandelt.

Die Androhung oder die Tatsache, seine Freiheit zu verlieren und in einer psychiatrischen Anstalt für Tage oder Monate eingeschlossen zu werden, ist furchterregend. Der minimale oder völlig fehlende Rechtsbeistand, der gegenwärtig in Ontario existiert, macht das Recht auf Berufung oder Protest zur Farce, und das führt zu einer noch verzweifelteren Furcht und Verzweiflung der Leute. Allein schon die Drohung einer erzwungenen psychiatrischen Behandlung kann, ebenso wie die Behandlung selber, entsetzlich sein - z.B. Elektroschock, auch als Elektrokonvulsions-Therapie (EKT) bezeichnet, von Schock-Überlebenden und -Kritikern wie Leonard Frank treffender Elektrokonvulsions-Gehirnwäsche genannt. Mein guter Freund Mel hat mir erzählt, wie er mit diversen Hilfsmitteln durch den Gang zum Schockraum der Klinik geschleift wurde. Ich kann mir seine Panik vorstellen und die Panik der anderen, denen das selbe Schicksal zuteil wurde. Ein ähnlich schreckliches Erlebnis hatte ich, als ich zwangsweise über 50 Subkoma Insulinschocks in den 1959ern erhielt. Zum großen Erstaunen vieler Leute existieren diese barbarischen gehirnschädigenden und die Erinnerung zerstörenden Behandlungsformen nicht nur, sondern sie werden heute in Kanada und den U.S.A. vermehrt angewendet. Hauptsächlich werden sie bei Frauen und bei älteren Leuten angewandt, insbesondere bei älteren Frauen.

Dann gibt es da noch die Drohung mit Psychopharmaka, die man euphemistisch "Medikamente" nennt. Diese Chemikalien wie Tranquilizer, Antidepressiva und die Antipsychotika wie Haldol, Modicate, Thorazin, und der sogenannte Mood Modifier Lithium sind keine natürlichen Substanzen, sondern sie sind künstlich hergestellte Gifte. Der Psychiater und Psychiatrie-Kritiker Peter Breggin nennt sie in verschiedenen seiner Bücher Neurotoxine (Nervengifte), ebenso Joseph Glenmullen, ein klinischer Ausbilder in Psychiatrie an der Harvard Medical School in seinem Buch Prozac Backlash. Diese Chemikalien haben keinen wissenschaftlich bewiesenen medizinischen Wert oder Nutzen. Ihre Wirkung besteht darin, daß sie jegliche Art problematischen oder störenden Verhaltens, Stimmungslagen und Gefühle unterdrücken. Diese Gifte, insbesondere Neuroleptika wie Haldol, Modicate, Chlorpromazin, wirken sich so hemmend, mächtig und furchterregend aus, daß viele Psychiatrie-Überlebende und andere Kritiker sie als chemische Lobotomie oder chemische Zwangsjacke bezeichnen. Diese Medikamente haben viele ernste und schädigende Effekte, Nebenwirkungen genannt, um zu verniedlichen, wie sie sich tatsächlich äußern, sei es in Zittern, unkontrollierbaren Schüttelbewegungen oder Bewegung der Hände oder anderer Körperteile (wie sie auch bei neurologischen Störungen wie Parkinsonismus oder tardiver Dyskinesie vorkommen), starke Muskelkrämpfe, verschwommenes Sehen, rastloses Hin- und Hergehen, Alpträume, plötzliche Wutanfälle, Aufgeregtheit, Gedächtnisverlust, Schwächeanfälle, Blutbildveränderungen, Schlaganfälle und plötzlicher Tod. Diese sogenannten Nebenwirkungen sind die erwünschten Wirkungen der Medikamente. Diese Furcht vor psychiatrischen Medikamenten wird noch verschlimmert durch Ignoranz und Unsicherheit, da die Psychiater und andere Ärzte ihrer Pflicht nicht nachkommen, die Patienten über die schrecklichen Medikamentenwirkungen zu informieren.

Ohne die Anwendung oder Androhung von Gewalt könnte Faschismus nicht existieren. Machiavelli, Mussolini und Hitler wußten das. Alle Diktatoren, Möchtegern-Diktatoren und Tyrannen sind sich dieser grundlegenden Tatsache bewußt. Dasselbe gilt für die Psychiatrie. Ohne die Anwendung und Androhung von Gewalt könnte die Institution Psychiatrie nicht überleben. Eine Menge von Psychiatern stünden ohne Job da. Ich wünschte, dies würde geschehen! Die Psychiatrie erhält ihre Autorität und Macht zum Zwang, zur Gefangenhaltung, zu unfreiwilliger Verpflichtung und Zwangsbehandlung vom Staat.

Die Gesetzgebung der Psychiatrie gibt den Psychiatern und anderen Ärzten die Macht, jede Person zwangseinzuweisen, von der sie "glauben", und dies nach einer Untersuchung, die nur wenige Minuten dauert, daß sie gefährlich für sich selbst oder für andere sein könnte. Das ist problematisch. Der Mental Health Act geht fälschlich davon aus, daß Ärzte gefährliches und gewalttätiges Verhalten vorhersehen können. Das können sie natürlich nicht. Wir legen Wert darauf, noch einmal hervorzuheben, daß der Mental Health Act von Ontario, wie andere mental health acts in ganz Kanada und den U.S.A, die Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Festnahme oder Gefangennahme von Menschen für Tage, Wochen oder Monate rechtlich sanktioniert. Unglücklicherweise gab es nie einen öffentlichen Aufschrei oder Protest angesichts der Tatsache, daß Leute, von denen man annimmt oder denen unterstellt wird, sie seien verrückt oder gefährlich, die aber keinerlei Gesetzeswidrigkeit begangen haben, daß solche Leute trotz allem eingesperrt werden dürfen, ohne eine Gerichtsverhandlung und ohne die Rechte, die sogar Mördern und Vergewaltigern zugestanden werden. Das ist Präventiv-Arrest, etwas, was in Kanada und in anderen sogenannten demokratischen Staaten illegal ist. Allerdings ist es legal und gängige Praxis in allen Polizeistaaten und totalitären Ländern.

Es gibt jetzt den unwiderlegbaren, dokumentierten Nachweis, daß es die deutschen Psychiater waren, insbesondere prominente Psychiatrie-Professoren und Leiter von Psychiatrie-Fakultäten, die hauptverantwortlich waren für die Einleitung und Durchführung des T4 Programms, für den Massenmord von über 200.000 Psychiatriepatienten und Tausenden von kranken und behinderten Kindern und Erwachsenen während des Holocaust. Die Begriffe Euthanasie und Gnadentod als Umschreibung des mörderischen Programms ist ein grausiger Euphemismus.

Vieles der biologischen Psychiatrie, die in weiten Teilen auf unbewiesenen Annahmen über die biologischen und genetischen Ursachen der Schizophrenie und anderer geistiger Störungen basiert, kann auf den in Nazi-Deutschland tätigen, rassistischen und Eugenik-begeisterten Psychiater Ernst Rudin zurückgeführt werden. Dieser propagierte den Mythos, daß Schizophrenie eine erbliche Krankheit sei. Er wird, zusammen mit Hunderten anderer Psychiater des T4-Programms des Massenmords an Psychiatriepatienten, immer noch in einigen Artikeln in psychiatrischen Fachjournalen zitiert, wie der Forscher und Aktivist Lenny Lapon in seinem brillianten Buch Mass Murderers in White Coats: Psychiatric Genocide in Nazi Germany [Massenmörder in weißen Kitteln: psychiatrischer Genozid in Nazi-Deutschland] nachweist. Er stellt fest, daß verschiedene deutsche Psychiater der Nazi-Ära in die U.S.A. und nach Kanada emigriert sind, und daß es ihnen gelungen ist, viele seiner Kollegen mit seinen biologischen, genetischen und rassistischen Theorien der geistigen Krankheit zu indoktrinieren. Heinz Layman, der im Jahr 1937 nach Kanada emigrierte, ist hauptverantwortlich für die Einführung von Thorazin oder Chlorpromazin, und er propagierte die Anwendung von Psychopharmaka in Kanada.

Wir haben heute eine Epidemie von Gehirnschäden, die durch Psychopharmaka verursacht sind, zum Teil dank Layman und all den anderen Ärzten, die er unterrichtete. In einem Zeitschriftenartikel von 1954 gab Layman zu, daß Thorazin ein "pharmakologischer Ersatz für die Lobotomie" sei. Trotz dem öffentlichen Eingeständnis dieser alarmierenden Tatsache sah Layman keinen Hinderungsgrund, es auch weiterhin bei vielen "schizophrenen" Patienten im Douglas Hospital in Montreal anzuwenden. Layman hat auch Ewen Cameron dazu gebracht, Chlorpromazin und viele andere Psychopharmaka und massive Anwendungen von Elektroschocks zu verabreichen. Chlorpromazin, zur damaligen Zeit als experimentelle Droge angesehen, wurde während Cameron's infamen Gehirnwäsche-Experimenten am Allan Memorial Institute in den 1950ern und 1960ern in großem Stil an viele Patienten verabreicht.

Es gab damals keine informierte Einwilligung, genau wie es heute keine gibt. Während der Nazi-Jahre suchten die Ärzte keine Einwilligung. Gemäß der Nazi-Ideologie handelte es sich um "nutzlose Esser", "Untermenschen". Das ist eine Denkweise, die noch immer die biologische Psychiatrie überall in Nordamerika beherrscht. Ein anderes Erbe der Psychiatrie von Nazi-Deutschland ist die weitverbreitete Akzeptanz und Rechtfertigung von entwürdigenden Maßnahmen, um den Willen von unwilligen oder rebellischen Patienten zu brechen. Körperliche oder mechanische Fesseln wie z.B. Gurte, Seile, Gürtel, Handschellen und Einzelarrest werden in psychiatrischen Anstalten nicht zum Zweck der Behandlung oder des Schutzes eingesetzt, sondern um Leute für unangepaßtes oder rebellisches Verhalten zu bestrafen. Es ist diese nackte Demonstration von Gewalt und Bedrohung, die das Klinikpersonal gegen Patienten anwendet, die so sehr an die grausame Brutalität des deutschen Psychiatrie-Personals während des Holocaust erinnert.

Irreführung: Viele der Etiketten und Diagnosen, die von Psychiatern benutzt werden, haben keinen Bezug zu realen psychiatrischen Problemen oder zu tatsächlich vorhandenen Krankheiten. Es gibt eine Geheimsprache, die heutzutage in der biologischen Psychiatrie verwendet wird. So helfen z.B. Anti-Depressiva den Leuten nicht dabei, Depressionen zu überwinden oder an die Ursache der Depression zu gelangen. Die Bezeichnung "Ruheraum" ist ein hinterhältiger Code für Einzelarrest. Das Wort "Medikament" ist ebenso ein irreführender Euphemismus und eine unrichtige Bezeichnung für giftige Substanzen, denen viele von uns ausgesetzt wurden.

Ich habe versucht zu zeigen, daß die institutionelle Zwangspsychiatrie eine faschistische Geschichte hat, und daß die biologische Psychiatrie, wie sie heute in psychiatrischen Anstalten in Kanada und den U.S.A. praktiziert wird, noch immer auf Angst, Gewalt und Irreführung basiert. Die Psychiatrie verdient nicht die Unterstützung durch die Gesellschaft oder den Staat. Wir müssen darauf hinarbeiten, daß die Psychiatrie abgeschafft wird. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, Selbsthilfegruppen zu gründen, mehr Beratungsstellen und mehr erschwingliche, unterstützende Unterkünfte in unseren Kommunen. Wir müssen unsere eigenen Alternativen zu dem monströsen und unheilvollen Mental Health-System schaffen. Indem wir das tun, werden wir unsere Kraft und unsere Rechte zurückerlangen. Das ist unsere Arbeit, unsere Herausforderung und unsere Hoffnung.

Copyright 2001 by Don Weitz - used by permission

DER AUTOR Don Weitz ist ein Psychiatrie-Überlebender und antipsychiatrischer Aktivist, er engagiert sich seit 24 Jahren im Psychiatric Survivor Liberation Mouvement.

Rainer Hackmann hat gesagt…

Zu Kate Millett's Aufsatz 'Psychische Krankheit ein Phantom'

Die Psychiatrie, die sich selbst als Teilbereich der Medizin bezeichnet, ist zwangsläufig eine Art außergesetzlicher sozialer Kontrolle und staatlicher Macht, jenseits der Gesetze und mit Befugnissen, die das Recht und all seine Garantien für das Individuum übergehen, außer Kraft setzen und für null und nichtig erklären, sogar dem Gesetz widersprechen.

Der Zweck ist Machtgier und ein unglaubliches Maß an kurzsichtiger Dummheit. Gepart mit skrupelloser Menschenverachtung.
Wie kann es soweit kommen, dass ein menschliches Wesen mit Ledermanschetten auf einem Tisch festgeschnallt wird und diese Qual und Demütigung stundenlang ertragen muss? Welches Gesetz kann das jemals rechtfertigen? Wo gibt es in unserem hoch entwickelten System von bürgerlichen Rechten und Freiheiten etwas, das einen solchen Vorgang jemals zulassen würde? Wie ist es möglich, dass Menschen durch ein Unterbringungsverfahren all ihre Rechte verlieren? Wieso werden sie bei den Anhörungen zur Einweisung unter Drogen gesetzt, wo für sie doch alles auf dem Spiel steht, sogar ihre Freiheit?

Siehe hierzu www.demokratie.biz/

Die erstaunlichen Parallelen zwischen Inquisition und Zwangspsychiatrie

Die Inquisition hat die Menschen eingesperrt. Auch die Zwangspsychiatrie bedient sich dieses Mittels. In den Kerkern der Inquisition sind die Menschen gefoltert worden. Gleiches geschieht in den psychiatrischen Anstalten. Unterschiede bestehen lediglich in den Methoden. Die Inquisition pflegte die rohe Folter. Die Zwangspsychiatrie operierte früher mit Lobotomien, Sterilisationen, Elektroschocks, Zwangsjacken, Deckelbädern etc.. Heute werden die Eingesperrten gezwungen, als Medikamente getarnte heimtückische Nervengifte zu schlucken. Wenn sich jemand weigert, werden Aufgebote von bis zu einem Dutzend Pflegern zusammengetrommelt. Das Opfer wird gewaltsam gepackt und aufs Bett gefesselt. Alsbald werden ihm die Substanzen mittels einer Injektionsnadel in den Körper gepumpt.
Gemeinsam war und ist beiden Institutionen das sog. Geständnis. Die Opfer der Inquisition wurden hochnotpeinlichen Verhören unterworfen, bis sie gestanden, Ketzer zu sein. Die Opfer der Zwangspsychiatrie müssen gestehen, geisteskrank zu sein. Es findet eine eigentliche Gehirnwäsche statt. Meist schon bei der Einweisung, jedenfalls aber in der Anstalt wird ihnen von den Ärzten eröffnet, sie seien krank. Ihr spontaner Protest wird mit der Feststellung quittiert, sie seien krankheitsuneinsichtig. Die Krankheitsuneinsichtigkeit wiederum wird als wesentliches Merkmal einer Geisteskrankheit bewertet. Eine teuflische Falle. Den Opfern wird klargemacht, eine Entlassung komme erst in Frage, wenn sie einsehen würden, krank zu sein. Das zwingt sie, in wochen-, monate- und manchmal sogar jahrelangen Prozessen ihr ganzes Bewusstsein umzukrempeln und schliesslich das verlangte Geständnis abzulegen. Ein Lippenbekenntnis genügt keineswegs und wird von den Ärzten nicht akzeptiert. Um die Krankheitseinsicht zu fixieren, wird den Entlassenen häufig die Pflicht auferlegt, sich der Kontrolle eines Arztes zu unterziehen und weiterhin die "Medikamente" einzunehmen. Im Unterlassungsfall wird mit erneuter Einweisung in die Anstalt gedroht. Die Masse der Zwangspsychiatrisierten verwandelt sich so in läppische, verängstigte, scheue, devote, jedenfalls aber fürs ganze Leben gezeichnete Menschen. Nur wenigen gelingt es, standhaft zu bleiben, mit zum bösen Spiel gemachter guter Miene die Ärzte zu übertölpeln und sich durchzusetzen. Gross ist die Zahl derjenigen, welche die Prozeduren völlig brechen. Sie werden als "Chronische" abgebucht und verbringen praktisch das ganze Leben hinter den Mauern.
Abgeschafft ist - im Gegensatz zur Inquisition - der Scheiterhaufen. Allerdings gibt es bedeutend mehr Tote in den psychiatrischen Anstalten, als früher Ketzer verbrannt worden sind. Die Selbstmordrate in den Anstalten und nach solchen Aufenthalten ist bis zu 100-fach höher als bei der "Normal"-Bevölkerung. Die demütigenden Prozeduren - überfallsmässiger Abtransport in die Anstalt, im Falle des Widerstands mit Polizeigewalt und in Handschellen; die Zwangsmedikation, vorab das "Herunterspritzen" und die Drohungen damit; die Suspendierung praktisch sämtlicher Menschenrechte - lassen den Tod häufig als das kleinere übel erscheinen. Die Behandlungen mit den Nervengiften enden nicht selten tödlich. Die heimliche statt öffentliche Beseitigung von Menschen dürfte mit dem allgemeinen Stilwandel zusammenhängen, welchen die französische Revolution eingeleitet und die russische abgeschlossen hat: Die gekrönten Häupter, die sich bis dahin mit grossem Pomp zur Schau gestellt hatten, durften ungestraft einen Kopf kürzer gemacht werden. Das hat die gesamte Herrscherclique bewogen, in den Untergrund zu tauchen und von dort aus ihre Imperien - als Demokratien vermarktete Plutokratien - um die Welt zu spannen. Diskretion ist zu einem ihrer obersten Gebote geworden. Fanale wie öffentliches Verbrennen, Enthaupten oder Erhängen werden vermieden. Die heute bevorzugte Methode besteht darin, die das Herrschaftssystem störenden 'Elemente' in hermetisch abgeschotteten Massenanstalten aufzubewahren und die anfallenden Toten unauffällig zu entsorgen.
Inquisition und Zwangspsychiatrie kannten bzw. kennen beide die sog. Verdachtsstrafe. Sie bedeutet, dass es keiner Beweise, sondern des blossen Verdachts der Ketzerei bzw. der Geisteskrankheit bedurfte und bedarf, um die vorgesehenen Sanktionen auszulösen. Eine Denunziation rief die Organe der Inquisition auf den Plan. Heute genügt ein Anruf bei einem Psychiater, um einen lästigen Menschen loszuwerden.
Gemeinsam haben Inquisition und Zwangspsychiatrie die absolute Geheimhaltung. Die Folterknechte von damals mussten heilige Eide schwören, kein Sterbenswörtchen über die Vorgänge verlauten zu lassen. Das Anstaltspersonal hat mit Strafverfolgung rechnen, falls es Geheimnisse ausplaudert. Die Gerichtsverfahren waren und sind geheim.
Damals wie heute drohten bzw. drohen Verteidigern von Ketzern bzw. von Geisteskranken Berufsverbote.
Ketzer und Geisteskranke wurden bzw. werden mit den gleichen Euphemismen bedacht. "Wir wollen Dir ja nur zum rechten Glauben verhelfen und so Deine arme Seele vor dem Teufel und ewiger Verdammnis retten", haben die Ketzer von den Inquisitoren zu hören bekommen. "Wir wollen für Dich im geschützten Rahmen einer Klinik sorgen und Dich gesund machen, damit Du wieder ein wohlfunktionierendes Mitglied unserer Gesellschaft werden kannst", flöten die Ärzte den Geisteskranken ins Ohr.
Die Zwangspsychiatrie geht sogar noch einen Schritt weiter, als die Inquisition. Um die letzte Jahrhundertwende herum ist das Prinzip der Eugenik entwickelt worden. "Geisteskranke" dürfen sich nicht mehr fortpflanzen. Wer in einer Anstalt landet, kann faktisch keine Kinder zeugen. Die aufgezwungenen Gifte machen impotent. Psychiatrische Diagnosen stigmatisieren und behindern die Etikettierten massiv bei der Partnersuche.
Im Urteil der Zeit waren die Inquisitoren und ihre Auftraggeber hochgeachtete Persönlichkeiten. Das gleiche gilt von den Organen der Zwangspsychiatrie. Erst im Urteil der Geschichte ist die Inquisition als das infame Herrschaftsinstrument demaskiert worden, welches es gewesen ist. Noch ist die Zwangspsychiatrie Gegenwart. Ich bin indessen zuversichtlich, dass die Geschichte mit ihr gleich wie mit der Inquisition verfahren wird. Keine Epoche hat bis jetzt ewig gedauert. Noch jede ist früher oder später zusammengekracht. Wer das Knistern im Gebälk der Zwangspsychiatrie nicht hört, das Wackeln von Dach und Fundamenten der hiesigen und übrigen westlichen Plutokratien nicht sieht, ist taub und blind.

Rainer Hackmann hat gesagt…

DER AUTOR, Lawrence Stevens, ist ein Anwalt, zu dessen Aufgabengebiet unter anderem auch die Vertretung psychiatrischer "Patienten" gehört. Seine Pamphlete unterliegen nicht dem Copyright. Sie sind eingeladen, Kopien davon zu machen für alle, von denen sie denken, daß sie ihnen nützen könnten.


Stigma Psychiatrie
in: psychiatrie.blog.ch/ 14.4.2008 14:36 | Beaetel
DAS PSYCHIATRISCHE STIGMA folgt Dir, wohin Du auch gehst,
für den Rest Deines Lebens
Eine Warnung von Lawrence Stevens, J.D.

Adresse des englischen Originaltexts:
http://www.antipsychiatry.org/stigma.htm (Übers.: Heinz Kaiser, gekürzt: Beaetel)

Ein Problem, das Sie bedenken sollten, bevor Sie einen Psychotherapeuten (Mental Health Professional) aufsuchen, oder jemand anderen dazu ermuntern, dies zu tun, ist das Stigma, eine sogenannte Therapie erhalten zu haben. Wenn Sie Rat oder "Therapie" von einem Psychiater oder Psychologen suchen, wie werden Sie Fragen beantworten, die man Ihnen bei der Bewerbung um einen Job stellt, bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen, Führerscheinen, Anträgen für Gesundheits- oder Lebensversicherungen, Bewerbungen bei Schulen und Colleges, der Art: "Waren Sie jemals in psychiatrischer oder psychologischer Therapie?" Wenn Sie sich um einen Job bewerben, oder eine Arbeitserlaubnis brauchen oder einen Führerschein ablegen oder eine Versicherungspolice abschließen wollen oder die Zulassung für eine Ausbildungsmaßnahme benötigen, werden Sie oft gezwungen sein, solche oder ähnliche Fragen zu beantworten. Wenn Sie solche Fragen ehrlich beantworten, und zugeben, psychiatrische oder psychologische "Hilfe" erhalten zu haben, wird das Ergebnis oft eine Einschränkung wichtiger Möglichkeiten sein. Solche Fragen mit "Ja" zu beantworten, führt oft dazu, daß Sie den Job nicht bekommen oder die Arbeitserlaubnis, oder das Aufnahmezeugnis für die Schule oder das Ausbildungsprogramm, oder daß ihnen der Versicherungsschutz verwehrt wird. Manchmal werden Sie gezwungen, Ihren "Therapeuten" von seiner Schweigepflicht zu entbinden, damit er einen Bericht über Sie machen kann, damit Sie den Job bekommen, die Urkunde, den Versicherungsschutz oder die Genehmigung zum Schulbesuch. Wenn Sie verschweigen, daß Sie mit psychiatrischer oder psychologischer "Therapie" Erfahrung gemacht haben, indem Sie "nein" sagen, müssen Sie anschließend sehr vorsichtig damit sein, was Sie sagen, und zu wem, und Sie haben einigen Grund dafür, sich darum zu sorgen, daß nichts rauskommt - ansonsten besteht das Risiko, daß Sie Ihren Job verlieren, oder von der Schule fliegen, oder Ihre Urkunde wird Ihnen aberkannt, wenn Ihre Täuschung irgendwann einmal entdeckt wird. Sie werden möglicherweise feststellen, daß die Versicherungspolice, für die Sie viele Jahre lang Prämien bezahlt haben, wertlos ist, aufgrund dessen, was Sie beim Abschluß der Versicherung viele Jahre vorher verschwiegen haben.
In seinem Buch The Powers of Psychiatry[Die Macht der Psychiatrie], wies Jonas Robitscher, J.D., M.D., Professor of Law and Behavioral Sciences at Emory University's Schools of Law and Medicine, besonders darauf hin, daß "Bewerber für die State of Georgia Bar Examination, sowie Bewerber in vielen anderen Staaten, verpflichtet sind, Auskunft darüber zu geben ...ob Sie jemals eine Diagnose erhalten haben über ...emotionale Störungen, eine nervöse oder geistige Störung, oder ob sie für irgendeine dieser Leiden eine regelmäßige Behandlung erhalten haben. Obwohl kein Fall bekannt ist, in dem am Gericht von Georgia eine solche Information benutzt worden wäre, um einen Bewerber nicht zur Prüfung zuzulassen oder ihm die Anstellung zu verweigern, gibt es Fälle an anderen Gerichten, wo Bewerber deshalb abgewiesen wurden."(Houghton Mifflin Co., 1980, p. 234).
Im selben Buch beschreibt Dr. Robitscher den Fall einer Bewerberin einer Medical School, die am College magna cum laude graduiert hatte, zugelassen zu Phi Beta Kappa, und die im Zulassungstest des Medical College mit 99 Prozent abgeschnitten hatte - die aber abgelehnt wurde, weil sie psychiatrische Behandlung gesucht hat. (pp. 238-239). Er sagte, das sei typisch für "die Voreingenommenheit der Verwaltungen, keine Studenten aufzunehmen oder wiederaufzunehmen, die in psychotherapeutischer Behandlung waren oder sich einer solchen unterziehen wollen." (p. 239).
Ein Flugzeugpilot erzählte mir, die Federal Aviation Administration hätte ihn 7 Monate gesperrt, weil er auf einem Fragebogen zu seiner Krankengeschichte offenbart hatte, bei einem Psychiater gewesen zu sein (für eine sogenannte Outpatient Psychotherapie). Der Fragebogen war Teil seiner routinemäßig stattfindenden regelmäßigen medizinischen Untersuchungen, zu denen Flugzeugpiloten verpflichtet sind, das Verheimlichen der gefragten Informationen wird mit Geldstrafen bis 10.000 Dollar und /oder bis zu 5 Jahren Haft bestraft. Er erzählte mir, der Besuch beim Psychiater habe ihm gutgetan, aber die Unannehmlichkeiten, die sich durch die Infragestellung seiner beruflichen Qualifikation ergaben, hätten den Nutzen der psychiatrischen Behandlung bei weitem übertroffen.
Bruce Ennis, ein ACLU Anwalt, der Leute vertreten hat, die aufgrund des psychiatrischen Stigmas ihren Arbeitsplatz verloren haben, führt aus: "Auf dem Arbeitsmarkt ist es besser, ein entlassener Strafgefangener zu sein, als ein ehemaliger Psycho-Patient." Er sagt: "Nur sehr wenige Arbeitgeber werden wissentlich einen ehemaligen Psycho-Patienten einstellen." Daraus folgert Mr. Ennis "Es wird höchste Zeit, daß Psychiater und Richter den brutalen Fakten ins Auge sehen. Wenn sie eine Person in die Klinik einweisen, nehmen sie ihr nicht nur die Freiheit, sondern auch jegliche Chance auf ein ordentliches Leben in der Zukunft." Auf der Grundlage seiner Erfahrung als Anwalt von Leuten, denen das psychiatrische Stigma aufgebürdet wurde, bemerkt er: "Selbst ein freiwilliger Aufenthalt in der Klinik schafft so viele Probleme und verschließt so viele Türen, daß ein alter Witz neue Wahrheit erlangt - eine Person, die sich selber in eine Psycho-Klinik begibt, muß verrückt sein" (Bruce J. Ennis, Prisoners of Psychiatry: Mental Patients, Psychiatrists, and the Law,Harcourt Brace Jovanovich, 1972, pp. 143-144).
In einem ihrer Bücher schreibt Eileen Walkenstein, M.D., eine Psychiaterin: "Eine psychiatrische Diagnose ist wie die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe, ein unauslöschlicher Makel in Deiner Akte, der Dir folgt, wohin Du auch immer gehst" (Don't Shrink To Fit! A Confrontation with Dehumanization in Psychiatry and Psychology [Laß Dich nicht kleinkriegen! Eine Konfrontation mit der Entmenschlichung in Psychiatrie und Psychologie], Grove Press, 1975, p. 22). Wenn Sie einen Mental Health Professional konsultieren, bekommen Sie wahrscheinlich eine Artvon "Diagnose". Zumindest in einigen Staaten sind Mental Health Professionals, einschließlich Psychologen, dazu verpflichtet, eine schriftliche Akte über "Diagnose" und "Behandlung" anzulegen.
Im Jahr 1992 sagte Peter Manheimer, Vorsitzender der Commission for the Advancement of the Physically Handicapped, in einem Kommentar zu Americans with Disabilities Act (ADA) "Es ist überaus angebracht, daß die ADA genesende Drogenabhängige, Alkoholiker, Personen mit AIDS und Personen mit mentalen und psychischen Behinderungen schützt, da diese die am meisten mißverstandene und gefürchtete Gruppe in der Gemeinschaft der Behinderten bilden. Sie haben unter der massivsten Diskriminierung zu leiden. " (Peter Manheimer,"Reporting on persons with disabilities", letter to the editor, Miami Herald, July 24, 1992, p. 16A - italics added).
"Eine Studie des National Institute of Mental Health in 1993 fand heraus, daß selbst Ex-Häftlinge gesellschaftlich besser akzeptiert werden als ehemalige Psycho-Patienten." (Chi Chi Sileo, "Rip-offs Depress Mental Health Care", Insight magazine, January 24, 1994, p. 14.) Dieser Artikel zitiert einen Patienten einer psychiatrischen Klinik: "Das Stigma ist unglaublich...Denk nicht mal dran, es einem Arbeitgeber zu sagen! Manchmal kriegen sie's trotzdem raus, und von jetzt auf nachher bist Du nicht mehr fähig, dort zu arbeiten" (ebd.). In seiner Autobiographie sagt Kenneth Donaldson, nachdem er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war, die Leute "akzeptierten eine psychiatrische Diagnose, die die Struktur meines Lebens für immer zerstört hat. Danach hat nicht nur die Gesellschaft im Ganzen, sondern haben auch meine Familienangehörigen mich nicht mehr als Ken, den Sohn, Vater und Freund gesehen, sondern nur noch als den psychisch kranken Patienten. Daraus würde sich eine unvorstellbare Misere entwickeln, ein Nebel, der unser aller Leben unter sich begrub. Und unsere Situation wäre, selbstverständlich, repräsentativ für Millionen anderer. Der Nebel würde einsickern in meine Arbeitsstelle, meine Beziehungen zu Ärzten, meinen Zugang zu Anwälten und Gerichten. Jede Unternehmung, in der ich mich engagierte, würde durch das Etikett vergiftet. Ich quälte mich und jagte anderen Angst ein." (Insanity Inside Out, Crown Pub.,1976, p. 321).
In seinem Buch The Powers of Psychiatry, Emory University Professor Jonas Robitscher, J.D., M.D., sagt: "Psychiater sind wegen der Fehler und Vagheit ihrer Diagnosemethoden deshalb so kritisiert worden, weil das Krankheitsetikett selbst eine neue Behinderung erzeugt, das eine schwere Belastung darstellt, oft noch lange, nachdem die Symptome bereits verschwunden sind, die zu dem Etikett geführt haben. ... Eine Studie der Einstellungen der Bewohner einer kleinen Stadt ergab, daß fellow townspeople andere Mitglieder der Gemeinschaft umso mehr ablehnten, umso professioneller und spezieller die Hilfe war, die von diesen in Anspruch genommen wurde. Mit der geringsten Ablehnung, wenn Hilfe bei einem Geistlichen gesucht wurde, steigende Prozentzahlen der Ablehnung von Leuten, die Hilfe bei Ärzten und Psychiatern suchen, und die meiste Ablehnung gegenüber denen, die Hilfe in einer psychiatrischen Klinik suchen. Der tatsächliche und der potentielle Schaden, der Psycho-Patienten und ehemaligen Psycho-Patienten angetan wird, beschränkt sich nicht allein auf diejenigen, die ernsthaft erkrankt waren, in Kliniken eingewiesene oder die, die ihre Karrieren oder Ausbildung abbrechen mußten. Psychiater wissen, daß viele Leute, die zu ihnen als ambulante Patienten (Outpatients) kommen, weit weniger 'krank' sind als viele oder die meisten der Durchschnittsbevölkerung. Wenn diese Leute sich entschieden hätten, nicht Patienten zu sein, sondern Klienten oder Gemeindemitglieder, und hätten ihre Probleme zu einem Sozialarbeiter gebracht, zu einem Rechtsberater oder Geistheiler, das Stigma wäre ihnen erspart geblieben. ...
Im Consumer Report vom August 1990 weist ein Artikel mit dem Titel "The Crisis in Health Insurance" auf die Schwierigkeit hin, eine Krankenversicherungs-Police zu erhalten, nachdem man psychiatrische oder psychologische "Therapie" gesucht hat, ja selbst Eheberatung: "Praktisch keine kommerziellen Träger und nur eine Handvoll von Blue Cross und Blue Shield Plans sind bereit, Versicherungspolicen zu verkaufen an jemand, der eine Herzkrankheit gehabt hat, inneren Krebs, Diabetes, Schlaganfall, Adrenalin-Störungen, Epilepsie oder eitrige Colitis. Behandlung wegen Alkohol- oder Drogenmißbrauch, Depression, ja sogar Besuche bei einer Eheberatung können zu einer Verweigerung führen. Wenn Sie weniger ernsthafte Leiden haben, bekommen Sie möglicherweise einen Versicherungsschutz, aber zu ungünstigen Bedingungen" (p. 540 -italics added).
Das Stigma, das damit verbunden ist, eine psychiatrische "Therapie" zu bekommen, wurde in einem Artikel von Kolumnist Darrell Sifford mit dem Titel "Should You Lie About Psychiatric Care?" diskutiert, der in The Charlotte Observer(Charlotte, N.C.) vom 10.Juni 1990 erschienen ist. Eine Mutter schrieb an Mr. Sifford und fragte, ob ihr Sohn, ein Teenager, der dabei war, sich zur Aufnahme an einem College zu bewerben, die Fragen über eine psychiatrische Behandlung, die er im Alter von 15 hatte, wahrheitsgemäß beantworten solle. Sie schrieb: "Viele dieser [College Application] Formulare fragen nach Informationen betreffs irgendwelchen psychiatrischen Behandlungen. Und wenn er erst mal draußen im richtigen Leben ist, fragen die meisten Einstellungsformulare bei der Jobsuche nach der selben Information... Haben wir [indem wir darauf bestanden, daß er psychiatrische Hilfe bekommt] ihn dazu verdammt, in Zukunft beim Ausfüllen von Bewerbungsformularen zu lügen, aus Angst vor dem Verlust der Position oder des College? Was sollen wir tun?" Der Kolumnist der Zeitung erkannte, daß es sich bei der Frage, die die Frau ihm gestellt hatte, um etwas handelt, was er "a serious question. Very Serious." nannte. Er besprach den Brief der Frau mit Paul Fink, vor kurzem noch Präsident der American Psychiatric Association. Hier Dr. Finks Ratschlag: " Ich würde ihnen raten, in den Formularen zu lügen ... Das Stigma ist vorhanden, das zu leugnen und sich selbst zu opfern, indem man die Wahrheit sagt, macht keinen Sinn. ... Mit der großen Öffentlichkeit arbeite ich daran, das Stigma zu vermindern, aber den einzelnen Patienten mache ich immer eindrücklich klar, wie weitverbreitet und tiefverwurzelt das Stigma ist. ...
Wollen Sie mit so einer Art von Geheimnis durch's Leben gehen? Wie gefällt Ihnen der Gedanke, für den Rest Ihres Lebens bei Bewerbungen zu lügen? Wenn es Ihr rebellierender Jugendlicher ist, oder Ihr Ehegatte macht Ihnen solche Sorgen, daß Sie eine psychiatrische "Behandlung" in Erwägung ziehen, stellen Sie sich selbst diese Frage: Hassen Sie Ihren rebellischen Jugendlichen oder Ihren Ehegatten wirklich genug, um ihm diese Sorte von Problem aufzuladen? Ist es wirklich das Richtige, das zu tun? Die Probleme, die Sie veranlassen, einem Familienmitglied eine sogenannte Therapie aufzunötigen, sind möglicherweise vorübergehend, aber das psychiatrische Stigma währt ewig.
Ein weiteres ist der Effekt des psychiatrischen Stigmas auf persönliche Beziehungen: Geheimnisse voreinander zu haben bedeutet, daß Sie Teile von sich verschweigen müssen, was Sie daran hindern wird, eine emotionale Nähe aufzubauen, wie sie sich die meisten Leute mit Freunden und insbesondere mit ihrem Ehegatten wünschen; aber das Teilen diesesGeheimnisses macht Sie zum offenen Ziel für Erpressung oder ähnliche Formen des Drucks. Das Verheimlichen von psychiatrischer "Behandlung" vor einem Arbeitgeber (was oft notwendig ist, um einen Job zu bekommen), aber es dem Ehegatten oder einem Freund zu offenbaren, gibt dem Ehegatten oder Freund ein Wissen, das er gegen Sie verwenden kann, wenn's in der Beziehung kriselt. Sollten Sie in eine Situation gebracht werden, wo Sie ihren Ehegatten oder Freund anlügen müssen, um die Geschichte ihrer sogenannten psychiatrischen oder pschychologischen "Therapie" geheimzuhalten (z.B. wenn er oder sie fragen sollte), bringen Sie Unwahrhaftigkeit in eine Beziehung, wo Sie sich möglicherweise wünschen, Sie könnten ehrlich und aufrichtig sein. Selbst wenn Sie Ihrem Ehegatten oder jemandem, den Sie vielleicht heiraten wollen, nichts sagen, liegt die Scheidungshäufigkeit heute schon nahe an der Mehrheit der Eheschließungen. Und bei einer Scheidung - besonders wenn es Streit gibt um das Sorgerecht, oder gar das Besuchsrecht - wird der Anwalt Ihres Ehegatten Sie möglicherweise fragen, je nach den Umständen auch unter Eid, ob Sie jemals in psychiatrischer oder pschychologischer "Behandlung" waren - was Sie vor die Wahl stellen könnte, entweder Meineid zu begehen oder Ihr Arbeitsverhältnis in Gefahr zu bringen, wenn Sie die Wahrheit sagen. Ob Sie zugeben, in psychiatrischer oder pschychologischer "Behandlung" gewesen zu sein - oder wenn es auf andere Art herauskommt, das dadurch entstehende Stigma könnte dazu führen, daß Sie Ihre Kinder in einem Vormundschaftsstreit verlieren, und Drohungen, dem Arbeitgeber die Wahrheit zu sagen, könnten benutzt werden, um Druck auf Sie auszuüben, einer Güterteilung oder Alimentation (oder Verzicht darauf) zuzustimmen, oder einem unangemessenen Anteil an Kinderunterstützung.
Wenn die sogenannte Therapie eine so große Hilfe wäre, könnte sie die Probleme wert sein, die durch das Stigma verursacht werden, psychiatrische oder pschychologische "Hilfe" in Anspruch genommen zu haben. Allerdings wird der Nutzen, den man von einer psychiatrischen oder psychologischen "Therapie" erwartet (an sich eine fragwürdige Annahme) bei weitem übertroffen durch das Stigma, das aus der Behandlung resultiert. Das Stigma, das davon herrührt, daß man zu Psychiatern, zu Psychologen oder psychiatrischen Sozialarbeitern geht, ist ein starkes Argument zugunsten der Möglichkeit, Freunde, Familienangehörige oder nichtprofessionelle Ratgeber zu konsultieren, deren Einschätzung aus dem wirklichen Leben kommt, statt von einer "professionellen" Ausbildung, oder indem man einfach daran arbeitet, seine Probleme selbst zu lösen.

Rainer Hackmann hat gesagt…

Lebensunwert
Paul Brune

Mehrere hunderttausend Menschen fielen den nationalsozialistischen Psychiatrieverbrechen im Zeichen der ‘Vernichtung unwerten Lebens‘ zum Opfer. Was 1934 mit massenhaften Zwangssterilisationen begann, endete seit 1939 für viele mit der Ermordung in der so genannten ‘Euthanasie‘.
Paul Brune hat Glück gehabt. Er überlebte die Mordaktionen der NS-Psychiatrie, obwohl er 1943 als Achtjähriger in die ‘Kinderfachabteilung‘ der Heilanstalt Dortmung-Aplerbeck, eine der Tötungsstationen der ‘Kindereuthanasie‘, eingewiesen wurde. Er überlebte, doch zu einem hohen Preis: die Stigmatisierung, als ‘lebensunwert‘ zu sein, wurde er nie mehr los. Als angeblicher Psychopath blieb er auch nach Kriegsende gegen seinen Willen in der Psychiatrie und musste erleben, dass die Misshandlungen an Patienten dort praktisch unverändert weiter gingen. Erst 1957 hob ein Gericht seine Entmündigung auf. Paul Brune arbeitete hart für ein neues Leben: er studierte und wollte Lehrer werden. Doch plötzlich holte ihn seine alte ‘Irrenhausakte‘ wieder ein. Für den Amtsarzt ist Paul Brune ein ‘Schulbeispiel für asoziales Verhalten infolge Erbanlage‘. Alle Geisteskrankheiten die es gibt, hat man ihm angehängt. Die Akten dokumentieren ein Monstrum, das es gar nicht gibt, ohne Hinterfragung vom Amtsarzt ebenso übernommen wie die Diagnose des NS-Psychiater. Zwar machte Paul Brune noch sein zweites Staatsexamen, mit dieser Etikettierung blieb ihm der Weg in den Schuldienst verwehrt.
Ein erschütternd eindringliches Beispiel für die Geschichte der NS-Psychiatrie.
Ein erschütternd eindringliches Beispiel insbesondere für die Fortsetzung dunkler Psychiatrie-Kontinuitäten bis in die Gegenwart unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Zeichen von damaliger Unfähigkeit oder heute etablierte Methode unserer Demokratie?

DVD ISBN 3-923432-39-9
Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Rainer Hackmann hat gesagt…

Ein Usenet Newsgroup Hinweis auf einen Spiegel-Online Artikel:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/
mensch/0,1518,druck-562025,00.html

Passend dazu die Geschichte der Lobotomie. Prof. Moniz hat dafür sogar den
Nobelpreis für Medizin bekommen.

FRÜHE NEUROCHIRURGIE
Hirn-OP mit dem Eispickel
Von Ralf Berhorst

Ob Depressionen, Angstzustände oder Alkoholismus – der Neurologe Walter Freeman glaubte um 1950, psychische Erkrankungen durch grobe Schnitte ins Gehirn heilen zu können. Die Methoden des "Hirnschneiders" waren rabiat, die Folgen für die Patienten fatal.
Der zwölfjährige Howard Dully liegt festgeschnallt auf einem Krankenbett. Vier Elektroschocks hat ihm der Neurologe Walter Freeman versetzt. Nach dem ersten Stromstoß aber kam der Junge schnell wieder zu Bewusstsein. Daraufhin wurde sein Gehirn drei weitere Male unter Spannung gesetzt - mit Erfolg: Howard ist ins Koma gefallen.
Die Schnitte ins Hirn sollen seine Persönlichkeit verändern.
Freeman lässt noch ein Foto machen, dann zieht er beide Stahlnadeln heraus. Nicht einmal zehn Minuten dauert die Operation im Doctors General Hospital in San Jose, Kalifornien. Zehn Minuten, die Howard Dullys Leben beinahe zerstören.
Zwei Monate zuvor, im Oktober 1960, ist Howards Stiefmutter in Freemans Büro erschienen. Etwas stimme nicht mit dem Jungen. Er sei aufsässig, schneide boshafte Grimassen, benehme sich schlecht bei Tisch. Kleinere Diebstähle habe er schon begangen, etwa Kleingeld aus einem Zeitungskasten geklaut.
Sechs Psychiater hat die Stiefmutter bereits aufgesucht. Alle haben sie fortgeschickt mit der Diagnose, Howard sei völlig normal. Doch das ist nicht die Antwort, die seine Stiefmutter hören will.
Freeman will den Jungen heilen - durch Lobotomie
Walter Freeman unterhält sich mit dem Jungen. Howard mag den Psychiater sofort. Der kultivierte, elegante, freundliche Mann hat warme Augen und eine sanfte Stimme. Und er kann zuhören - anders als Howards Eltern. Zu Hause wird der Junge verprügelt, wenn er sich auf dem Heimweg von der Schule verspätet oder unerlaubt eine Banane vom Küchentisch nimmt. Oft ist sein Körper von Blutergüssen übersät. Dabei hat Howard gute Noten und ist ein ausgezeichneter Schachspieler. Aber seine Stiefmutter will ihn loswerden.
Nach mehreren Gesprächen steht Freemans Diagnose fest: Der Junge leide an Schizophrenie. Doch er könne geheilt werden - durch eine "Lobotomie", eine Operation an den Stirnlappen des Gehirns, die sein trotziges Wesen besänftigen werde. Die Eltern stimmen zu.
Howard ahnt nicht, was mit ihm geschehen soll, als er 16 Tage später ins Krankenhaus kommt. Er weiß nicht, dass Walter Freeman schon Tausende "lobotomisiert" hat. Dass der 65-Jährige vorhat, die psychiatrische Medizin zu erneuern - mit einer Operation, die manche für einen Meilenstein der Wissenschaft halten und die andere an ein mittelalterliches Folterritual gemahnt.
Walter Freeman, geboren am 14. November 1895 in Philadelphia, stammt aus einer wohlhabenden Familie. Er studiert Sprachen und Geschichte in Yale, eher ziellos. Dann jedoch wendet er sich der Medizin zu. Freeman faszinieren plötzlich Nervenkrankheiten und die Physiologie des menschlichen Gehirns.
Es sind die Jahre, in denen Sigmund Freuds Psychoanalyse in den USA populär wird. Doch die neue Theorie hat starke Widersacher. Sie glauben, dass Erkrankungen der Psyche rein organische Ursachen haben: Fehlfunktionen des Nervenapparats, die durch Gespräche nicht zu kurieren sind. Auch Freeman zählt zu den Anti-Freudianern.
Tatsächlich versagt Freuds Analyse bei schweren Psychosen zumeist, viele Patienten werden in den Heilanstalten nur verwahrt. Deshalb wagen Nervenärzte in Europa und den USA immer rabiatere Kuren. Sie lassen Elektrizität durch die Körper Depressiver laufen, traktieren Schizophrene mit Eisbädern und Duschen, injizieren ihnen Malaria-Erreger, um ein "heilendes" Fieber zu erzeugen, oder giftige Zyanide, um Gehirn und Nervensystem zu stimulieren.
Nebenwirkungen nimmt Freeman in Kauf
Auch Walter Freeman, der ab 1924 in Washington als Neurologe und Psychiater arbeitet, wendet die Schocktherapien an. Er spritzt Substanzen wie Insulin und Metrazol (ein Analeptikum, dass starke Krampfanfälle auslöst, ähnlich wie bei der Elektroschocktherapie), selbst wenn sich die Patienten danach in so starken Krämpfen winden, dass sie manchmal Knochenbrüche erleiden.
Die Nebenwirkungen nimmt Freeman in Kauf. Denn dass die Psychiatrien in den USA so überfüllt sind, hält er für eine Verschwendung menschlicher Ressourcen. Er will aus Kranken nützliche Mitglieder der Gesellschaft machen - gleich mit welchen Mitteln.
Im Frühjahr 1936 liest Freeman in einem medizinischen Journal von einer radikal neuen Methode: In Portugal operiert der Neurologe Egas Moniz psychisch Kranke direkt am Gehirn, um sie zu kurieren. Er bohrt ihnen zwei Löcher ins Schädeldach und dringt mit einer Kanüle zu den Stirnlappen vor.

Hirn-OP mit dem Eispickel
Von Ralf Berhorst

2. Teil: Empörung über die neue "Psychochirurgie"
Bis dahin ist wenig bekannt über die Funktion der einzelnen Hirnareale. Man weiß aber, dass sich in den Stirnlappen unzählige Nervenfasern verzweigen. Moniz glaubt, dass diese Verbindungswege bei Gemütskranken gleichsam erstarrt sind, dass sich in ihnen fixe Ideen und Wahnvorstellungen verfestigt haben. Man müsse die Nervenbahnen zerstören und das Gehirn zwingen, neue, gesündere Verbindungen zu knüpfen.
Anfangs spritzt Moniz Alkohol in die Stirnlappenregion, um die Nervenfasern abzutöten. Dann vollführt er mit einer Stahlschlinge oder kleinen Schneideklinge kreisrunde Schnitte, um Nervengewebe zu durchtrennen: ein höchst ungenauer und zerstörerischer Eingriff.
Viele Patienten leiden danach an Fieber, Gesichtsstarre, wirken desorientiert und apathisch - das alles, so glaubt Moniz, seien nur vorübergehende Symptome.
Nach 20 Operationen verkündet der Portugiese in einem Aufsatz, 70 Prozent seiner Patienten seien völlig kuriert oder in besserer Verfassung als zuvor und sie hätten weder an Gedächtniskraft noch Intelligenz eingebüßt. Besonders gut wirkten die Schnitte ins Gehirn gegen Depressionen.
Doch die Erhebung ist viel zu hastig publiziert, die langfristigen Folgen sind vollkommen ungewiss. Viele Psychiater reagieren empört auf die neue "Psychochirurgie". Zumal Moniz für seine Theorien jeden Beweis schuldig bleibt.
Walter Freeman aber ist beeindruckt von den Ergebnissen des Portugiesen - ob dessen Theorie tatsächlich stimmt, ist ihm gleichgültig. Der Mann aus Philadelphia träumt davon, ein Pionier der Psychochirurgie in den USA zu werden. Kurzerhand bestellt er einige der Instrumente, mit denen Moniz operiert. Weil er keine chirurgische Ausbildung hat, bittet Freeman einen Neurochirurgen um Hilfe. Gemeinsam üben sie an Leichen die neue Operationsmethode.
Die Fehlschläge bremsen Freemans Eifer nicht
Im September 1936 fühlen sie sich für den Eingriff gerüstet. Ihre erste Patientin ist eine 63-jährige Hausfrau aus Kansas, die an Schlaflosigkeit, Ängsten und Depressionen leidet. Sie trepanieren in den Schädel zwei Löcher und setzen an zwölf Stellen Schnitte in die Stirnlappen.
Mehrere Tage danach stottert die Patientin und ist unfähig, leserlich zu schreiben. Freeman und sein Kollege gratulieren sich zu einem "brillanten" Ergebnis: Offenbar sind alle Ängste verschwunden - und sie kann bald wieder ihren eigenen Haushalt führen.
Freeman ist wie euphorisiert. Auch eine zweite Patientin scheint von ihren Depressionen und Halluzinationen befreit zu sein: Die Buchhalterin kann zwei Monate nach der Operation sogar ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Aber es gibt auch Rückschläge: Die vierte Patientin leidet nach sechs Wochen erneut an ihren alten Angstzuständen. Und beim fünften Eingriff verletzen die beiden Ärzte Blutgefäße im Gehirn des Operierten. Die Folgen: epileptische Anfälle und Blaseninkontinenz.
Die Fehlschläge bremsen Freemans Eifer nicht. Nach nur sechs Versuchen lädt er einen Reporter ein, Zeuge einer "Lobotomie" zu sein, wie er die Schnitte in die Stirnlappen (engl. = frontal lobes) nun nennt. In dem Artikel vom November 1936 wird die Operation als eine der wohl "größten chirurgischen Erfindungen" der Gegenwart gefeiert.
Nur wenige Wochen später der erste Todesfall: Eine 60-Jährige stirbt nach der Operation an einer Gehirnblutung. Der Kunstfehler hat keinerlei Konsequenzen für die beiden Ärzte.
Die meisten Fachkollegen bleiben skeptisch
Dabei erleiden auch andere ihrer Patienten Hirnschäden, müssen zum Teil gefüttert oder lange gepflegt werden. Rosemary Kennedy, die Schwester des späteren US-Präsidenten, hat nach ihrer Lobotomie 1941 den Verstand eines Kindes und verbringt 63 Jahre in geschlossenen Anstalten.
Selbst Freeman hält den Eingriff zu dieser Zeit nach wie vor für ein letztes, da besonders riskantes Mittel. Zugleich aber propagiert er die Lobotomie auf Kongressen im ganzen Land. Die meisten Fachkollegen bleiben skeptisch. Sie halten die Operation für zu zerstörerisch, manche auch für kriminell.
Nur einige andere Neurologen erproben die neue Psychochirurgie. Weniger wohl, als sich Freeman erhofft. Zwischen 1940 und 1944 verzeichnen die Krankenakten in den USA 684 Lobotomien. Allein Walter Freeman hat bis 1943 mehr als 200 Patienten operiert, die Erfolgsquote gibt er mit 63 Prozent an.
Sein missionarischer Eifer ist damit nicht gestillt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind die 180 staatlichen Psychiatrien des Landes überfüllt. Hunderttausende, schätzt Freeman, warten in den Anstalten auf Behandlung. Möglichst vielen will er mit einer Lobotomie helfen. Sie soll bald nicht mehr das allerletzte Mittel sein, sondern der erste Schritt zu einer Therapie. Dazu aber muss er den aufwendigen Eingriff vereinfachen.
Freeman erinnert sich, dass es einen leichteren Zugang zum Gehirn gibt, als Löcher in die Schädeldecke zu bohren: durch die Augenhöhle (Orbita), die von den Stirnlappen nur durch eine dünne Knochenwand getrennt ist.
Aber noch fehlt ihm ein geeignetes Werkzeug, die Instrumente des Portugiesen brechen zu leicht. Zu Hause wird er fündig: Ein langer stählerner Pickel, mit dem man Cocktail-Eis zerstoßen kann, scheint genau richtig.

Hirn-OP mit dem Eispickel
Von Ralf Berhorst

3. Teil: Freemans Vision: Psychiater überall im Land sollen Eispickel-Lobotomie praktizieren
Im Januar 1946 erprobt Freeman erstmals die "transorbitale" Lobotomie. Einer 29-jährigen Frau, die unter manischen Schüben und Depressionen leidet, schiebt er den Eispickel am Augapfel vorbei ins Stirnhirn. Dann schwingt er das Instrument hin und her, um Nervenbahnen zu durchtrennen. Die Patientin scheint schlagartig geheilt; zwar wirkt sie in ihrem ganzen Wesen auffallend gedämpft, kann aber wieder als Krankenschwester arbeiten.
Diesmal hat Freeman nicht in einem Krankenhaus operiert, sondern in seinem Büro - das spart Zeit und Geld. Auch die Betäubungsmethode ist unkonventionell: Freeman versetzt seine Patienten durch Elektroschocks in ein kurzes Koma. Nach dem Aufwachen schickt er sie im Taxi nach Hause. Er operiert ohne sterile Handschuhe, ohne Gesichtsmaske und Arztkittel, alles soll schnell gehen.
Die transorbitale Methode ist lebensgefährlich
Freemans Vision: Künftig sollen Psychiater überall im Land die Eispickel-Lobotomie praktizieren. Die transorbitale Methode dauert ja nur etwa sieben Minuten.
Doch sie ist lebensgefährlich, jederzeit können Blutgefäße im Kopf verletzt werden, kann sich Hirngewebe infizieren. Entsetzt wendet sich der Neurochirurg, mit dem Freeman bis dahin operierte, von ihm ab. Der aber lässt sich nach dem Modell des Eispickels neue Spezialwerkzeuge anfertigen, aus hartem Stahl und mit scharfer Klinge.
enn inzwischen öffnen ihm immer mehr Psychiatrien im Land ihre Tore. Das Personal ist mit den Patienten oft überfordert - und Freemans Versprechungen klingen verlockend. Tatsächlich können viele nach seiner Eispickel-Lobotomie entlassen werden: Weil die Schnitte offenbar alle Emotionen kappen, aus Psychotikern friedfertig-apathische Wesen machen.
Der Operateur hofft, in die Geschichte der Medizin einzugehen - als ein Revolutionär, der alte Menschheitsübel wie Depression und Hysterie ausmerzt. Freeman macht sich möglicherweise sogar Hoffnungen auf den Medizin-Nobelpreis; den jedoch bekommt 1949 Egas Moniz zugesprochen, der Erfinder der herkömmlichen Lobotomie.
Die Ehrung ist wie ein Gütesiegel; sie lässt viele Gegner verstummen. Inzwischen praktizieren Ärzte in vielen Ländern den Eingriff. Wurden bis dahin weltweit etwa 5000 Lobotomien vorgenommen, so sind es in den ersten vier Jahren nach der Preisvergabe allein in den USA 20.000. Ein Drittel davon nach Freemans transorbitaler Methode.
Er operiert nun überall. Das Chirurgenbesteck passt in seine Jackentasche; er hat ein tragbares Elektroschock-Gerät dabei, ein Hämmerchen sowie einen Fotoapparat - mehr benötigt er nicht.
Allein im Sommer 1951 legt er 11.000 Meilen zurück, operiert wie am Fließband. Im Jahr darauf behandelt er in West Virginia 228 Patienten in zwölf Tagen. Nach der Massen-Lobotomie - vier Menschen sterben - können 81 Patienten die Anstalten verlassen; der Bundesstaat spart Zehntausende Dollar an Unterbringungskosten.
Freeman genießt die großen Auftritte. Einmal operiert er vor einem Auditorium von 50 Ärzten und Reportern. Ein anderes Mal sogar mit gebrochenem Arm. Und er ist fahrlässig. Ein Patient stirbt, weil das Lobotomie-Messer abrutscht, als Freeman wie üblich während der Operation ein Foto macht.
Freeman wird zur Berühmtheit
Trotz solcher Pannen erscheinen in populären Magazinen Artikel über den Hirnschneider. Er ist zu Beginn der 1950er Jahre eine Berühmtheit, muss sogar Autogrammkarten verschicken; Anrufer erbitten eine Lobotomie - für sich selbst oder für Verwandte.
Doch dann wird er von einer neuen Erfindung gestoppt: 1954 kommt Thorazine auf den Markt, das erste Neuroleptikum. Eine "chemische Lobotomie", wie die Herstellerfirma wirbt. Das Medikament unterdrückt Halluzinationen und Wahnvorstellungen. Das Anstaltspersonal kann damit tobende und schreiende Patienten ruhigstellen.
Schon im ersten Jahr wird das Wundermittel an zwei Millionen Menschen erprobt. Der Effekt ist erstaunlich: Viele Patienten sind so gedämpft, dass man sie nach Hause entlassen kann. Die Zahl der Psychiatrie-Insassen beginnt zu sinken.
Thorazine ist weitaus ungefährlicher als Freemans Psychochirurgie. Die große Zeit des Lobotomisten ist vorbei.
Walter Freeman zieht 1954 nach Los Altos, Kalifornien. Nur ein Krankenhaus in einem Außenbezirk dort erlaubt ihm noch, Lobotomien durchzuführen.
Los Altos ist die Stadt, in der Howard Dully aufwächst. Hier hat sich noch nicht herumgesprochen, dass die Eispickel-Methode umstritten ist. Jemand muss sie Howards Stiefmutter empfohlen haben.
Am 16. Dezember 1960, um 13.30 Uhr, erledigt Freeman den raschen Eingriff.

Hirn-OP mit dem Eispickel
Von Ralf Berhorst

4. Teil: Howard ist abgestumpft, interesselos, wie betäubt - er ist ein anderer Mensch geworden
Am Morgen danach wacht Howard Dully desorientiert auf, wie in einen Nebel gehüllt. Sein Kopf schmerzt, und die Augen sind von Blutergüssen schwarz umrandet (Freeman rät den Operierten stets, eine Sonnenbrille zu tragen).
Nach fünf Tagen wird der Zwölfjährige aus dem Krankenhaus entlassen. Doch er kann nicht zur Schule gehen, wirkt apathisch. Howard scheint ein anderer Mensch geworden zu sein: abgestumpft, interesselos, wie betäubt.
Für Walter Freeman aber ist der Eingriff ein voller Erfolg: "Howard wirft seiner Stiefmutter keine gruseligen Blicke mehr zu", schreibt er etwa drei Wochen nach dem Eingriff in die Krankenakte.
Der Skandal beschleunigt Freemans Abstieg
Ein paar Tage später fährt er im Auto vor. Der Operateur will Howard in San Francisco einem Auditorium von Ärzten vorführen - noch immer führt er unermüdlich seinen Feldzug für die Lobotomie. Doch im Saal wird Empörung laut, als Freeman das Alter des hochgewachsenen Jungen nennt. Er hat ein zwölfjähriges Kind lobotomisiert?
Freeman verliert die Fassung. Er schleudert einen Kasten auf das Podium, gefüllt mit Hunderten von Gruß- und Weihnachtskarten, geschrieben von dankbaren Patienten. "Wie viele Weihnachtskarten bekommen Sie von Ihren Patienten?", schreit er in den Saal. Dann wird er von der Bühne gebuht.
Der Skandal beschleunigt seinen Abstieg. Dass Freeman weiterhin die Lobotomie an Kindern propagiert, ruiniert seinen Ruf endgültig.
Howard Dullys Leidenszeit beginnt jetzt erst. Zwar spürt er anders als viele andere Patienten Freemans keine Ausfälle, er kann klar sprechen und denken. Doch der Nebel im Kopf bleibt.
Und noch immer ist die Stiefmutter unzufrieden mit seinen Tischmanieren: Sie will ihn aus dem Haus haben. Freeman hilft mit einem Gutachten. Howard kommt zu einer Pflegefamilie, wird dann zu Verwandten abgeschoben.
Obwohl er wieder zur Schule geht, ist seine Stiefmutter entschlossen, ihn in einer Psychiatrie unterzubringen. 1963 wird der 14-Jährige in Handschellen dorthin abtransportiert.
Ein Jahr dauert die Internierung, doch die Ärzte wissen nichts mit dem Jungen anzufangen. Dann kommt Howard auf eine Sonderschule und erneut für zwei Jahre in die Psychiatrie.
1969 findet sich in Freemans Notizen ein Eintrag über Howard Dully: Der Junge mache eine "unbefriedigende" Entwicklung durch.
Zwei Jahre zuvor hat Walter Freeman die letzte seiner etwa 3500 Lobotomien ausgeführt - nach drei Tagen starb die Patientin an einer Gehirnblutung. Kein Hospital in Los Altos erlaubt ihm nun mehr zu operieren.
Freeman verkauft sein Haus, fährt fortan im Campingbus durch die USA. Wie ein Gespenst auf der Spur seiner Patienten, die er besucht und befragt. Die Datensammlung soll seinen Ruf retten. Doch seine Erfolgsstatistiken sind von zweifelhafter Aussagekraft, stützen sich auf flüchtige Beobachtungen.
Als Walter Freeman am 31. Mai 1972 mit 76 Jahren an Darmkrebs stirbt, praktiziert wohl kaum noch ein Arzt die Lobotomie.
In den Jahrzehnten zuvor, so schätzt ein Historiker, sind rund 100.000 Menschen weltweit lobotomisiert worden, darunter auch Gefängnisinsassen und möglicherweise Dissidenten in der Sowjetunion.
Der Schatten der Lobotomie liegt über der Psychochirurgie
1978 erlässt das US-Gesundheitsministerium strenge Restriktionen gegen jegliche Psychochirurgie, lehnt es jedoch ab, sie gänzlich zu verbieten; in Japan, Australien und Deutschland ist die Lobotomie bereits vorher untersagt worden.
Womöglich steht das Operieren am Gehirn psychisch Kranker heute, im Zeitalter bildgebender Verfahren und moderner Präzisionsinstrumente, vor einer Renaissance. Noch aber sind solche Eingriffe sehr selten und werden von Ärzten nur in Erwägung gezogen, wenn alle anderen Behandlungsmethoden erfolglos bleiben - weil Neurologen und Psychiater wissen, dass das Gehirn ein kompliziertes Netzwerk ist, in dem sich einzelne Funktionen nicht genau lokalisieren lassen.
Und weil der Schatten des Lobotomisten Walter Freeman über der Psychochirurgie liegt.
Howard Dully kommt erst im Frühjahr 1969 endgültig frei, mehr als acht Jahre nach seiner Operation. Er hat keine Ausbildung, lebt zeitweise als Obdachloser und von staatlicher Fürsorge. Er lässt sich treiben. Mit 45 Jahren macht er einen Abschluss als Computer-Fachmann, findet aber keine Stelle.
Heute arbeitet er als Busfahrer und lebt mit seiner Frau in San Jose, Kalifornien. Er wird nie genau herausfinden, was die Schnitte in seinem Gehirn angerichtet haben.
________________________________________
Dr. Ralf Berhorst, 41, Wissenschaftsjournalist in Berlin, schreibt regelmäßig für GEOkompakt.

Rainer Hackmann hat gesagt…

Dissidentenfunk
Sendung vom 13.12.2007
Werner-Fuss-Zentrum, GbR der Irren-Offensive e.V. und Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Berlin-Brandenburg e.V., beide Scharnweberstr. 29, 10247 Berlin

Rezension
Zwang als Heilung von T. Szasz
Autor: Sylvia Zeller

Rezension von Thomas Szasz neuem Buch , “Coercion As Cure”, New Jersey 2007
Seit seiner 1961 veröffentlichten, bahnbrechenden Studie The Myth of Mental Illness, in welcher er erstmalig den Gedanken einer sozialen Konstruktion von sogenannter „Geisteskrankheit“ formulierte, hat Thomas Szasz in einer überwältigenden Fülle von Schriften die Begriffe der Psychoanalyse und Psychiatrie radikal in Frage gestellt, dekonstruiert und der Ideologiekritik unterzogen. Szasz, selbst emeritierter Professor für Psychiatrie in Syracuse im Staat New York und mittlerweile 87 Jahre alt, hat nun ein neues wichtiges Buch geschrieben, „Coercion as Cure“, Untertitel : Eine kritische Geschichte der Psychiatrie.
Ausgehend von einem positivistischen Krankheitsbegriff, ist nach dem Verständnis von Szasz der Begriff einer mentalen Krankheit schon deshalb nicht zu halten, weil er nicht objektivierbar ist. Es scheint ja so zu sein, dass Begriffe, Grundlagen und Therapiemodelle aus dem Bereich der Humanmedizin auf den psychischen Bereich übertragen wurden. Tatsächlich aber, so stellt Szasz dar, hat sich die Psychiatrie auch ganz eigene Bereiche, Prinzipien und Begrifflichkeiten geschaffen, die erkennen lassen, dass es sich hier nicht um Heilungskonzepte handelt, sondern regelmäßig darum, unerwünschtes Verhalten auszugrenzen und abzustrafen.
Dementsprechend ist der Zwang als Mittel der „Diagnose“ und „Behandlung“ der Psychiatrie inhärent. Dies spiegelt sich bereits in der in der Psychologie üblichen generellen Unterscheidung und Klassifizierung von psychischen Erkrankungen als wahlweise „Neurose“ oder „Psychose“: Ein Neurotiker soll der sein, der unter seinem eigenen Verhalten leidet, ein Psychotiker der, dessen Verhalten von seiner Umwelt als problematisch erlebt wird. Diese Unterscheidung ist signifikant und zeigt Psychiatrie als Herrschaftsreflex und Ordnungsmacht zur Kontrolle unerwünschten Verhaltens. Indem Verhalten medizinalisiert, als Krankheitsbild aufgefasst und damit objektiviert wird, kann es in den therapeutischen Rahmen gespannt werden. Die fundamentalen Widersprüche sowohl zwischen den moralischen Grundlagen medizinischer Behandlung als auch der Einhaltung der Menschenrechte einerseits und der psychiatrischen Praxis auf der anderen Seite sind nur deshalb nicht offensichtlich, weil etwa ab den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts Zwang in Form von Einsperren, und Behandlungen gegen den erklärten Willen der Patienten als Hilfe und Heilbehandlung umdefiniert wurden.
Szasz hebt darauf ab, dass der Psychiater mit seiner Berufsausübung grundsätzlich dem Prinzip widerspricht, dass der erste Grundsatz des Arztes lautet, dass man den Patienten nicht schaden dürfe. Primum non nocere! Gegen Zwangsbehandlung sollte das Gesetz schützen, doch dieses Gesetz erlaubt psychiatrische Zwangsbehandlung zum Zweck der Ausgrenzung und Eliminierung unerwünschten Verhaltens. Psychiatrie kann nicht den Anspruch erheben, Teil des Gesundheitssystem zu sein.
Wie sich dieses Paradigma jeweils historisch ausgeprägt hat, beschreibt Szasz in einer schonungslosen Abrechnung mit der Zwangspsychiatrie. Nach einem Kapitel über die therapeutische Einsperrung und die frühe Entstehungsgeschichte der Psychiatrie untersucht er schwerpunktmäßig die Methoden der Psychiatrie im 20. Jahrhundert: Schlaftherapie, Elektroschock und Lobothomie. In zwei abschließenden Kapiteln befasst er sich mit psychiatrischen und psychodelischen Drogen.


Interview mit T. Szasz
René Talbot: Hallo Thomas, hier ist René. Herzlichen Dank für die Zeit, die Du Dir für dieses Interview nimmst.
Dieses Jahres ist Dein neues Buch "Coercion as cure – A critical history of psychiatry" ["Zwang als Heilung – Eine kritische Geschichte der Psychiatrie"] herausgekommen. Was ist das Besondere an diesem Buch?
Thomas Szasz: Das Besondere an meinem Buch ist etwas sehr einfaches und trotzdem sehr interessantes: Bisher hat niemand eine Geschichte der Psychiatrie geschrieben, die von der grundlegenden Annahme ausgeht, dass es Geisteskrankheit nicht gibt.
Die gesamte Geschichtsschreibung der Psychiatrie basiert auf der unhinterfragten Voraussetzung, daß Geisteskrankheiten auf die gleiche Art existierten wie körperliche Krankheiten und dass Ärzte versuchen, sie zu diagnostizieren und zu behandeln. Diese Annahme ist aber Unsinn.
Wir sollten besser fragen: Wie sieht die Geschichte der Psychiatrie aus, wenn es keine Geisteskrankheit gibt? In gleicher Weise könnte man auch fragen: Wie sieht die Geschichte einer monotheistischen Religion aus, wenn Gott nicht existiert?
Die Antwort ist im Fall der Religion, dass es Menschen gibt, die Gott anbeten oder ihn nicht anbeten, dass es Kirchen und Priester gibt und dass es selbstverständlich religiösen Glauben und Unglauben gibt – wie auch religiöse Verfolgung.
Die Antwort für die Psychiatrie ist ganz ähnlich: Es gibt eine freiwillige Psychiatrie für Menschen, die an Geisteskrankheiten und ihre Heilung glauben und ihr „huldigen" und sie können Drogen oder Elektroschocks oder Psychoanalyse erhalten oder was auch immer die „Seelenärzte" ihnen geben dürfen. Und dann gibt es Menschen, die die Psychiatrie ablehnen und denen all diese sogenannten Dienstleistungen mit Gewalt aufgezwungen werden.
Weder Psychiater noch die Medien unterscheiden heute diese beiden diametral entgegengesetzten Phänomene. Oder sie dürfen sie nicht unterscheiden. Ich behaupte, dass solange die Gesellschaft bzw. das Rechtssystem diese Unterscheidung nicht macht, sich an der heutigen Situation der Psychiatrie nichts ändern wird. Andererseits, wenn einmal diese Unterscheidung gemacht wurde, ist das das Ende der Zwangspsychiatrie und muß es auch sein. So wie auch die zwangsweise Religionszugehörigkeit abgeschafft wurde und abgeschafft werden mußte.
R.T.: Ja, es gibt eine Geschichte der Greueltaten, der Grausamkeiten und des Folterns.
T.S.: Selbstverständlich. Aber das gilt für jedes ideologische System, das auf Fiktion plus Gewalt basiert. Der Punkt ist, dass es die Fiktion von psychischer Krankheit gibt und dass es Psychiater gibt, die im Auftrag des Staates handeln; so wie es die Fiktion von Gott gab und gibt, und Priester, die einst als Agenten des Staates handelten, heute aber nicht mehr.
R.T.: Die Geschichte der Psychiatrie bzw. deren Interpretation ist immer auch verbunden mit Bewertungen, Fragen von Gut und Böse.
T.S.: Absolut richtig!
R.T.: Damit geht es unmittelbar auch um die Interessen an der derzeitigen psychiatrischen Praxis. Welche Reaktionen hat es inzwischen auf Dein Buch gegeben?
T.S.: Es hat nur eine und dazu sehr feindliche Rezension in der konservativen und rechtsgerichteten Zeitschrift "The Weekly Standard" gegeben.
R.T.: Und was ist Dein Kommentar dazu?
T.S.: Ich habe eine solche Reaktion erwartet oder auch überhaupt keine Berichte. Was können Psychiater auch anderes mit meinem Buch tun, als es abzulehnen oder zu ignorieren?
R.T.: Eine neue Frage: In der Einleitung zur deutschen Übersetzung "Mythos der Geisteskrankheit" schreibst Du: "Von allen akademischen Diszipinen und Wissenschaften ist vielleicht keine tiefer in der deutschen Sprache und Kultur verwurzelt als die Psychiatrie. Kahlbaum, Kraepelin und Bleuler, Freud, Adler und Jung und viele andere Begründer der modernen Psychaitrie schrieben deutsch. Auch wenn das Deutsche seit den dreisiger Jahren unseres Jahrhunderts vom Englischen als Idiom der Psychiatrie überrundet wurde: es bleibt doch die Muttersprache dieses Faches."
Welche Besonderheiten siehst Du für die Geschichte der deutschen Psychiatrie?
T.S.: Was ich im Sinne hatte, ist ein interessanter Unterschied zwischen Deutsch und Englisch. Im englischen haben wir das Wort "mind", sowohl als Substantiv wie als Verb verwendet. Wir sprechen von "mental illness." Auf Deutsch gibt es kein vergleichbares Wort, wie "mind". Es gibt Geist, also "spirit", und Seele, "soul". Ich denke, dies ist einer der Gründe, warum deutsche Psychiatrie näher an Philosophie, Religion, an den geistigen Aspekten der Menschen gewesen ist, als anglo-amerikanische Psychiatrie, die bestrebt war, materialistisch, wissenschaftlich und - im technischen Sinn - medizinisch zu sein.
R.T.: Denkst Du also, daß sich vom Sprachunterschied in Deutschland eine andere Geschichte der Psychiatrie entwickelt hat?
T.S.: Ironischerweise nicht. Es gibt überhaupt keinen Unterschied. Die Geschichte der Psychiatrie ist überall auf der Welt gleich. Überall basiert sie zum einen auf der Fiktion der Geisteskrankheit, die als Krankheit undefiniert ist und vielmehr als Euphemismus für auffälliges bzw. unerwünschtes Verhalten, wie Homosexualität oder Betrunkenheit verwendet wird und andererseits basiert diese Geschichte der Psychiatrie auf Zwang. Das heißt, auf der Macht des Psychiaters, den Patienten wegzusperren. In der Medizin ist Behandlungsvoraussetzung die Zustimmung des Patienten. In der Psychiatrie werden Leute - die oft nicht Patienten sein möchten – ohne ihrer Zustimmung behandelt. Diese einfache Wahrheit wird ständig verleugnet, verborgen oder ihr wird ausgewichen.
R.T.: Sie ändern zwar ständig die Flasche, aber der Wein bleibt der gleiche ...
T.S.: Genau! Das ist absolut richtig! Darum habe ich mein Buch auch "Zwang als Heilung" ["Coercion as Cure"] betitelt: weil "Zwang" der entscheidende Begriff, die entscheidende Frage ist: der Gebrauch von staatlich autorisierter Gewalt.
R.T.: Das ist das zentrale Thema.
T.S.: Ja, das ist das zentrale Thema meiner Arbeit und deshalb ist es egal, ob der Staat ein kommunistischer Staat, ein Nazi-Staat, ein amerikanischer Staat oder ein britischer Staat ist. Alle benutzen Psychiatrie als einen Arm des staatlichen Zwangsapparats.
R.T.: ... und der Staat legitimiert diesen Zwang und diese Gewalt.
T.S.: Ja! Es ist immer der Staat in der modernen Welt. Hier sieht man noch einmal die Analogie zur Religion: In der vormodernen Welt legitimiert die Religion die Anwendung von Gewalt und in der modernen Welt übernimmt der weltliche Staat diese Funktion.
R.T.: Zwei Kapitel Deines Buches "Zwang als Heilung" werden Drogen gewidmet, deren Gebrauch und Dominanz in der Psychiatrie während Deiner professionellen Karriere ihren Anfang nahmen. Du unterscheidest zwischen Drogen, die Leute wollen und Drogen, die die Leute nicht wollen, zwischen Drogen, die der Staat erlaubt und Drogen, die der Staat verbietet. Gibt es, Deiner Meinung nach, außer den Nebenwirkungen, überhaupt irgendeinem Effekt der psychogenen – sogenannten therapeutischen – Drogen?
T.S.: Wir sollten das Wort „Nebenwirkung“ in diesem Zusammenhang besser nicht benutzen. Drogen haben bestimmte biologische- und Verhaltenswirkungen. Einige Wirkungen werden von den Patienten oder Ärzten oder Politikern gewünscht, und andere Wirkungen werden nicht gewünscht. Wir müssen diesbezüglich sehr klar sein.
"Wünschenswert" und "nicht wünschenswert" sind nicht medizinische Begriffe. Sie sind Bezeichnungen, die sich auf die kulturellen, sozialen und medizinischen Kontexte, persönliche Präferenzen, politische Überlegungen u.s.w. beziehen. Ist Morphium eine gute Droge oder eine schlechte Droge? Wenn ein Patient mit Krebs im Sterben liegt und Schmerzen hat, dann ist es eine gute Droge. Wenn er ein ehrgeiziger Politiker ist, der sich mit einer neuen Aufgabe profilieren will, macht er einen "Krieg gegen Drogen" und erklärt Schlafmohn zum "Feind", der zerstört werden muss. Unterdessen könnte es sein, daß er oder irgendein Mitglied seiner Familie insgeheim Heroin konsumiert bzw. – wie man so sagt - "mißbraucht".
Nebenwirkungen sind einfach unerwünschte Wirkungen. Im Krieg ist der Tod feindlicher Soldaten eine Wirkung. Der Tod unserer Soldaten ist eine Nebenwirkung.
R.T.: Anders gesagt, es gibt keine Nebenwirkungen, sondern nur Wirkungen?
T.S.: Richtig. Eines meiner Argumente in "Zwang als Heilung" lautet, dass wir im Falle aller bewußtseinsverändernden Drogen zwischen den Drogen, die die Leute nehmen möchten und Drogen, die die Leute nicht nehmen möchten, unterscheiden müssen. Außerdem müssen wir im Auge behalten, daß viele der Drogen, die die Leute nehmen möchten, illegal sind und wenn Du sie kaufst oder verkaufst, dann gehst Du ins Gefängnis.
R.T.: Nicht alle, Alkohol ist nicht verboten.
T.S.: Alkohol jetzt nicht! Aber es ist noch gar nicht so lange her, dass Alkohol in den Vereinigten Staaten verboten war. Er wird noch immer in den islamischen Ländern verboten.
Ich bezog mich in meinem Buch auf Opiate und den Krieg in Afghanistan, der ein Krieg gegen Drogen ist, und stellte ihn gegenüber dem "Krieg für psychiatrische Drogen," für Drogen, die viele Leute nicht nehmen wollen, aber dazu gezwungen werden!
R.T.: Könntest Du uns etwas über die neuen Projekte erzählen, an denen Du arbeitest?
T.S.: Ja, das würde ich gerne, aber das würde den Rahmen des Interviews sprengen. Soviel kann ich aber sagen: Der Titel meines nächsten Buches fasst zusammen, was ich seit mehr als fünfzig Jahren versuche klarzustellen: "Psychiatry: The Science of Lies" ("Psychiatrie: Die Wissenschaft der Lüge ").
Geisteskrankheit ist Täuschung, Selbsttäuschung, eine Lüge. Psychiatrie als medizinisches Spezialgebiet ist eine Lüge. Psychotherapie ist eine Lüge. Wieder gibt es die Analogie zur Religion: für einen Atheisten ist Religion eine Fabel oder Mythos oder Unterdrückung, oder eben eine Lüge.
R.T.: Ich hoffe sehr, daß Dein Buch "Zwang als Heilung" ins Deutsch übersetzt werden wird.
T.S.: Danke. Das hoffe ich auch, aber ich zähle nicht darauf. Unsere westliche Kultur ist während der letzten fünfzig Jahre in zunehmendem Maße unkritisch gegen die Psychiatrie geworden. Mein Buch "Geisteskrankheit - Ein moderner Mythos?" wurde ins Deutsche übersetzt. "Insanity" nicht. "Liberation by Oppression" auch nicht.
Der Benutzung von Drogen für die angebliche Behandlung sogenannter "Geisteskrankheiten" hat dafür gesorgt, dass Psychiatrie mehr als früher den Anschein von Medizin erweckt.
R.T.: Ja, weil es eine typische Methode der Medizin ist, Drogen zu benutzen, um Krankheiten zu behandeln.
T.S.: Genau. Wenn Du zu einem Arzt gehst, gibt er Dir ein Medikament. Nun geschieht genau das Gleiche: Du gehst zu einem Arzt, sagst, daß Du nervös bist und er gibt Dir eine Droge und dann wird es psychiatrische Behandlung genannt. So etwas gab es nicht, als ich meine medizinische Ausbildung ma

Rainer Hackmann hat gesagt…

Nützliche Informationen über die Mentalpsychologie und Psychologie.
http://www.mentalpsychologie-netz.de/infor
mationenzu/psychiatrie/schoeneneuewelt.php4

Teil 1 Schöne neue Welt
“Brave new world”, Aldous Huxley ( 1894-1963),
“Brave new world”, 1932 erschienen, hieß der bekannte Zukunftsroman des englischen Wissenschaftlers und Literaten Aldous Huxley ( 1894-1963),
sein prophetischer Alptraum einer übertechnisierten und entindividualisierten Welt, in der die Versklavung der Massen mit einem durch die Droge “SOMA” garantierten und genormten Glück Hand in Hand gehen. 1959 veröffentlichte er “Brave new world revisited” (deutsche Übersetzung: “Wiedersehen mit der Schönen neuen Welt”, späterer Titel: “30 Jahre danach”). Huxley maß seine Visionen der 30er Jahre an der Realtität der späten 50er und kam zu dem Schluß, daß ein Teil längst bittere Wirklichkeit geworden war.Hierzu zählte er die Manipulation des Menschen durch “SOMA”. Wäre es Huxley vergönnt gewesen, noch “60 Jahre danach” zu schreiben, hätte er vermutlich den Boom an Tranquilizern für den Aufbruch in ein realisiertes modernes Soma-Zeitalter gehalten.

Wie die Medizin und insbesondere die Psychiatrie mit Kritikern umgeht:
Und wehe es ist jemand nicht so für diese schöne neue Psychiatrie- und Chemiewelt, sei er nun aus den eigenen Reihen oder aus einem anderen Fachgebiet. Der wird mit den übelsten Methoden sogleich niedergemacht. Denn nichts vertragen sie so schlecht, wie Kritik an ihrer Unfehlbarkeit, die selbst ernannten “Götter in Weiß”

Ein illustratives und gleichwohl beliebig austauschbares Beispiel eines vermutlich selbst schwer gestörten Experten bot der Facharzt für Psychotherapeutische Medizin (Name bekannt) aus Freiburg. Der Psychotherapie-Arzt, dessen Approbation es ihm per Gesetz erlaubt, über die psychische Gesundheit anderer zu befinden, offenbarte sein eigenes verzerrtes Weltbild in einem Leserbrief mit dem selbst gewählten Titel: “Totalschaden” und der Forderung, die Redaktion der Zeitschrift “Psychotherapie” in lebenslange Sicherungsverwahrung zu stecken: Die kritisch-sachbezogene und wissenschaftlich fundierte Aufklärung in “Psychotherapie” attackierte der Arzt neben weiteren Verbalinjurien mit den Worten, “Aufmachung und Inhalt scheinen [...] von Leuten verbrochen, die aufgrund eines ausgeprägten Dachschadens auf Dauer weggeschlossen gehören”.

Verständlich, dass es angesichts dieser Realität nicht immer leicht fällt zu beurteilen, wer tatsächlich verrückt ist, Klient oder Therapeut. “Ein geschickter Therapeut hat keine Schwierigkeit, über mich ein Gutachten zu erstellen, das mich als therapiebe - dürftig qualifiziert”, kritisierte Ellis Huber am 21. August 2001 im Interview mit PSYCHOTHERAPIE den regelhaften Missbrauch, den Psychotherapeuten und Psychiater in und mit ihrem Beruf betreiben.
Diagnose “Totalschaden” - doch bei wem?

Ideologisches Fehlgeleitetsein, psychotische Wirklichkeitsverkennung oder Ignoranz infolge destruktiver Triebstruktur, das sind Etikettierungen, die viele Psychiater, die pharmazeutische Industrie und die von ihr mit teuren Anzeigen gesponserten Fachzeitschriften für die Warner vor unkalkulierbaren Risiken psychiatrischer Anwendungen parat haben, die sie für segensreich, einzigartig effektiv zu preisen keine Mühen und Kosten scheuen.

Psychiater sprechen in der Öffentlichkeit im wesentlichen von positiven Erfahrungen, Kritiker/Innen lassen sie in aller Regel nicht zu Wort kommen, nicht in ihren Einrichtungen, nicht in ihren Zeitschriften, nicht auf ihren Veranstaltungen. Sie sprechen von Elektroschocks, die keine Schäden anrichten, von Neuroleptika und Antidepressiva, die nicht abhängig machen, von geringen Risiken, die zudem erst nach langer Zeit der Verabreichung, unter hohen Dosen und vorwiegend bei vorgeschädigten älteren Menschen in Einzelfällen auftreten.
Eine Profession, die so wenig Kritik erträgt und - so viel soll vorweggenommen sein - Risiken und Schäden derart bagatellisiert, sollte sich nicht wundern, wenn davor gewarnt werden muß, ihr weiterhin Vertrauen entgegenzubringen.
B.R.[*11]
Anm.: Zu den Themen "Warum Medizin keine Naturwissenschaft ist", "Mythos Medizin" und "Mythos Psychiatrie" habe ich umfangreiche Archive aufgebaut. Teilweise auch e-Publikationen dazu erstellt. Ebenso zu "Krebswelt" , "Pharmamafia" usw.
Wo man auch hinsieht in diesem Land: Machtkartelle über Machtkartelle....Die Wahrheit oder Redlichkeit bleibt dabei gewöhnlich auf der Strecke.


Teil 2 Politische Psychiatrie

Politik und Diagnose: Politische Psychiatrie 1-2

II Politik und Diagnose am Beispiel der Psychiatrie

In der Psychiatrie begegnen sich, wie es scheint, Extreme und zwar in einer Weise, die in der Medizin einzigartig ist. ... , andrerseits praktiziert sie in einer Bereitwilligkeit kaum Zumut-
bares an Staatsexekutive, das man an der regulären Exekutive selten beobachten dürfte, angefangen mit der sog. Euthanasie und der Durchsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bis in die Gegenwart, in der die sowjetische Psychiatrie weltweites
Aufsehen erregt, weil sie, wie es scheint, bereit ist, politische Abweichung als antisoziale Einstellung und diese als geisteskrank zu werten, die Regimegegner in ihren Heilanstalten zu internieren und dort unter Verschluß zu halten oder sogar zu behandeln. [ Paul LÜTH: Medizin als Politik, 1976]

Diagnostische Etikettierung

Innerhalb des Rahmens der medizinischen Denkweise wird das diagnostische Etikettieren
als wissenschaftlicher Vorgang des Einordnens angesehen.

....Bei dieser diagnostischen Etikettierung hat sich zwischen verschiedenen Psychiatern und
Diagnostikern eine Übereinstimmung nur auf der allgemeinen Ebene abstrakter Kategorien wie Psychose oder organische Erkrankungen ergeben. Dieser Mangel an Übereinstimmung,
zusammen mit der logischen Folgerung der Ungeeignetheit medizinischer Modellvorstellung
-en bei der geistigen Gesundheit, erweckt natürlich erhebliche Zweifel an dem Wert der medizinischen Einstellung sowie der wissenschaftlichen Gültigkeit solchen Etikettierens.

Auf dem Gebiet der geistigen Gesundheit wird das Etikettieren immer mehr in Frage gestellt,
weil die Wahl der richtigen Pille oder der richtigen Behandlung im Sinne der Diagnose nur dann als angemessen gilt, wenn das Krankheitsmodell gültig ist.

Und doch bleibt die die Macht des Etikettierens auf dem Gebiete der geistigen Gesundheit bestehen, und die Praxis stellt sich äußerst langsam auf neue Einsichten um, weil sie aus dem festgefahrenen Beglaubigungswesen der Spezialisten auf diesem Gebiet nicht herauskommt.

Außer der „Kunst” des Katalogisierens geistiger Krankheiten, die der Psychiater in seiner medizinischen Ausbildung lernt, muss man bei ihm auch mit der Möglichkeit rechnen, dass er in seiner Person auf Wertungen der Gesellschaft reagiert und den herrschenden gesellschaft-
lichen Strömungen folgt. So hat GOFFMAN erkannt, dass die Symptomatologie der sog. Geisteskrankheiten mehr mit der Struktur der gesellschaftlichen Ordnung als mit der Natur der „Geisteskranken” zu tun hat.

In einer neueren Untersuchung sind am Adolf-Meyer-Center diagnostische Etiketten untersucht worden,... ... Aus Vergleichen dieser Art geht hervor, dass die Praxis des Etikettierens von der Definition der Probleme und dem allgemeinen gesellschaftlichen Klima ebenso entscheidend abhängt wie von der wissenschaftlichen Krankheitslehre.

Da die Diagnostiker selbst vielleicht auf persönliche Wertvorstellungen, auf herrschende soziokulturelle Missstände und sogar auf gesellschaftspolitische Konflikte reagieren, wenn sie Geisteskrankheiten diagnostizieren, bleibt der Wert der Diagnose für die Heilung des Patienten fraglich.

Wobei schon genau genommen der Begriff „Geisteskrankheit” ein Mythos ist.
>1. Genau genommen können Krankheiten nur den Körper affizieren; daher kann es keine
Geisteskrankheiten geben.
>2. „Geisteskrankheit” ist eine Metapher. Ein Geist kann nur in dem Sinne „krank” sein wie
Schwarzer Humor „krank” ist oder die Wirtschaft „krank” ist.
>3. Psychiatrische Diagnosen sind stigmatisierende Etiketten; sie sollen an die medizinische
Diagnosepraxis erinnern und werden Menschen angehängt, deren Verhalten andere
ärgert oder verletzt.
>4. Gewöhnlich werden Menschen, die unter ihrem eigenen Verhalten leiden und darüber
klagen, als „neurotisch” und jene, unter deren Verhalten andere leiden und über die sich
andere beklagen, als „psychotisch” bezeichnet.
>5. „Geisteskrankheit” ist nicht etwas, was eine Person hat, sondern etwas, was sie tut oder
Ist.

U.a. [Josef RATTNER (Hrsg): Wandlungen der Psychoanalyse][]

Die Beherrschung des „Patientenguts” funktioniert im medizinischen Bereich reibungslos, wo Menschen willig und bereit sind, die Patientenrolle zu spielen, damit die Ärzte den Diagnostiker und Therapeuten spielen können. Das Autoritätsverhältnis zwischen beiden Seiten ähnelt dabei der Beziehung, die in der religiösen Welt des Mittelalters zwischen Priester und Gläubigen bestand.

Nichts hassen die modernen Mediziner dagegen so sehr wie Patienten, die sich weigern, brav die Patientenrolle zu spielen. [und unverschämterweise auch noch eine eigene abweichende Meinung von der „Ihrigen”= „Schulmedizindogmatismus” haben.]

Prototyp solcherart unwilliger Patienten ist für SZASZ in den sechziger Jahren die „delinquente” Jugend. Studentenprotest wird von gar nicht wenigen Psychologen und Psychiatern als Ausdruck einer grundlegenden charakterlichen Deformation gewertet, an der die jungen Leute leiden. Für Szasz leiden aber weniger die unruhigen jungen Leute daran als vielmehr Schulleiter, Universitätsrektoren und Psychiater. Aus deren Sicht ist die Unwilligkeit der Jungen, sich in die Krankenrolle zu begeben und damit den Ärzten auszuliefern, ein gefährliches Zeichen. Die besorgten Warnungen lassen ahnen, wohin sie die Gesellschaft im ganzen ziehen möchten; den Individuen soll das unveräußerliche Recht auf Leiden verweigert werden, sich standardisierten Behandlungen zu unterziehen, die vom bürokratischen Staat im Namen von Freiheit und Gesund-heit verabreicht werden. [Szasz zit. nach http://userpage.fu-berlin.de/psy/FT/szasz.html][]

Genau in diese Denkweise paßt auch der damalige Fall des Dr. Wolfgang Huber.

>>”Fatal für die bundesdeutsche Justiz und Psychiatrie war auch das Vorgehen gegen den Gründer des sog. Sozialistischen Patienten-Kollektivs (SPK) in Heidelberg, Wolfgang Huber. Das Landgericht Karlsruhe richtete unterm 10.05.1972 an die Psychiatrische Abteilung des Vollzugskrankenhauses auf dem Hohenasperg folgende erstaunliche Anfrage:

„Unterstellt, jemand lehne die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik ab, stelle sich in bewussten Gegensatz zu ihren Wirtschaftsstrukturen und begehe Straftaten, um sie zu verändern: Könnte nach den anerkannten Regeln der Psychiatrie darin allein schon ein ausreichender Hinweis darauf gefunden werden, daß ein solcher Beschuldigter an einer Be-
wußtseinsstörung, krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder an einer Geistesschwäche leidet?”<<
Vielleicht darf noch hinzugefügt werden, dass kein geringerer als der damalige Heidelberger Ordinarius für Psychiatrie, W.v. Baeyer, Mitverfasser übrigens einer „Psychiatrie der Verfolgten” (1964), am 17.8.1971 vor der Polizei aussagte, der angeschuldigte Dr.med. W. Huber habe sich ihm gegenüber bei der Visite „respektlos und vorwurfsvoll verhalten”, Hubers Vorwürfe hätten sich aber „hauptsächlich gegen die an der Klinik betriebene Psychiatrie” gerichtet. W.v. Baeyer kam zu dem Schluß:” Hinsichtlich einer etwaigen psychischen Störung des Herrn Huber möchte ich nicht sagen, dass er geisteskrank im engeren Sinne ist, vielmehr dürfte seine Persönlichkeitsentwicklung abnorm verlaufen sein, etwa in der Entwicklung zu einem fanatischen Psychopathen.” [ Dr.med.Paul LÜTH: Medizin als Politik][]

Genauso die Praktiken der sowjetischen Psychiatrie. Bevorzugte Diagnosen weltweit der Psychiatrie in solchen Fällen: „Schizophrenie”, was immer darunter verstanden sein mag, „Psychopathie” und „abnorme Persönlichkeitsentwicklung”.

Das entspricht genau den Präzisierungen W.v.Baeyers, die übrigens auch in einer Aussage eines seiner Mitarbeiter vor dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg vom 13.8.1971 er-
scheinen: „Es handelt sich bei Dr. Huber sicher um eine zu paranoid-projektivem Verhalten neigende Persönlichkeit, die von unbewußten Affekten gesteuert wird... Allerdings kann man die politisch-ideologischen Zielsetzungen gerade auch im Bereich der Psychiatrie, die Dr. Huber vertritt, nicht per se als krankhaft bezeichnen, sie haben vielmehr, was zu seiner Person auch paßt, utopischen Charakter.” [wie 4][]

Diagnose als Urteil:
Nirgends wird so deutlich, dass Diagnose Urteil meint, soziales Urteil, wie in der Psychiatrie.
.... Und so stört die Justiz auch nicht, daß beispielsweise in der Aussage W.v. Baeyers überdeutlich klar wurde, daß W.v. Baeyer den Angeschuldigten vor allem deshalb für geistig nicht voll gesund hielt, weil dieser Kritik an seiner Klinik und seinen klinisch-psychiatrisch-
en Methoden übte.

Die Verschränkung der Psychiatrie mit staatlicher Macht ist ebenso alt wie die Psychiatrie selbst. FOUCAULT, DÖRNER, CASTEL, SCHEFF und andere haben in der nötigen Aus-
führlichkeit klar machen können, dass die Psychiatrie, seit ihrer Geburt als „medizinische Wissenschaft”, nicht nur einen therapeutischen Auftrag übernahm, sondern darüber hinaus auch die ihr vom Staat zugewachsene Aufgabe der „Ausgrenzung der Unvernunft.” In der Praxis kam sie dieser Aufgabe nach durch die Schaffung jeweils zeitgemäßer Institutionen sowohl der ärztlichen Behandlung als auch der sozialen Kontrolle usw., wissenschaftlich dadurch, dass sie ihre Krankheitsbegriffe an diese Praxis anpasste und diese so auch theoretisch abstützen konnte. In jüngster Zeit haben GÜSE und SCHMACKE die von Foucault und Dörner bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts vorgetriebene Analyse bis 1945 weitergeführt und dabei auch Praxis und Begriffsgerüst der gerichtlichen („forensischen”) Psychiatrie im deutschen Sprachraum untersucht. In allerneuester Zeit kann man u.a. auch Ernst KLEE mit seinen „Psychiatriereports” dazu zählen.

Zieht man aus diesen wohl dokumentierten Arbeiten eine Quintessenz, so ist man versucht zu sagen, dass die Verwendung der Psychiatrie zu politischen Zwecken (genauer gesagt, psychiatrischer Zwangsmittel und des diese rechtfertigenden Begriffsapparates) für diese Wissenschaft bisher nichts Zufälliges, Beiläufiges, Äußerliches war, sondern ein wesentlicher Teil ihres gesellschaftlichen Auftrages, soweit dieser immer auch auf die Ausgrenzung und Unterdrückung dessen hinauslief, was der Staat und die durch diesen repräsentierten gesellschaftlichen Mächte als „Unvernunft” definierten. Missbrauch und (Gebrauch der) Psychiatrie wären somit, zum Teil wenigstens deckungsgleich.

Rainer Hackmann hat gesagt…

Werner Fuss Zentrum http://www.foucault.de
Foucault tribunal – 02.05.1998

Das Urteil
des Foucault Tribunals
Wir stellen fest, dass die Psychiatrie, die nicht bereit ist, Zwang und Gewalt aufzugeben, sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat: der vorsätzlichen Zerstörung von Würde, Freiheit und Leben. Vor allem, durch die Kategorisierung von Menschen als „geistig Kranke", wurde der totale Entzug von Menschen- und zivilen Rechten sowie des Naturrechts zugelassen.
Darüber hinaus kann die Psychiatrie nicht vorgeben, in der Kunst des Heilens tätig zu sein, hat sie doch durch den bewussten Gebrauch von schädlichen Drogen den Hippokratischen Eid verletzt, was im Besonderen eine weltweite Epidemie von „tardive Dyskinesia" verursacht hat, sowie durch andere Eingriffe, die wir als Folter betrachten: unfreiwillige Inhaftierung, Verabreichung von Drogen durch Zwang, Fixierung, Elektroschock, alle Arten von Psychochirurgie und Verpflichtungen in ambulanter Behandlung.
Diese Praktiken und die Ideologie erlaubten den Psychiatern während der Nazi-Zeit so extrem zu werden, dass sie die Inhaftierten unter dem Vorwand von „Behandlung" systematisch ermordeten.
Die Psychiatrie weigert sich nicht nur, die Gewalt, die sie historisch vom Staat bekommen hat, abzugeben, sondern sie spielt sogar die Rolle eines hoch bezahlten und respektierten Organs sozialer Kontrolle und einer internationalen Verhaltens-Polizei, der Repression politischer und sozialer Abweichung.
Wir halten die Psychiatrie für schuldig, eine Kombination von Zwang und Unverantwortlichkeit - eine klassische Definition von totalitären Systemen - ausgeübt zu haben. Als ersten Schritt fordern wir die Abschaffung der „Psychisch Kranken" Gesetze, so dass die Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich wird. Daraus folgen Entschädigungen. Öffentliches Geld muss auch für humane und würdevolle Alternativen zur Psychiatrie zur Verfügung stehen.

Urteilsbegründung
Die Verteidigung spricht vom therapeutisch notwendigem psychiatrischen Zwang bis hin zur körperlichen Gewaltanwendung, räumt jedoch ein, dass in „guten Psychiatrien" so wenig Zwang wie möglich angewendet wird. Zwang ist offensichtlich nicht therapeutisch, sondern von der Art der Psychiatrie abhängig.
Wir verurteilen jede Form von psychiatrischem Zwang als Menschenrechtsverletzung.
Das Psychisch Kranken Gesetz sieht psychiatrischen Zwang vor bei Selbst- und Fremdgefährdung. Die Praxis geht weit darüber hinaus. Hierbei handelt es sich lediglich um „Gefährdung", es ist noch zu keiner Tat gekommen, es wird also Vorbeugehaft ausgeübt.
Die Verteidigung bezeichnet jemanden als seelisch krank, der aufgrund von Beeinträchtigung im Erleben und Handeln von bestimmten gesellschaftlichen Anforderungen zu entlasten ist, weil die Selbsthilfekräfte nicht ausreichen.
Wir sind der Meinung, dass das Krankheitsmodell unangemessen ist. Eine psychiatrische Krankenhausinstitution kann keine Hilfe in diesem Fall zur Verfügung stellen.
Wir sind der Meinung, dass ärztliches Handeln ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen muss.
Besonders gefährlich ist, dass Richter befangen sind und sich Gutachten der Psychiaterinnen und Psychiater anschließen.
Psychiatrie Überlebende haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung oder Schmerzensgeld.

folteropfer hat gesagt…

Was erwarten Sie?
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland üblich Menschen mit völlig willkürlichen Urteilen in die Psychiatrie zu verfrachten oder unter Zwangsbetreuung zu stellen. Eine einfache Behauptung, ohne Atteste, eines Richters reicht aus und sie sind weg vom Fenster und können sich möglichweiese lebenslang nicht mehr davon befreien.
Das ist alltägliche und üblich Praxis, die natürlich anhand von Unterlagen belegt werden kann, was aber keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.

Haben Sie sich noch nie mit dem Problem der vergewaltigten Frauen beschäftigt, denen niemand glaubt und die zwangsweise psychiatrisch behandelt werden, um ihren Wahn zu brechen?
Vergewaltigte werden Jahre oder Jahrzehnte mit Psychodroge ruhiggestellt, die schwere körperliche Schäden hervorrufen, für die dann angeblich niemand verantwortlich ist.

In diesen Fällen dreht sich immer nur alles darum WER der Täter ist. Es kommt in diesem Land nicht darauf an, WELCHES Verbrechen jemand begeht, sondern es kommt ganz allein darauf an WER ein Verbrechen begeht.

Das ist die BRD! Psychiatrische Willkürurteile sind gängige Praxis, wenn es darum geht Menschen, die unbequeme Wahrheiten beweisen können, mundtot zu machen.

Die Bezeichnung "Schutzhaft", trifft den Nagel auf den Kopf. Aber sie und ich, wir werden es nicht ändern.

Recht und Gesetzt sind Begriffe, die real keinerlei Bedeutung haben. Recht hängt im besten Fall vom Geldbeutel ab und nicht von der Wahrheit.